Förderung Fachprogramm BNE
Das Fachprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll junge Menschen dazu befähigen, nachhaltig zu denken und zu handeln, so dass sie eine faire und ökologisch verträgliche Zukunft für alle mitgestalten können.
Förderhinweise
Anträge können ab dem 07.04.2025 gestellt werden.
Projekte sind mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 möglich
Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens und der Mittelausschöpfung können bis auf weiteres leider keine Mittel mehr aus dem Fachprogramm BNE bewilligt werden.
Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen vollständig. Machen Sie hier alle Angaben so wie das Projekt tatsächlich durchgeführt wurde. Kopieren Sie nicht die Angaben aus dem Antrag in den Bericht.
1. Projekttitel
2. Antagssteller (Organisation, Ansprechpartner:in mit Kontaktdaten)
3. Projektlaufzeit
4. Projektzusammenfassung
5. Anlass ( Mit welchen Inhalten und Anspekten haben Sie sich im Rahmen Ihrer Maßnahme befasst ?)
6. Ziele (Nennen Sie Ziele und Teilziele des Projektes. Stellen Sie dar, welche Ziele in welchen Maße erreicht wurden. Woran messen die Zielerreichung?)
7. Zielgruppe (Welche Zielgruppe wollten Sie erreichen und welche Zielgruppe haben Sie erreicht? Auf welchen Wege)
8. Programm/Projektablauf: Fügen Sie einen tabellarischen Ablauf bei, wie
durchgeführt. Kopieren Sie hier nicht das Programm, das dem Antrag beigefügt war.
(Bei Einzelmaßnahmen ein Programm der Maßnahme. Sollte es sich um ein Projekt
mit mehreren Maßnahmen handeln, dann bitte einen tabellarischen Projektplan).
9. In welchen Maße und auf welche Weise haben Sie die im Antrag gewählten SDGs
bearbeitet und als Lernfeld genutzt?
10. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben Sie konkret durchgeführt?
11. Welche Ergebnisse konnten wie gesichert und in die weitere Arbeit mit
aufgenommen werden?
12. Wie bewerten Sie den Gesamterfolg des Projektes?
13. Welche Rückmeldung möchten Sie darüber hinaus geben?
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Diese FAQs ,,häufig gestellte Fragen" und wird im Laufe der Zeit weiter fortgeschrieben. Es soll zu einem transparenten und harmonischen Ablauf im Fachprogramm beitragen udn es angeraten, es vor der Antragsstellung zu lesen. Es hat keinen Rechtscharakter wie bspw. Richtlinien pder Bescheide.
Nach dem Eingang in der Geschäfftsstelle des BJR wird der Antrag (Antragsformular, Beiblatt zur Kostenkalkulation und Konzept) erfasst und geprüft. Anschließend werden eine fachliche Stellungnahme sowie eine Beschlussvorlage für den Förderausschuss erstellt. Die Förderentscheidung trifft der Förderausschuss in seinen Sitzungen, die in etwa alle 6- 8 Wochen statt finden.
Sitzungen des Förderauschusses in 2025
- 25.06.2025
- 18.09.2025
- 12.11.2025
Nach positiven Abschluss der fachlichen und verwaltungsmäßigen Prüfung durch die Geschäfftsstelle des BJR kann, sofern beantragt ein vorzeitiger Vorhabebeginn genehmigt werden. Der mögliche Zeitraum für die Entstehung zuwendungsfähiger Kosten kann somit zu Gunsten des Antragsstellers erweitert werden und auch Kosten, die bspw. für die Vorbereitung eines Projektes entstehen, können im Verwendungsnachweis geltend gemacht werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erfolgt vorbehaltlich einer anschließenden positiven Entscheidung des Förderausschusses über den Antrag. Das Risiko bleibt beim Antragsteller.
Ein Antrag an das Fachprogramm ,,BNE" besteht aus drei Teilen:
- dem Antragsformular
- dem Beiblatt zur Kostenkalkulation
- dem Konzept
Für die Erstellung eines Konzepts steht im Downloadbereich ein Leitfaden (,,Leitfaden Antrag") zur Verfügung. Dies gilt auch für die Erstellung des Sachberichts zum Verwendungsnachweis („Leitfaden
Sachbericht“).
Es wird empfohlen, sich bei der Formulierung des Antrags und des Sachberichts an den Leitfäden zu orientieren und auf die darin enthaltenen Fragen so ausführlich wie nötig einzugehen. Dies beschleunigt zum einen in der Regel das Verfahren, zum anderen stellt es sicher, dass auch Personen außerhalb des Beratungsprozesses das Vorhaben nachvollziehen und beurteilen können.
Sämtliche Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren, Projektdokumentationen etc.), die im Rahmen der über das Fachprogramm BNE geförderten Maßnahmen entstehen, müssen einen entsprechenden Hinweis auf diese Förderung enthalten.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Förderung über den BJR aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erfolgt.
