Wie kann ich wählen?

Informationen für Jugendliche, die bei der U18-Landtagswahl wählen wollen.

  • Es gibt kein Mindestalter bei U18, alle Kinder- und Jugendlichen, die noch nicht 18 sind, können wählen gehen. 
  • Um wählen zu gehen ist keine Anmeldung in der U18-Software notwendig,
  • Die Wahlen zur U18-Landtagswahl finden vor Ort in den U18-Wahllokalen statt.
  • Die Wahllokale zur bayerischen Landtagswahl können zwischen dem 21. und 29. September geöffnet haben.
Material, Links, Videos, Methoden und mehr.
Ideen und U18-Material um eure Veranstaltung lauter zu machen. Alle Materialien sind unter CC0 Lizenz und stehen zur freien Verfügung.

Ansprechperson

Pia Bittner
Referentin für Demokratie-Bildung auf kommunaler Ebene