Gleichberechtigte Teilhabe

Definition und Diskussion des Begriffs Partizipation im Kontext der Jugendarbeit in Bayern

Definition

Alle Menschen haben das (moralische) Recht auf eine aktive und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Gesundheit, Religion und sexueller Identität. Gleichberechtige Teilhabe bedeutet dabei, dass alle in gleichem Maße an gesellschaftlichen (Entscheidungs-)Prozessen berücksichtigt sind, Zugriff auf Ressourcen, soziale Absicherung und Bildungs- und Freizeitangebote haben. Hierbei handelt es sich um eine Daueraufgabe einer Gesellschaft, d.h. gleichberechtigte Teilhabe ist der Idealzustand, der angestrebt wird. Die Aufgabe besteht darin, darauf zu achten, dass hierbei niemand „zurückgelassen“ oder ausgegrenzt wird. Dabei ist es notwendig, den Blick insbesondere auf diejenigen zu richten, die von Benachteiligungen verstärkt betroffen sein können.

Partizipation

Unter Partizipation wird die aktive, selbstbestimmte und wirkungsmächtige Mitbestimmung, Mitentscheidung und Mitgestaltung verstanden. Alle Aktivitäten sind von Anfang an auf Anspruch und Möglichkeit der Partizipation zu überprüfen. Partizipation erfordert Entscheidungsfreiheit, Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung, umfassende Informationen und Methodenvielfalt. Sie ist dabei nicht nur eine Methode, sondern eine grundlegende Haltung.

Allgemeines Verständnis/Kritik

Gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation sind eng miteinander verbunden, sollten aber nicht synonym verwendet werden. Bei der gleichberechtigten Teilhabe geht es um die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen, wie rechtliche Zugänge oder Zugriff auf gesellschaftliche Ressourcen. Bei Partizipation dagegen geht es um die Prozesse und Nutzung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Das Verhältnis von Partizipation und gleichberechtigter Teilhabe ist ein sich wechselseitig bedingendes: Partizipation ermöglicht gleichberechtige Teilhabe – und zwar dann, wenn zuvor die Rahmenbedingungen entsprechend verändert wurden, um auch partizipieren zu können.

Das heißt, gleichberechtigte Teilhabe wird nur durch Rahmenbedingungen möglich, die Zugänge ermöglichen. Diese können dann durch partizipative Prozesse mit Leben gefüllt werden.

Empfehlungen für die Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit sind für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich zu machen. Hierfür gilt es zu sensibilisieren, aufzuklaren, in den Dialog zu treten und Zugangsbarrieren zu identifizieren und zu beheben. Um dem Bildungsauftrag der Jugendarbeit gerecht zu werden, müssen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, die Partizipationsangebote wahrzunehmen. Deshalb ist die Förderung der Persönlichkeit Grundvoraussetzung der gleichberechtigten Teilhabe.

Internationale Ebene

Im internationalen Diskurs schließt „participation“ gleichberechtigte Teilhabe ein und hat darüber hinaus noch weitere Bedeutungen, wie z. B. auch passive Teilnahme.

Ansprechperson

Hélène Düll
Referentin für Integration und interkulturelle Jugendarbeit