Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise und der damit verbundenen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen eine staatliche Leistung, um Jugendverbände in Bayern zu unterstützen.
Antragsfrist bis 30.09.2023
Der BJR gewährt gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen (BHfbwJV )zur Unterstützung der von der Energiekrise in Deutschland betroffenen bayernweittätigen Jugendverbände einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000,-- € zum Ausgleich der aufgrund der Energiekrise in Deutschland entstandenen oder innerhalb des Hilfezeitraums noch entstehenden höheren Kosten.
Der Jugendverband muss eine wesentliche Steigerung von energie- und inflationsbedingten Ausgaben im Hilfezeitraum (1. Mai 2022 bis 30. April 2023) im Vergleich zu dem Vergleichszeitraum (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) nachweisen.
Eine wesentliche Steigerung liegt vor, wenn die Energieausgaben beziehungsweise sonstige Sachausgaben im Hilfezeitraum mindestens 130 % der entsprechenden Energie- beziehungsweise Sachausgaben des Vergleichszeitraums betragen.
Der BJR als Erstempfänger leitet Mittel an bayernweit tätige Jugendverbände (Letztempfänger) weiter. Eine bayernweite Tätigkeit liegt vor, wenn der Jugendverband in mindestens vier Regierungsbezirken tätig ist und in jedem dieser Regierungsbezirke in mindestens fünf Landkreisen nachweislich eine regelmäßig aktive Gruppe besteht.
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (siehe Downloads), mit den dort geforderten Angaben, beim Bayerischen Jugendring bis spätestens 30.09.2023 vorzulegen.