Aufwandsentschädigung sichert Ehrenamt
... oder muss ich da noch Geld mitbringen?
Ehrenamtlich Engagierte investieren sehr viel Zeit in ihre Tätigkeit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass darüber hinaus nicht auch noch finanzielle Aufwendungen anfallen. Die Erstattung von entstandenen Kosten oder pauschale Aufwandsentschädigungen sowie eine umfassende Absicherung durch Versicherungen gehören daher zu den grundlegenden Rahmenbedingungen für das Ehrenamt.
Neben der Übernahme der Reisekosten gemäß dem Bayerischen Reisekostengesetz, sollten auch die Kosten für Telefon, Porto, Internet usw. erstattet werden. Da gerade im Telekommunikationsbereich eine genaue Abrechnung sehr zeitaufwändig ist, können angemessene pauschale Aufwandsentschädigungen zur Verwaltungsvereinfachung und damit auch wieder zur Entlastung der Ehrenamtlichen beitragen.
Gerade junge Menschen verfügen über wenig Geld und können es sich deshalb nicht leisten für ihr Engagement auch noch Geld aufzuwenden. Für Jugendorganisationen bedeutet dies, dass sie in die Lage versetzt werden müssen, den finanziellen Aufwand ihrer Ehrenamtlichen ersetzen zu können.
Der Gesetzgeber hat inzwischen mehrere Möglichkeiten geschaffen, um das ehrenamtliche Engagement zur unterstützen.
Die Ehrenamtspauschale würdigt mit einem Steuerfreibetrag von 500 Euro/Jahr das Engagement. Ehrenamtliche Empfänger von Aufwandsentschädigungen müssen ihren tatsächlichen Aufwand für die Steuererklärung nicht einzeln nachweisen, sondern können den Freibetrag nützen.
Die sogenannte Übungsleiter-Pauschale ermöglicht für ganz bestimmte Tätigkeitsbereiche (im Einkommenssteuergesetz genau geregelt) einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.100 Euro jährlich. Diese Regelung gilt auch für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, also auch Aufwandsentschädigungen des BJR und seiner Gliederungen.
Ansprechpartner
Bayerischer Jugendring
Martin Holzner
Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München
Tel.: 089/51458-36
Fax: 089/51458-74
holzner.martin©bjr,de
Steuerrechtliche Hintergründe von Aufwandsentschädigungen
Da sich die gesetzlichen Grundlagen immer wieder verändern, werden hier keine direkten Arbeitshilfen angeboten, sondern stattdessen auf Arbeitshilfen und Informationen der zuständigen Ministerien verwiesen:
Empfehlung zu Aufwandsentschädigungen im Vorstand
Der Bayerische Jugendring empfiehlt für Vorsitzende und Vorstandsmitglieder in Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen Beträge für pauschale Aufwandsentschädigungen.
Diese können hier (Zugriff auf Gliederungen begrenzt) heruntergeladen werden.



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