Integrationspreis

1. Ziel
Der Integrationspreis des Bayerischen Jugendrings (BJR-IP) soll Gruppen und Organisationen der Jugendarbeit (und in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelpersonen aus der Jugendarbeit und darüber hinaus), die sich um die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund verdient gemacht haben, als Dank und Auszeichnung für ihr Engagement würdigen. Er macht deutlich, dass die Preisträger durch ihre Gestaltung des Auftrags der bayerischen Jugendarbeit, die Interessen aller jungen Menschen in Bayern zu vertreten, für junge Menschen mit Migrationshintergrund wichtige Begleiter/-innen und Botschafter-/innen sind bzw. waren oder mit Blick auf die konzeptionellen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Integrationsleistungen der Jugendarbeit Herausragendes geleistet haben. Der BJR-IP wird jährlich in der Regel maximal an drei Preisträger verliehen. Alle Beteiligten sind bemüht, diese Auszeichnung nicht inflationär, sondern für herausragende Integrationsleistungen zu verwenden.

2. Form der Auszeichnung
Die Gestaltung des BJR-IP umfasst eine Urkunde und ein Auszeichungsobjekt aus Metall verbunden mit einem Preisgeld von je € 500,-.

3. Wer kann ausgezeichnet werden?
Die Auszeichnung ist grundsätzlich für die Würdigung von herausragenden Beiträgen und Leistungen von Gruppen und Organisationen in der Jugendarbeit zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit möglich (in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelpersonen aus der Jugendarbeit und darüber hinaus), die von einem zuständigen Gremium der Jugendarbeit unter Angabe von Gründen vorgeschlagen werden.

4. Wer kann vorschlagen?
Vorschlagen können die Vorstandschaften aller Mitgliedsorganisationen des BJR von der Orts- bis zur Landesebene, also Vorstandschaften der Jugendverbände und Jugendringe, Leitungsteams von Jugendinitiativen und Offener Kinder- und Jugendarbeit sowie die Vorstandschaft der ABJ. Der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings hat ebenso ein Vorschlagsrecht. Die Vorschläge müssen den Namen der Organisation (oder Person) und eine inhaltlichen Begründung bzw. Beschreibung des Integrations-Engagements enthalten.

5. Wer entscheidet über die Verleihung?
Über die Verleihung entscheidet auf der Grundlage des Vorschlags in jedem Einzelfall die Kommission „Integration und interkulturelle Arbeit“ des Bayerischen Jugendrings. Die Kommission selbst hat kein Vorschlagsrecht.

6. Wer überreicht die Auszeichnung und wann?
Die Verleihung des BJR-IP nimmt die/der Präsident/-in des BJR zusammen mit der/dem Vorsitzenden der Kommission im Rahmen des jeweiligen Frühjahrs-Hauptausschusses vor.

7. Kosten
Die Kosten trägt der Bayerische Jugendring.

8. Fristen
Da die Entscheidung die Kommission „Integration und interkulturelle Arbeit“ in jedem Einzelfall trifft und sich vielleicht noch Nachfragen ergeben können, ist es sinnvoll, den Vorschlag bis spätestens 1. Juni des Vorjahres an die Kommission zu senden.

Ansprechpartnerin

Hélène Düll
Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München

Tel.: 089/51458-41
Fax: 089/51458-74

duell.helene©bjr,de

 

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