Empfehlungen, Broschüren und Arbeitshilfen
Der Artikel 23 AGSG benennt als einzige Berufsgruppe innerhalb der Jugendhilfe die „hauptamtlichen Jugendpfleger und Jugendpflegerinnen“ und verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, mindestens eine_n Jugendpfleger_in im Sinne einer Vollzeitstelle im Bereich des örtlichen Trägers einzusetzen. Der Materialienband zur Personalausstattung erläutert die Grundlagen für die Personalstandards in der Kommunalen Jugendarbeit. HIER
Der Bayerische Jugendring ruft mit diesem Positionspapier die Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern dazu auf, den Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen in ihren Heimatgemeinden mit besonderer politischer Aufmerksamkeit zu begegnen. Eine aktive, geplante und konzeptionell gestaltete Kommunale Jugendpolitik mit Vision stellt allen jungen Menschen beste Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten bereit. Kostenlose Bestellung oder Download HIER
Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings nach § 85 Abs. 2 SGB VIII für die Jugendämter in Bayern HIER
Leistungen der Kommunalen Jugendarbeit im Sinne der Gesamtverantwortung der Kreis- und Stadtjugendämter HIER
Zusammenfassender Überblick HIER
Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen HIER
Im Web-Shop sind Arbeitshilfen, Positionen, Empfehlungen und Dokumentationen erhältlich.