Nahaufnahme von wellenförmigen Strukturen im Wüstensand

Kinderschutz: Gesetzliche Regelungen

BKiSchG, KJSG und UBSKM-Gesetz brachten neue Aufgaben für die Jugendämter. Daraus erwachsen auch Aufgaben und Pflichten für die Jugendarbeit.

Ziel: Kinderschutz verbessern

Am 1. Januar 2012 trat das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –  BKiSchG) in Kraft. Dieses wurde im Juni 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) weiterentwickelt, um vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Seit 01. Juli 2025 ist das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" (kurz: UBSKM-Gesetz) in Kraft, das durch die Änderungen des § 79a Abs. 1 S. 2 SGB VIII eine umfassende Schutzkonzeptpflicht für alle Angebote der Jugendhilfe - also auch für die Jugendarbeit - beinhaltet. 

In den folgenden Abschnitten "Links" und "Downloads" sind Informationen und Hilfen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Bereich der Jugendarbeit zusammengestellt.

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