Offene Kinder- und Jugendarbeit im BJR
Dem Bayerischen Jugendring wurden mit Rechtsverordnung vom 23.06.1993 die Aufgaben eines Landesjugendamtes auf dem Gebiet der Jugendarbeit in Bayern übertragen. Als Teil dieser Tätigkeit erfüllt der Bayerische Jugendring im Rahmen eines eigenen Referats die Aufgaben der Beratung, Fortbildung, Anregung, Förderung sowie Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Der Bayerische Jugendring fördert und unterstützt die qualifizierte Arbeit der Träger und Mitarbeiter/innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ein Weisungs-, Eingriffs- oder Kontrollrecht ist damit nicht verbunden.
- Den Mitarbeiter/innen und Trägern der OKJA stehen vielfältige Leistungen der gesamten Geschäftsstelle des Bayerischen Jugendrings zur Verfügung.
- Der Bayerische Jugendring bietet allen Adressaten an, sich an der Aufgabenentwicklung und -umsetzung zu beteiligen und die dazu angebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
- Ziel ist es, alle Kräfte zu bündeln um zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Bayern beizutragen.



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