Informationen für Wahllokale

Der BJR koordiniert die U18-Wahlen in Bayern. Informationen für Wahllokale

Informationen und FAQs

Wahllokale für die Bundestagswahl können sich jetzt registrieren.

Wahllokale werden über die U18-Software angelegt. Wahllokale können noch bis zum Beginn zur Wahl angemeldet werden, die Anmeldung erfolgt immer in zwei Schritten:
1. Registrierung in der Software (wer bereits schonmal in der Software registriert war, muss sich nicht neu registrieren, sondern nur das neue Wahllokal eintragen.)
2. Anmeldung des Wahllokals
Im Anschluss werden die Wahllokale durch die Regionalkoordinationen freigeschaltet und ihr erhaltet eine Benachrichtigung mit allen weiteren wichtigen Infos. 

Wahllokale können prinzipiell bis zum letzten Wahltag angemeldet werden.

Video-Anleitung

Alle bis Anfang Febrauar angemeldeten Wahllokale haben Plakate zugesendet bekommen. Leider sind aktuell keine Plakate mehr verfügbar und wir können keine weiteren zustellen. 

Die U18-Wahlwoche findet vom 7. - 14. Februar statt. In diesem Zeitraum können die Wahllokale beliebig Öffnungszeiten festlegen, so wie es vor Ort am besten passt. Am letzten Wahltag (14. Februar) dürfen die Wahllokale spätestens bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 

Alle Stimmzettel werden auf unserer Homepage als Download bereitgestellt, sobald sie fertig sind. Die Wahllokale laden den passenden Stimmzettel runter und kopieren ihn. 

Wer bereits zur Bundestagswahl in der U18-Software registriert war, muss sich nicht neu registrieren, aber ALLE WAHLLOKALE müssen neu angelegt werden.
Um ein Wahllokal für die Landtagswahl anzulegen, müsst ihr euch mit euren Accounts in der U18-Software anmelden, danach können neue Wahllokale angelegt werden.

Prinzipiell kann jede Institution, Initiative oder Einrichtung, die parteipolitisch unabhängig und demokratisch gesinnt ist, ein Wahllokal einrichten.

Schritt 1: Registrierung unter U18.org
Auch bei der U18-Landtagswahl 2023 arbeitet der BJR wieder mit der U18-Software. In der Software werden u.a. die Wahlergebnisse eingetragen,daher muss sich jedes Wahllokal unter u18.org registrieren.

Schritt 2: Jugendliche einbinden
Wenn möglich, dann sollen die Kinder und Jugendlichen soviel wie möglich in die Vorbereitung eingebunden werden. Vielleicht gibt es motivierte Jugendliche im Wahllokal, die Aufgaben übernehmen möchten und können bzw. auch am Wahltag die Stimmzettel auswerten.

Schritt 3: begleitende Veranstaltungen
Jedes Wahllokal kann selber entscheiden, wie viel Zeit in die Vorbereitung auf die U18-Wahl investiert werden kann. Um die Kinder und Jugendliche näher an die Politik heranzuführen und damit sie sich über politische Themen austauschen können, gibt es unterschiedliche Veranstaltungen, die man durchführen kann.

Schritt 4: Vorbereitung Wahltag
Um die Wahl durchführen zu können, werden Wahlkabinen, Wahlurnen sowie die Stimmzettel, die als Download auf der Homepage zu finden sind und Stifte benötigt. Die Wahlurnen können von den Gemeinden ausgeliehen werden oder auch gerne selber gebastelt werden. 
Damit auch viele Jugendliche zum Wählen in das Wahllokal kommen, muss viel Werbung gemacht werden. Egal, ob mündlich, über Socialmedia oder Plakate. Lasst die Jugendlichen wissen, dass ihr ein Wahllokal seid und sie bei euch eine Stimme abgeben können!

Schritt 5: Wahltag/Wahlwoche
Die Wahlwoche findet vom 7. - 14. Februar 2025 statt. Das Wahllokal kann selber entscheiden an welchen Tagen die Kinder und Jugendlichen wählen können. Sowohl die ganze Wahlwoche als auch nur ein Tag ist möglich. Am 14.02.2025 um 18.00 Uhr müssen die Wahllokale spätestens geschlossen werden.

Schritt 7: Wahlergebnisse eintragen
Nach der Schließung des Wahllokals werden die Ergebnisse in der U18-Software eingetragen. 

Bei der Wahl der Örtlichkeit sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Wahllokale sind an keine spezifische Örtlichkeit gebunden. Idealerweise werden sie an den Orten eingerichtet, an denen sich Jugendliche aufhalten: beispielsweise an Schulen, in Vereinen und Jugendeinrichtungen, an öffentlichen Plätzen und in Freizeiteinrichtungen wie Sportplätzen oder Schwimmbädern. Auch mobile Wahllokale sind möglich.

U18 ist ein Format der Politischen Bildung. Politische Bildung ist im SGB VIII ausdrücklich als ein Schwerpunkt von Jugendarbeit genannt. In § 11 Abs. 3 SGB VIII heißt es: "Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, (…) Bildung“ Dazu gehören insbesondere auch die Interessenvertretung junger Menschen durch die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (zB Jugendringe). § 12 Abs. 2 S. 3 SGB VIII lautet daher: "Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten."

Der Bayerische Jugendring und seine Untergliederungen (Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe) hat daher u.A. die gesetzliche Aufgabe nach Art. 32 Abs. 3 S. 1 AGSG, die Jugendarbeit in Bayern auf allen Gebieten zu fördern und sich für die Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen einzusetzen. In § 3 Abs. 1 lit. b der - vom Bayerischen Sozialministerium genehmigten und im Ministeralblatt veröffentlichen - Satzung des Bayerischen Jugendrings heißt es zur politischen Bildung ausdrücklich: "Aufgabe des Bayerischen Jugendrings auf allen Ebenen ist es im Besonderen, (…) junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zu befähigen, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens“

Die U18-Wahlen bieten einerseits einen Erfahrungsraum für demokratische Prozesse, anderseits machen sie die Bedürfnisse von jungen nicht-wahlberechtigten Menschen im Sinne einer Interessenvertretung sichtbar. Die U18-Wahlen und die Ergnisveröffentlichung stehen daher gänzlich im Einklang mit den gesetzlichen Aufgaben und dem Selbstverständnis des Bayerischen Jugendrings und seinen Mitgliedsorganisationen.

Ansprechpersonen

Pia Bittner
(sie/ihr)
Referentin für Demokratie-Bildung