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Wie kann ich wählen?
Informationen für Jugendliche, die bei der U18-Landtagswahl wählen wollen.
Es gibt kein Mindestalter bei U18, alle Kinder- und Jugendlichen, die noch nicht 18 sind, können wählen gehen.
Um wählen zu gehen ist keine Anmeldung in der U18-Software notwendig,
Die Wahlen zur U18-Landtagswahl finden vor Ort in den U18-Wahllokalen statt.
Die Wahllokale zur bayerischen Landtagswahl können zwischen dem 21. und 29. September geöffnet haben.
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U18-Toolbox
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Links zum Thema
Was ist U18?
U18-Wahlen - Rückschau
Jugendpolitik
Wahlalter
Ansprechperson
Pia Bittner
Referentin für Demokratie-Bildung auf kommunaler Ebene
089/514 58 58
bittner.pia@bjr.de