Geschichte

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Geschichte des Bayerischen Jugendringes

Präsidenten und Präsidentinnen des Bayerischen Jugendringes


vl.: Martina Kobriger, Gerhard Engel, Dr. Robert Sauter, Adolf Waibel, Hermann Kumpfmüller

  • Martina Kobriger (2001 - dto.)
  • Gerhard Engel (1989 - 2001)
  • Dr. Robert Sauter (1981 - 1989)
  • Adolf Waibel (1971 - 1981)
  • Hermann Kumpfmüller (1964 - 1971)
  • Artur Bader (1957 - 1964)
  • Dr. Eugen Polz (1953 - 1957)
  • Dr. Martin Faltermaier (1947 - 1953)
  • Alois Johannes Lippl (1947 - 1948; von 1946 - 1947 Vorsitzender des damaligen Landesjugendausschusses)

Gründung

Mit der Gründung des Bayerischen Jugendrings im Jahre 1947 wurde die Absicht der diesen Bayerischen Jugendring tragenden Jugendorganisationen verwirklicht, sich eine gemeinsame Plattform sowie eine Artikulations- und Aktionsbasis zu schaffen. Im Gegensatz zu den Landesjugendringen in anderen Bundesländern ist der BJR eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts", da er auch Aufgaben eines Landesjugendamtes übernimmt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand die Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Bayern vor einem neuen Anfang. Die Situation in der Jugendarbeit war dadurch gekennzeichnet, daß man versuchte, an die Tradition der Jugendarbeit der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen. Erschwert wurde dies durch den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Zusammenbruch und der daraus folgenden Desorganisation fast aller gesellschaftlicher Institutionen. Ein Erlaß des Frankfurter US-Hauptquartiers vom 21. Dezember 1945 brachte die Wende. Darin wurde die Bildung örtlicher Jugendkommitees zugelassen, in denen die Vertreter der Besatzungsmacht sowie die "in Bildung begriffenen Jugendorganisationen" Aufnahme finden sollten. Der Erlaß regelte auch den Vorsitz des Komitees: Bürgermeister bzw. Landräte wurden mit dem Vorsitz betraut.

Den Komitees war es aufgetragen, beantragte Arbeitslizenzen für neue Gruppen oder Organisationen zu prüfen und die dazu notwendigen zahlreichen Formulare an die Militärregierung weiterzuleiten. Die Genehmigung zur Lizenzausgabe sprach die Besatzungsmacht aus. Bald darauf bestanden in Bayern 48 Jugendkomitees, die nach Gründung eines Landesjugendausschusses den Namen Kreisjugendausschuss führten. Der Wiederbeginn der Jugendarbeit in Bayern vollzog sich nicht organisatorisch von unten nach oben, sondern von Zwischenebenen aus: Bevor die einzelnen Jugendgruppen zur Arbeitsaufnahme befugt waren, bedurften sie der Lizenz des örtlichen Jugendkomitees. Ohne Komitee bzw. ohne Arbeitslizenz konnte eine Gruppe bzw. Organisation nicht gegründet werden.

Zurückschauend kann man sagen, daß diese Vorgehensweise der amerikanischen Besatzungsmacht wohl der einzig mögliche Weg war, denn zu tief steckte in ihr das Mißtrauen gegen den nationalistischen Ungeist und dessen Gefahren eines möglichen Wiederauflebens. Die amerikanische Besatzungsmacht wollte wohl erreichen, daß sich neue Führungskräfte für und in der Jugendarbeit herauskristallisieren. Einen Neubeginn sahen die Amerikaner dann als möglich an, wenn die Gruppen sich nicht in eine Vielzahl splittern, sondern von Anfang an in Gremien demokratisch zusammenarbeiten würden. Sie respektierten durchaus das Eigenleben der einzelnen Gruppen, wollten sie jedoch auf einer durchschaubaren Basis zur Lösung der vielfältigen Jugendprobleme zusammenführen.

Es war sicher ein Verdienst der amerikanischen Besatzungsmacht, den Gedanken demokratischer Zusammenarbeit bei der Lösung überverbandlicher Aufgaben verankert zu haben. Die Forcierung der Jugendkomitees in Bayern und deren Zuwendung zu überverbandlicher Aufgabenstellung und -erledigung hat in Bayern dazu geführt, daß hier die Jugendring-Idee so tiefgreifend wurzeln konnte.

Am 25. Mai 1946 fand die Gründungsversammlung des Landesjugendausschusses statt, der sich folgende Aufgabenstellung gab: Die Lebensbedingungen der Jugend zu verbessern; Die Bildung von Jugendverbänden unabhängig von parteipolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten; die Zusammenarbeit der Jugend der verschiedenen Verbände herbeizuführen und ihnen Wege zur Überwindung der Jugendnot aufzuzeigen. Um diese Aufgaben durchführen zu können, wurde der Landesjugendausschuss von der Militärregierung und vom Kultusministerium u.a. mit folgenden Aufgaben betraut: Vorprüfung von Anträgen zur Erteilung von Lizenzen für die Jugendverbände; Beratung von öffentlichen Stellen in allen die Jugendarbeit berührenden Fragen; das Vorschlagsrecht für die Verwaltung der vorhandenen Mittel; die Einholung von Berichten und Auskünften über die Jugendarbeit aus Kreisund Stadtjugendausschüssen sowie aus Landesjugendverbänden. Das wichtigste Ereignis des Jahres 1947 war die Gründung eines "Gesamtverbandes der Bayerischen Jugend", des "Bayerischen Jugendrings". Diese Gründungsversammlung fand am 18./20. April 1947 auf dem Jugendberghaus Sudelfeld statt. Im Vollzug dieser Gründung des Bayerischen Jugendrings wandelten sich örtliche Jugendkomitees in Stadtund Kreisjugendringe um. Höhepunkt und gleichzeitig auch Schluß der "Gründerzeit" war der Januar des Jahres 1948: mit Wirkung vom 1. Januar 1948 fiel die Lizenzierungspflicht für Jugendgruppen und Jugendverbände auf Kreisebene durch Erlaß der Militärregierung weg. Sie wurde umgewandelt in eine Registrierungspflicht. Am 16. Januar 1948 vollzog das Kultusministerium einen weiteren, für den Bayerischen Jugendring sehr wichtigen Akt: durch den damaligen Kultusminister, Dr. Alois Hundhammer, wurden dem Bayerischen Jugendring die Körperschaftsrechte verliehen. Den Abschluß der strukturellen Entwicklung des Bayerischen Jugendrings bildete 1955 die Konstituierung von Bezirksjugendringen.

(Quelle: u.a. BJR-Information März 1995, Redaktion: Norbert Reicherzer)