Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen des sozialen Lebens, gleichberechtigter Zugang zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Ressourcen und die Schaffung inklusiver Strukturen sind die zentralen Elemente der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen VN. 2009 unterzeichnete Deutschland die VN - Behinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und verpflichtete sich somit die darin enthaltenen Forderungen umzusetzen. Inklusion bedeutet, Angebote und Strukturen von vorneherein so zu denken, dass alle Kinder und Jugendlichen teilhaben können ohne in Untergruppen (wie z.B. mit oder ohne Behinderung, mit oder ohne Migrationshintergrund etc.) aufgeteilt zu werden.

Die Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zum außerschulischen Lernen, zur Partizipation und Mitbestimmung aller Kinder und Jugendlicher und zur Vermittlung wichtiger Schlüsselkompetenzen. Die Angebote und Strukturen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu öffnen wird eine Aufgabe sein, der sich die Kinder und Jugendarbeit in Zukunft aktiv stellen kann.

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