Partner der Jugend
Seit 1998 gibt es die Auszeichnung „Partner der Jugend in Bayern - Förderer der Jugendarbeit“. Seitdem ist sie an viele verschiedene Personen und Institutionen, die sich vorbildhaft und in herausragender Weise um die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern verdient gemacht haben, verliehen worden.
Warum gibt es den "Partner der Jugend?
Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein zentraler Bildungs- und Freizeitsektor unserer Gesellschaft. Trotz staatlicher Förderung und dem großen ehrenamtlichen Engagement vieler junger Menschen ist Jugendarbeit auf die breite, ideelle und materielle Unterstützung und Anerkennung der Gesellschaft angewiesen.
Kinder- und Jugendarbeit braucht Förderer, um den vielen Herausforderungen, die an die außerschulische Jugendbildung gestellt werden, gerecht werden zu können.
Der Bayerische Jugendring möchte mit der Auszeichnung „Partner der Jugend in Bayern - Förderer der Jugendarbeit“ den Personen, Institutionen, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, die sich vorbildhaft und in herausragender Weise um die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern verdient gemacht haben, seinen herzlichen Dank aussprechen.
Gleichzeitig soll die Auszeichnung auch eine Form gesellschaftlicher Anerkennung zum Ausdruck bringen.
Vergabepraxis
Um eine einheitliche Linie bei der Anerkennung und Ehrung der Förderer der Jugendarbeit zu gewährleisten, sollen bei der Vergabe der Auszeichnung folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Die Auszeichnung wird vom BJR und von den Jugendringen auf allen Ebenen verliehen und organisiert. Vorschlagsrecht haben Jugendleiter/-innen und Verantwortliche in der Jugendarbeit. Die Auszeichnung kann jeweils einmal im Jahr vergeben werden. Eine mehrmalige Vergabe an dieselbe Person, Organisation etc. ist möglich. Empfänger der Auszeichnung können sowohl juristische als auch natürliche Personen außerhalb der Jugendarbeit sein.
Ausgezeichnet werden können alle Personen, Institutionen, Organisationen oder Wirtschaftsunternehmungen, die sich vorbildhaft und in herausragender Weise um die Kinder- und Jugendarbeit verdient gemacht haben, z.B. im Hinblick auf: Freistellungspraxis, Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, Zurverfügungstellung von Mitteln, Räumen und Leistungen, Aktivitäten, Maßnahmen, Engagement, Vergünstigungen u.a.
Herausragende Leistungen können sein: über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Leistungen, die jeweiligen Ressourcen und Verhältnisse übersteigendes Engagement oder herausragender persönlicher Einsatz.
Abwicklung und Kosten
Die Ehrung „Partner der Jugend“ beinhaltet zwei Elemente: Eine Urkunde und ein Auszeichungsobjekt. Letzteres kann direkt beim Hersteller bezogen werden:
D-Punkt Schwarz&Partner GmbH
Designer Team
Haager Straße 10
81671 München
Fon: 089/480 25 76
Fax 089/480 26 76
Die Bestellung des Auszeichnungsobjekts ist telefonisch oder über das Bestellformular möglich. Die Kosten hierfür betragen 159 € zzgl. Kosten für die Beschriftung (Gravur: Preis auf Anfrage oder Plotting: 5,25 € pro Zeile), alles zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten. Davon erstattet der BJR 26 € (inkl. Mehrwertsteuer).
Die Urkunde wird vom BJR erstellt und vom Präsidenten Matthias Fack unterzeichnet. Sie wird Ihnen inklusive eines silbernen Rahmens (Größe: 30 X 40 cm) versandkostenfrei zugeschickt. Die Kosten für den Rahmen betragen 25 Euro.
Bitte teilen Sie uns den Namen der/des Auszuzeichnenden mit, zusammen mit einer Vergabebegründung (Vorstandsbeschluss).



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