Informationen für Wahllokale

Die U18-Landtagswahl fand vom 21. - 29. September statt.

Informationen und FAQs

Wahllokale können prinzipiell bis zum letzten Wahltag angemeldet werden.

Wahllokale werden über die U18-Software angelegt. Wahllokale können noch bis zum Beginn zur Wahl angemeldet werden, die Anmeldung erfolgt immer in zwei Schritten:
1. Registrierung in der Software (wer bereits zur Bundestagswahl in der Software registriert war, muss sich nicht neu registrieren, sondern nur das neue Wahllokal eintragen.)
2. Anmeldung des Wahllokals
Im Anschluss werden die Wahllokale durch die Regionalkoordinationen freigeschaltet und ihr erhaltet eine Benachrichtigung mit allen weiteren wichtigen Infos. 

Video-Anleitung

Alle Stimmzettel stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. Die Wahllokale laden den passenden Stimmzettel runter und kopieren ihn. 

Wahlpakete und Materialien können nicht mehr bestellt werden. Die digitalen Versionen sind weiterhin im BJR-Shop erhältlich. Bei Fragen zum Material könnt ihr euch gerne bei uns melden. u18(at)bjr.de 

Wer bereits zur Bundestagswahl in der U18-Software registriert war, muss sich nicht neu registrieren, aber ALLE WAHLLOKALE müssen neu angelegt werden.
Um ein Wahllokal für die Landtagswahl anzulegen, müsst ihr euch mit euren Accounts in der U18-Software anmelden, danach können neue Wahllokale angelegt werden.

Prinzipiell kann jede Institution, Initiative oder Einrichtung, die parteipolitisch unabhängig und demokratisch gesinnt ist, ein Wahllokal einrichten.

Schritt 1: Registrierung unter U18.org
Auch bei der U18-Landtagswahl 2023 arbeitet der BJR wieder mit der U18-Software. In der Software werden u.a. die Wahlergebnisse eingetragen,daher muss sich jedes Wahllokal unter u18.org registrieren.

Schritt 2: Wahlunterlagen aussuchen
Im BJR-Shop kann ein Wahlpaket (es stehen 3 zur Auswahl) ausgesucht werden. Die Materialpakete können bereits im BJR-Shop vorbestellt werden. Diese werden kostenfrei an das Wahllokal per Post übersandt. Die Auslieferung der Wahlpakete beginnt voraussichtlich Ende Juni. Alle Pakete beinhalten Infomaterial und Merch. Informationen über jugendgerechte Themen in den Wahlprogrammen, sowie Stimmzettel und vieles mehr, findet man als Download zum ausdrucken. 

Schritt 3: Jugendliche einbinden
Wenn möglich, dann sollen die Kinder und Jugendlichen soviel wie möglich in die Vorbereitung eingebunden werden. Vielleicht gibt es motivierte Jugendliche im Wahllokal, die Aufgaben übernehmen möchten und können bzw. auch am Wahltag die Stimmzettel auswerten.

Schritt 4: begleitende Veranstaltungen
Jedes Wahllokal kann selber entscheiden, wie viel Zeit in die Vorbereitung auf die U18-Wahl investiert werden kann. Um die Kinder und Jugendliche näher an die Politik heranzuführen und damit sie sich über politische Themen austauschen können, gibt es unterschiedliche Veranstaltungen, die man durchführen kann.

Schritt 5: Vorbereitung Wahltag
Um die Wahl durchführen zu können, werden Wahlkabinen, Wahlurnen sowie die Stimmzettel, die als Download auf der Homepage zu finden sind und Stifte benötigt. Die Wahlurnen können von den Gemeinden ausgeliehen werden oder auch gerne selber gebastelt werden
Damit auch viele Jugendliche zum Wählen in das Wahllokal kommen, muss viel Werbung gemacht werden. Egal, ob mündlich, über Socialmedia oder Plakate. Lasst die Jugendlichen wissen, dass ihr ein Wahllokal seid und sie bei euch eine Stimme abgeben können!

Schritt 6: Wahltag/Wahlwoche
Die Wahlwoche findet vom 21.09. - 29.09.2023 statt. Das Wahllokal kann selber entscheiden an welchen Tagen die Kinder und Jugendlichen wählen können. Sowohl die ganze Wahlwoche als auch nur ein Tag ist möglich. Am 29.09.2023 um 18.00 Uhr müssen die Wahllokale spätestens geschlossen werden.

Schritt 7: Wahlergebnisse eintragen
Nach der Schließung des Wahllokals werden die Ergebnisse in der U18-Software eingetragen.  Alle Ergebnisse, die nach Montag, den 2. Oktober 10:00 Uhr eingetragen werden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Bei der Wahl der Örtlichkeit sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Wahllokale sind an keine spezifische Örtlichkeit gebunden. Idealerweise werden sie an den Orten eingerichtet, an denen sich Jugendliche aufhalten: beispielsweise an Schulen, in Vereinen und Jugendeinrichtungen, an öffentlichen Plätzen und in Freizeiteinrichtungen wie Sportplätzen oder Schwimmbädern. Auch mobile Wahllokale sind möglich.

U18 ist ein Format der Politischen Bildung. Politische Bildung ist im SGB VIII ausdrücklich als ein Schwerpunkt von Jugendarbeit genannt. In § 11 Abs. 3 SGB VIII heißt es: "Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, (…) Bildung“ Dazu gehören insbesondere auch die Interessenvertretung junger Menschen durch die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (zB Jugendringe). § 12 Abs. 2 S. 3 SGB VIII lautet daher: "Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten."

Der Bayerische Jugendring und seine Untergliederungen (Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe) hat daher u.A. die gesetzliche Aufgabe nach Art. 32 Abs. 3 S. 1 AGSG, die Jugendarbeit in Bayern auf allen Gebieten zu fördern und sich für die Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen einzusetzen. In § 3 Abs. 1 lit. b der - vom Bayerischen Sozialministerium genehmigten und im Ministeralblatt veröffentlichen - Satzung des Bayerischen Jugendrings heißt es zur politischen Bildung ausdrücklich: "Aufgabe des Bayerischen Jugendrings auf allen Ebenen ist es im Besonderen, (…) junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zu befähigen, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens“

Die U18-Wahlen bieten einerseits einen Erfahrungsraum für demokratische Prozesse, anderseits machen sie die Bedürfnisse von jungen nicht-wahlberechtigten Menschen im Sinne einer Interessenvertretung sichtbar. Die U18-Wahlen und die Ergnisveröffentlichung stehen daher gänzlich im Einklang mit den gesetzlichen Aufgaben und dem Selbstverständnis des Bayerischen Jugendrings und seinen Mitgliedsorganisationen.

Ansprechpersonen

Pia Bittner
Referentin für Demokratie-Bildung