Der unveränderte Nachdruck ist seit 30.05.2023 wieder erhältlich.
Empfehlungen zur Beratung und Bewertung von Konzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt (Schutzkonzepte) bei Trägern der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.
Der BJR beschreibt – in seiner Funktion als Landesjugendamt für den Bereich Jugendarbeit - rechtliche Grundlagen, Anforderungen, Ziele und Qualitätskriterien sowie Bestandteile trägerspezifischer Schutzkonzepte in der Jugendarbeit und gibt Hinweise zur Gestaltung der dazu notwendigen Erarbeitungs- und Beratungsprozesse.
Im Dezember 2021 hat der Bayerische Jugendring die fachlichen Empfehlungen „Schutzkonzepte in der Jugendarbeit“ veröffentlicht. Das im Juli 2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (UBSKM-Gesetz), sieht eine umfassende Schutzkonzeptpflicht für alle Angebote der Jugendhilfe vor. Entsprechend dieser neuen Anforderungen konkretisiert der BJR hiermit die Empfehlungen im Sinne von Mindestanforderungen an Schutzkonzepte:
Datei zum Herunterladen:
Ergänzung (Einlegeblatt) der bestehenden Empfehlung „Schutzkonzepte in der Jugendarbeit“ aufgrund einer Gesetzesänderung (Stand 21.07.2026)
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