Der unveränderte Nachdruck ist seit 30.05.2023 wieder erhältlich.
Empfehlungen zur Beratung und Bewertung von Konzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt (Schutzkonzepte) bei Trägern der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.
Der BJR beschreibt – in seiner Funktion als Landesjugendamt für den Bereich Jugendarbeit - rechtliche Grundlagen, Anforderungen, Ziele und Qualitätskriterien sowie Bestandteile trägerspezifischer Schutzkonzepte in der Jugendarbeit und gibt Hinweise zur Gestaltung der dazu notwendigen Erarbeitungs- und Beratungsprozesse.
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