Mitwirkungsmöglichkeiten im Bayerischen Jugendring
Der Bayerische Jugendring berücksichtigt die Belange, Anliegen und Bedingungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der dort tätigen Mitarbeiter/innen.
An der Meinungsbildung wirken insbesondere die Bezirkssprecher/innen sowie die Fachberater/innen der OKJA in den Jugendringen und bei den öffentlichen Trägern in Bayern mit.
Verankerte Mitwirkungsformen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im BJR:
Hauptausschuss
- Gaststatus mit Rederecht für die/den Landessprecher/in der OKJA (§ 28 (4) Satzung des BJR)
Landesvorstand
- Benennung einer Kontaktperson zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Nach § 31 Abs. 2 der Satzung kann der/die Landessprecher/in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beratend zu den Sitzungen des Landesvorstands hinzugezogen werden
Arbeitsgruppen, Beiräte des Landesvorstandes
- Mitarbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kommissionen, Arbeitsgruppen des Landesvorstandes und Beiräten des Bayerischen Jugendrings
Kuratorium des Instituts für Jugendarbeit
- Sitz im Kuratorium des Instituts für Jugendarbeit auf Vorschlag der Landestagung der Bezirkssprecher/innen
Interesse zur Mitarbeit im BJR? ⇒ Kontakt



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