Jugendarbeit und Schule
Die Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit ist auf dem Hintergrund der aktuellen Diksussion um eine zukunftsfähige Bildung zum Dauerthema geworden. Schülerinnen und Schüler profitieren von dieser Zusammenarbeit. Für sie entstehen neue selbstgesteuerte Lernmöglichkeiten, die die Auseinandersetzung mit authentischen Lebensentwürfen und Weltanschauungen, soziales Lernen und Engagementerfahrungen zum Inhalt haben.
Auch die Kinder- und Jugendarbeit gewinnt in der Zusammenarbeit mit Schule. Sie ist präsent an einem Lebensort von Kindern und Jugendlichen. Das gibt ihr die Möglichkeit, bekannter zu werden sowie Kinder und Jugendliche in dem Lebensort Schule zu erleben. Sie hat in der Schule Zugang auch zu den Kindern und Jugendlichen, die im Normalfall die Angebote außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit nicht beanspruchen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendarbeit hat seit Juni 2007 an Bedeutung gewonnen: die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Zusammenarbeit zwischen Jugenarbeit und Schule war ein wichtiger Schritt, weil der Freistaat Bayern mit der Unterschrift von Kultusminister Schneider die Jugendarbeit in ihrer ganzen Vielfalt an Trägern als Bildungspartner von Schulen anerkennt.
Für jede Form der Zusammenarbeit mit Schule empfiehlt es sich einen Kooperationsvertrag zu vereinbaren.
Mustervereinbarung (Angebote der Jugendarbeit in Koooperation mit Schule)
Förderung
Fachprogramm schulbezogene Jugendarbeit
Das Fachprogramm schulbezogene Jugendarbeit soll freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit Schule motivieren. Bereits mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurden zur Erpobung schulbezogene Jugendbildungsmaßnahmen gefördert, um Aktivitäten und Projekte der Jugendarbeit in und mit der Schule zu ermöglichen. Das neue Fachprogramm ersetzt die bisherige Förderung ab dem Schuljahr 2009/2010. Zusätzlich werden jetzt Projekte zur Koordination bedarfsgerechter Angebote schulbezogener Jugendarbeit gefördert.
Richtlininien und Antragsunterlagen
Bewegungsangebote im Rahmen der oGS
Nach Bestätigung durch das Kultusministerium sind Bewegungsangebote im Rahmen der oGS, nicht automatisch mit Sportunterricht oder Trainingsstunden gleichzusetzen. Vielmehr ist davon auszugehen dass betreute Bewegungsangebote, regelmäßig als Spiel- und Freizeitangebote zu qualifizieren sind. Daher ist eine Ausbildung zum Sportlehrer oder Übungsleiter für das Betreuungspersonal bei solchen Angeboten keine zwingende Voraussetzung.
Ansprechpartnerin
Bayerischer Jugendring
Claudia Kreutzer
Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München
Tel.: 089/51458-65
Fax.: 089/51458-77
kreutzer.claudia©bjr,de



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