Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit / Baumaßnahmen

Kurzbeschreibung

Aktuelle Unterlagen zum Download!

Was kann gefördert werden:

  • Modernisierungs- und Generalinstandsetzungsmaßnahmen sowie
  • Ersatzbauten ohne Kapazitätserweiterung von örtlichen und überörtlichen Einrichtungen (entspr. Förderrichtlinien A.I.2.1 und A.I.2.2).

Wer kann einen Antrag stellen:

  • Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
  • Andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit
  • Kommunale Gebietskörperschaften

Wie kann eine Förderung beantragt werden:

  • Mittels Vorantragsformular
  • Antragsunterlagen und Förderrichtlinien sind im Bereichssekretariat abzurufen
  • Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Aussagen zur aktuellen Fördersituation sind abrufbar auf der Internetseite
  • Ein vorzeitiger zuschussunschädlicher Baubeginn ist erst nach Genehmigung durch den Bayerischen Jugendring möglich

Ansprechpartnerinnen beim BJR

Referentin:
Marianne Haas
Voranfragen zu Baumaßnahmen, Planungsberatung, sonstige technische Fragen
Tel.: 089 51458-31
Fax: 089 51458-88
E-Mail: haas.marianne©bjr,de
Erreichbar Mo - Fr von  11:00 - 12:00  Uhr

Technische Sachbearbeiterin:
Larissa Lins
Fragen zur Baukonzeption von Jugendräumen und -heimen, die bereits im Antragsverfahren sind.
Prüfung von Baukosten und Verwendungsnachweisen.
Tel. 089 51458-23
Fax  089 51458-88
E-Mail: lins.larissa©bjr,de
Erreichbar Mo - Do von  11:00 - 12:00  Uhr

Verwaltungsmitarbeiterin:
Renate Bastian
Allgemeine Fragen zum Förderverfahren und Zweckbindungsprüfungen
Mittelabrufe
Tel.: 089 51458-32  
Fax: 089 51458-88
E-Mail: bastian.renate©bjr,de
Erreichbar von Mo - Do  11:00 - 12:00 Uhr



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