Unsere Fördermittel in diesem Programm sind aktuell ausgeschöpft. Wir bitte Sie, aktuell keine neuen Anträge zu stellen
Der BJR fördert Maßnahmen und Projekten der schulbezogenen Jugendarbeit aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Projekte, die
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (siehe Downloads), mit den dort geforderten Angaben (u.a. inhaltliche Beschreibung/Konzeption Ausgaben und Finanzierungsplan), beim Bayerischen Jugendring, spätestens acht Wochen vor Beginn, vorzulegen.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Maßnahmebeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Mit einem Kooperationsvertrag wird für die erforderliche Transparenz gesorgt und die Ernsthaftigkeit der Zusammenarbeit dokumentiert. Untenstehend finden Sie eine Kooperationsvereinbarung, die wir empfehlen (Downloads).
Stadt- Kreis- und Bezirksjugendringe sollten sich an dieses Muster für den Kooperationsvertrag mit der Schule halten. Entsprechende Vertragsentwürfe können zur juristischen Überprüfung an den Bayerischen Jugendring gesendet werden.
Auch allen anderen Antragstellern im Fachprogramm schulbezogene Jugendarbeit wird empfohlen, den Vertrag in der vorgelegten Form zu verwenden.
Falls Sie Fragen zur Antragsstellung haben wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen. Die Referentin für Schulbezogene Jugendarbeit berät Sie gerne vorab inhaltlich bei der Konzeption und Erstellung der Antragsunterlagen. Sollten Sie Fragen zu den Finanzen haben wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin. Eine generelle Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeiterinnen vor Antragstellung ist erwünscht um Prozesse bestmöglichst begleiten zu können.