Jungen- und Männerarbeit

„Alles männlich!?“ Fachprogramm Jungen- und Männerarbeit
Förderung von Aktivitäten der Jugendarbeit zum Thema „Jungenarbeit“ und „Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Jungen“ aus dem Kulturfonds  2009 – 2012 der Bayerischen Staatsregierung

 

Aktuelle Unterlagen zum Download

Kurzbeschreibung

Was?
Gefördert werden z.B.:

  • Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten in Form von „Jungenarbeit" zur Sensibilisierung der Wahrnehmung der eigenen Geschlechterrolle, zur Auseinandersetzung über spezifische Lebenslagen von Jungen, (z.B. Homosexualität, Migranten) und zu spezifischen Themenstellungen (z.B. Sucht, Gewalt, Sexualität, Gesundheit),
  • Spezielle Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten der „Jungenarbeit“ zur Entwicklung von alternativen Lebensentwürfen im Übergang von Schule zum Beruf,
  • Erprobung neuer innovativer Ansätze, um das Thema „Jungenarbeit" nachhaltig in der Jugendarbeit zu verankern,
  • Maßnahmen zur Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Bereich „Jungenarbeit",
  • Förderung von regionalen und örtlichen Netzwerken zur Vernetzung und Verstetigung von Angeboten zum Thema „Jungenarbeit"

Für wen?
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen  Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings, anerkannte Jugendbildungsstätten und die Kommunale Jugendarbeit. Ebenfalls antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendarbeit sowie öffentliche Träger der Jugendarbeit, soweit sich der Antrag auf deren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder deren Streetwork/Mobile Jugendarbeit bezieht.

Wie?
Förderanträge sind direkt beim Bayerischen Jugendring einzureichen; bei Einzelmaßnahmen spätestens sechs Wochen, bei Projekten spätestens 12 Wochen vor Beginn.   Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Wir bitten dringend darum, diese Antragsfristen einzuhalten. Die Prüfung und die Entscheidung von Anträgen benötigen etwas Zeit. Nur wenn die Anträge frühzeitig kommen, kann auch  rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens beim Antragsteller die Entscheidung des Bayerischen Jugendrings vorliegen.

Downloads

Richtlinien

Richtlinien

Stand 17.12.2009


Formulare

Antrag

Mittelabruf
Verwendungsnachweis


Weitere Informationen

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-P
Stand 01.01.2010
Leitfaden für die Konzeption
Leitfaden zum Verwendungsnachweis

Ansprechpartner/-in im BJR

Verwaltungsmäßge Abwicklung
Andrea Sauer
Tel.:  089 51458-71
Fax:  089 51458-88
E-Mail: sauer.andrea©bjr,de


Inhaltliche Fragen
Martin Windisch
Tel.:  089 51458-68
Fax:  089 51458-88
E-Mail: windisch.martin©bjr,de

Diesen Artikel empfehlen

| Mehr