Entsprechende Wort- und Bildmarken stehen auf der Internetseite des BJR zum Download bereit.
Neben dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und dem Sachbericht sind auch 3 aussagekräftige Fotos aus dem jeweiligen Projekt Bestandteil des Verwendungsnachweises. Diese sollen auch im Rahmen einer Dokumentation des Fachprogramms BNE sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des BJR verwendet werden. Auch im Hinblick auf die neue EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es unerlässlich, dass die Antragsteller die Teilnehmenden der Maßnahme hierüber informieren und die Bildrechte klären. Seit dem 25.05.2018 braucht es das schriftliche Einverständnis der auf dem Foto abgebildeten Personen. Informationen über die neue DSGVO stehen auf der Homepage des BJR zur Verfügung.
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben können über das Fachprogramm gefördert werden.
10% der zuwendungsfähigen baren Ausgaben (Gesamte Ausgaben abzüglich der freiwilligen Arbeitsleistungen und der unentgeltlichen Sachleistungen) muss der Antragsteller aus baren Eigenmitteln d.h. seinem Vermögen erbringen. Dies können bspw. Einnahmen aus dem Betrieb von Häusern / Zeltplätzen, nicht zweckgebundene Spenden ohne Kontext oder auch Mitgliedsbeiträge sein.
Weitere 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben muss der Antragsteller als Eigenanteil, jedoch nicht zwingend aus baren Eigenmitteln erbringen. Hier sind bspw. freiwillige Arbeits- und/oder Sachleistungen oder Zuwendungen von dritter Seite möglich.
Bei einer Förderung über das Fachprogramm dürfen keine weiteren Mittel des Freistaats Bayern zur Finanzierung verwendet werden.
Weitere Informationen zur Finanzierung sind in den Förderinformationen des Fachprogramms BNE zu finden.
Mit dem Fachprogramm BNE sollen Projekte für und vor allem auch mit jungen Menschen gefördert werden. Aus dem Konzept sollte also hervorgehen, wo und wie junge Menschen bei der geplanten Maßnahme mit eingebunden sind. Außerdem sollen die Prinzipien von Jugendarbeit (Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation, Lebensweltorientierung, Selbstbestimmung) berücksichtigt werden.
Sowohl die einzelnen Maßnahmen als auch das Fachprogramm als Ganzes sollen evaluiert werden. Um in den jeweiligen Maßnahmen eine Aussage hinsichtlich der erreichten Ziele etc. treffen zu können, sollten selbstverständlich neben den Projektverantwortlichen auch die Teilnehmenden in angemessenem Umfang befragt werden.
Mit der Aufnahme einer Maßnahme in die Förderung werden die im Zuwendungsbescheid bezifferten Fördermittel im BJR für das jeweilige Haushaltsjahr entsprechend eingeplant.
Um die Fördermittel des Fachprogramms sinnvoll und effizient einsetzen zu können, ist es unerlässlich, daß die für die jeweilige Maßnahme eingeplanten Mittel auch zeitnah abgerufen werden. Hierbei können sowohl bereits entstandene, als auch in den nächsten 3 Monaten zu erwartende Kosten berücksichtigt werden (s. ANBest-P).
Erstreckt sich eine Maßnahme über zwei Haushaltsjahre, so werden die Mittel für die jeweiligen Haushaltsjahre entsprechend eingeplant. Werden die für das 1. Jahr eingeplanten Mittel nicht oder nicht vollständig benötigt, kann eine Übertragung ins nächste Jahr beantragt werden.
Geschieht dies nicht rechtzeitig, so verfallen die Mittel und die Fördersumme verringert sich entsprechend.
Über das Fachprogramm sollen Maßnahmen gefördert werden, die vor dem Hintergrund der Agenda 2030 und der SDGs junge Menschen als aktive Gestalter einer nachhaltigen Entwicklung stärken.
Junge Menschen sollen wichtige Kompetenzen entwickeln, die sie dazu befähigen, in einer globalisierten und komplexen Welt zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen.
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (siehe Download) mit den dort geforderten Angaben (u.a. inhaltliche Konzeption gemäß Leitfaden sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan) beim Bayerischen Jugendring spätestens 8 Wochen vor geplantem Beginn der Maßnahme einzureichen.
Der Förderantrag wird per Mail gestellt und zwar an das Funktionspostfach: fachprogrammbne(at)bjr.de
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, der vorzeitige Vorhabenbeginn wurde ausdrücklich genehmigt.
Sitzungen des Förderauschusses in 2025
- 25.06.2025
- 18.09.2025
- 12.11.2025
Ansprechperson
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Laura Reisersie/ihrReferentin für Bildung für nachhaltige Entwicklung