Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit

Ordnung für die Auszeichnung

1. Präambel
Jugendarbeit lebt in ganz besonderer Weise von dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Funktionsträger/-innen und Persönlichkeiten, die sich auf allen Ebenen der Jugendarbeit und in der Jugendpolitik für die Belange der jungen Generation einsetzen. Als Ehrenamtliche leisten sie diese Arbeit freiwillig und in ihrer Freizeit neben den schulischen, beruflichen und familiären Verpflichtungen, hauptberufliche Mitarbeiter/-innen sind meist über die üblichen beruflichen Verpflichtungen hinaus tätig. Der Einsatz dieser Frauen und Männer, Jugendlicher wie Erwachsener, stellt einen besonderen Beitrag für Bestand und Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens dar und verdient Dank und Anerkennung.

Mit der Verleihung einer Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit möchte der Bayerische Jugendring Jugendgruppen, Funktionsträger/-innen und andere Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Jugendringorganisation ehren, die einen besonderen und hervorragenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit geleistet haben.

2. Kriterien
Die Auszeichnung kann verliehen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

1. Entwicklung neuer und weiterführender Ideen für die Ausgestaltung der Jugendarbeit

2. Beispielhafte Aktivitäten in der Praxis der Jugendarbeit

3. Kontinuierliche und weiterführende Wahrnehmung eines Ehrenamts

4. Besondere Beiträge zur Weiterentwicklung der konzeptionellen und wissenschaftlichen Grundlagen der Jugendarbeit

5. Überdurchschnittliche Unterstützung der Jugendarbeit im gesellschaftlichen und politischen Bereich

6. Besondere Beiträge zur Stärkung des Bayerischen Jugendrings, seiner Mitgliedsorganisationen und Gliederungen

Diese Voraussetzungen müssen im deutlichen Bezug zur Zielsetzung und zu den Aufgaben des Bayerischen Jugendrings stehen, wie sie in den §§ 2 und 3 der BJR-Satzung niedergelegt sind, und sich über den spezifisch verbandlichen Bereich hinaus erstrecken.

Die Vergabe der Auszeichnung soll nicht routinemäßig erfolgen, vielmehr muss auch die Vergabepraxis dem besonderen Charakter der Jugendarbeit gerecht werden.

3. Form der Auszeichnung
Eine Urkunde mit Glas-/Metall-Wechselrahmen. Der Bayerische Jugendring erhebt von seinen Gliederungen einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 25 Euro pro gerahmter Urkunde.

4. Verfahren und Zuständigkeit
4.1 Auszeichnungen für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit durch Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe im Bayerischen JugendringDie Auszeichnung kann vergeben werden:

  • von jeder Gliederung des Bayerischen Jugendrings (Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringe) einmal pro Jahr nach Beschluss der Vollversammlung/des Bezirksausschusses oder des Vorstandes der jeweiligen Gliederung
  • an Jugendgruppen, Funktionsträger/-innen und Persönlichkeiten in und außerhalb der Jugendringorganisationen

Die Gliederungen benachrichtigen den Bayerischen Jugendring von ihrer Entscheidung unter Nennung der erforderlichen Angaben (Mitteilungsbogen) und einer gesonderten schriftlichen Würdigung der Verdienste.

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Jugendrings fertigt die Auszeichnungen und stellt sie den Gliederungen gegen Selbstkostenerstattung zur Verfügung.

Die Überreichung an die auszuzeichnende Person soll in einem geeigneten Rahmen, i. d. Regel durch die/den Vorsitzende(n) der Gliederung erfolgen.

4.2 Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit der Gesamtorganisation Bayerischer Jugendring
Die Auszeichnung kann auf Vorschlag der Landesvorstands und nach Beschluss des Hauptausschusses vergeben werden. Die Zahl der jährlichen Auszeichnungen ist auf maximal 5 begrenzt.

- Gemäß Beschluss des 89. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings vom 15. – 17. Oktober 1987 in Babenhausen -

 

Ansprechpartnerin

Bayerischer Jugendring
Cornelia Freund
Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München

Tel.: 089/51458-20
Fax: 089/51458-77

freund.cornelia@bjr.de

Diesen Artikel empfehlen

| Mehr