Der BJR fördert den außerschulischen Jugendaustausch mit Jugendlichen aus Frankreich (Gruppenaustausch) aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW).
Aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Jugendlichen und ihren französischen Partner:innen gefördert. Ziel ist es, französischen und deutschen Kindern und Jugendlichen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.
Beim BJR können in Bayern tätige Träger Förderung beantragen für:
Über den BJR können außerschulische Träger Anträge einreichen, die keiner Zentralstelle zugeordnet sind. Die Träger müssen als juristische Personen in der Lage sein, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung erfüllen. Sie müssen die Garantie dafür bieten, dass die Mittel den Aufgaben und Zielen des DFJW entsprechend sparsam und wirtschaftlich verwendet und ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Der Antrag ist auf dem entsprechenden Formular an den Bayerischen Jugendring zu stellen.
Antragsfrist
Um im Interesse der Finanzierungssicherheit für die Antragsteller eine rechtzeitige Förderentscheidung zu ermöglichen, ist der Antrag spätestens zum 1. Februar des Veranstaltungsjahres beim Bayerischen Jugendring einzureichen. Nach den Richtlinien des DFJW ist eine Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn der Antrag 3 Monate vor Beginn der Maßnahme dem BJR vorliegt!
Nachstehend sind alle benötigten Formulare für die Beantragung des Jugendaustauschs mit Frankreich zu finden:
Antrag
Verwendungsnachweis
Liste der Teilnehmer:innen aus Deutschland
Liste der Teilnehmer:innen aus Frankreich
(bei Drittort und trilateralen Begegnungen)
Belegliste
Der BJR fördert den Schulaustausch allgemeinbildender Schulen und Grundschulen mit Schulen in Frankreich (Gruppenaustausch) aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW).
Aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen (einschließlich Grundschulen) und ihren französischen Partner:innen gefördert. Ziel ist es, französischen und deutschen Kindern und Jugendlichen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.
Eine Maßnahme gilt im DFJW als Schulaustausch, wenn die Projektpartner Schulen sind. Antragsberechtigt sind somit alle staatlichen und kommunalen Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Privatschulen oder andere anerkannte Träger, deren Maßnahmen diese Voraussetzungen erfüllen.
Der Antrag ist über die online-Plattform des DFJW für allgemeinbildende Schulen zu stellen. Hinweise zum Verfahren unter Formulare.
Sie erreichen die online-Plattform über die Homepage des DFJW auf der Seite "Schüler*innenaustausch am Ort des Partners"
Antragsfrist
Um im Interesse der Finanzierungssicherheit für die Antragsteller:innen eine rechtzeitige Förderentscheidung zu ermöglichen, muss der Antrag spätestens zum 15. Dezember des Vorjahres vollständig auf der online-Plattform hochgeladen sein.
Nach den Richtlinien des DFJW ist eine Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn der Antrag 3 Monate vor Beginn der Maßnahme dem BJR vorliegt!
Nachstehend sind alle benötigten Formulare für die Beantragung des Schulaustausch mit Frankreich zu finden:
Hinweise zum Verfahren
Liste der Teilnehmer:innen aus Deutschland
Der BJR fördert den Schüleraustausch beruflicher Schulen mit Schulen in Frankreich (Gruppenaustausch) aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW).
Aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen und ihren französischen Partner:innen gefördert. Ziel ist es, französischen und deutschen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.
Eine Maßnahme gilt im DFJW als Schulaustausch, wenn die Projektpartner Schulen sind. Antragsberechtigt sind somit alle staatlichen und kommunalen beruflichen Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Privatschulen oder andere anerkannte Träger, deren Maßnahmen diese Voraussetzungen erfüllen.
Der Antrag ist auf dem entsprechenden Formular an den Bayerischen Jugendring zu stellen.
Antragsfrist
Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Antrag 3 Monate vor Beginn der Maßnahme dem BJR vorliegt.
Nachstehend sind alle benötigten Formulare für die Beantragung des Schulaustauschs mit Frankreich (berufliche Schulen) zu finden:
Antrag
Verwendungsnachweis
Liste der Teilnehmer:innen aus Deutschland
Liste der Teilnehmer:innen aus Frankreich
(bei Drittort und trilateralen Begegnungen)
Belegliste
Aktuelle Informationen zur Förderfähigkeit von Stornierungen in Zusammenhang mit Covid-19 für den Jugend-/Schulaustausch mit Frankreich (DFJW) erhalten Sie hier