Mitwirkungsmöglichkeiten im Bayerischen Jugendring

Der Bayerische Jugendring berücksichtigt die Belange, Anliegen und Bedingungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der dort tätigen Mitarbeiter/innen.
An der Meinungsbildung wirken insbesondere die Bezirkssprecher/innen  sowie die Fachberater/innen der OKJA in den Jugendringen und bei den öffentlichen Trägern in Bayern mit. 

Verankerte Mitwirkungsformen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im BJR:

Hauptausschuss

  • Gaststatus mit Rederecht für die/den Landessprecher/in der OKJA (§ 28 (4) Satzung des BJR)

Landesvorstand

  • Benennung einer Kontaktperson zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Nach § 31 Abs. 2 der Satzung kann der/die Landessprecher/in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beratend zu den Sitzungen des Landesvorstands hinzugezogen werden

Arbeitsgruppen, Beiräte des Landesvorstandes

  • Mitarbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kommissionen, Arbeitsgruppen des Landesvorstandes und Beiräten des Bayerischen Jugendrings

Kuratorium des Instituts für Jugendarbeit

  • Sitz im Kuratorium des Instituts für Jugendarbeit auf Vorschlag der Landestagung der Bezirkssprecher/innen


Interesse zur Mitarbeit im BJR? ⇒ Kontakt

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