juna #2.26 Lebenswelt Schule
Pünktlich zum Schulanfang widmet sich diese Ausgabe der juna dem Schwerpunkt Schule.
Ganztag mit Qualität gestalten
Warum die Jugendarbeit für die Umsetzung des GaFöG in Bayern unverzichtbar ist (Autor: Christian Schroth, Grundsatzreferent beim BJR)
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird ein lange angekündigter Meilenstein in der
Bildungspolitik Realität: Erstmals haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den kommenden Jahren wird dieser Rechtsanspruch schritt-weise ausgeweitet, bis ab 2029 alle Kinder im Grundschulalter davon profitieren können. Was auf den ersten Blick wie eine Frage zusätzlicher Betreuungsplätze erscheint, ist tatsächlich weit mehr. Es geht um die Frage, wie Kinder künftig aufwachsen, lernen und ihre Freizeit gestalten – und welche Rolle die Kinder- und Jugendarbeit dabei spielt.
Der Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) richtet sich an Kinder im Grundschulalter und umfasst grundsätzlich acht Stunden Förderung an fünf Werktagen sowie ein Angebot in den Ferien mit einer
zulässigen Schließzeit von bis zu vier Wochen. Verankert ist dieser Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und damit im Kinder- und Jugendhilferecht. Das ist mehr als eine juristische Randnotiz: Der Gesetzgeber macht damit deutlich, dass Ganztag nicht allein eine schulische Aufgabe ist, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe.
BAYERNS WEG: VIELFALT STATT EINHEITSMODELL
Bayern setzt den Rechtsanspruch nicht durch die Einführung einer neuen Ganztagsform um. Vielmehr wird auf den gewachsenen „Werkzeugkasten“ bestehender Angebote gesetzt: offene und gebundene Ganztagsklassen,
Horte, Mittagsbetreuungen und der kooperative Ganztag sollen gemeinsam den Rechtsanspruch erfüllen. Diese Vielfalt bietet Chancen, weil sie regionale Unterschiede berücksichtigt und bestehende Kooperationen vor Ort stärkt.
Gleichzeitig macht sie die Umsetzung anspruchsvoll. Denn Ganztag entsteht nicht allein durch zusätzliche Räume oder mehr Plätze. Er braucht pädagogische Konzepte, qualifiziertes Personal und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe, Kommunen und freien Trägern. Der eigentliche Prüfstein des Rechtsanspruchs wird deshalb nicht die Zahl neu geschaffener Plätze sein, sondern die Qualität der Angebote.
JUGENDARBEIT SCHAFFT ERFAHRUNGSRÄUME …
Jugendarbeit verfügt über Kompetenzen, die im Ganztag dringend gebraucht werden. Sie schafft Erfahrungsräume, in denen Kinder Verantwortung übernehmen, eigene Interessen entdecken, Demokratie erleben und Gemeinschaft gestalten können. Sie arbeitet partizipativ, lebensweltorientiert und mit einem Bildungsverständnis, das weit über eine reine Wissensvermittlung hinausgeht. Gerade diese non-formalen Bildungsprozesse ergänzen schulisches Lernen in idealer Weise.
... UND SIE IST MEHR ALS EINE EXTERNE DIENSTLEISTUNG
Kooperationen zwischen Schule und Jugendarbeit können deshalb für beide Seiten ein Gewinn sein – wenn sie auf Augenhöhe erfolgen. Die Jugendarbeit darf dabei jedoch nicht auf die Rolle einer externen Dienstleistung reduziert werden, die Betreuungslücken schließt oder Freizeitangebote organisiert. Ihre besondere Stärke liegt gerade darin, eigene pädagogische Zugänge einzubringen: Freiwilligkeit, Beteiligung, Selbstorganisation und die Orientierung an den Interessen junger Menschen.
NEUE ZIELGRUPPEN ERREICHEN TROTZ FACHKRÄFTEMANGEL
Der Rechtsanspruch eröffnet der Jugendarbeit die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen und ihre Bildungsleistungen besser sichtbar zu machen.
Viele Kinder kommen darüber mit Jugendverbänden, Jugendringen oder Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kontakt. Daraus können langfristige Bindungen entstehen, die weit über den Ganztag hinausreichen.
Ebenso ermöglicht es der Ausbau des Ganztags, kommunale Bildungslandschaften enger zu vernetzen. Wo Schulen, Jugendhilfe, Vereine und Ehrenamt gemeinsam Verantwortung übernehmen, entstehen neue Kooperationen und innovative Angebote.
Diese Chancen sind aber nicht selbstverständlich. Der zunehmende Fachkräftemangel stellt schon heute viele Träger:innen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig wächst der Druck auf Einrichtungen der Jugendarbeit, Personal für Ganztagsangebote bereitzustellen, obwohl die Mitarbeiter:innen an anderer Stelle dringend benötigt werden. Die Gefahr besteht, dass offene Angebote eingeschränkt werden oder Einrichtungen ihre eigenen Schwerpunkte zugunsten der Ganztagsbetreuung aufgeben müssen.
Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Je stärker sich Kindheit in institutionelle Bildungs- und Betreuungssettings verlagert, desto wichtiger werden Räume, die nicht vollständig durchgetaktet sind. Kinder brauchen Zeit zum Spielen, zum Ausprobieren, zum Nichtstun, für Freundschaften und selbstbestimmte Aktivitäten „ohne pädagogische Belästigung“ (frei nach Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker). Gerade diese Freiräume gehören seit jeher zum Kern der Kinder- und Jugendarbeit.
DER RECHTSANSPRUCH UMFASST AUCH FERIENANGEBOTE ...
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien. Während Horte bereits heute einen großen Teil der Ferienzeiten abdecken, müssen für viele andere Ganztagsformen erst tragfähige Lösungen entwickelt werden.
Von großer Bedeutung ist deshalb die Entscheidung des Bundestags, dass künftig auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII grundsätzlich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen können. Diese Entscheidung ist weit mehr als eine pragmatische Lösung für Ferienzeiten. Sie bedeutet zugleich eine fachpolitische Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit als eigenständiger Bildungsort.
Ferienprogramme, Ferienfreizeiten oder Stadtranderholungen leisten seit Jahrzehnten wertvolle Bildungsarbeit. Sie fördern Selbstständigkeit, soziale Kompetenzen, Gemeinschaftserleben und demokratische Teilhabe. Dass diese Angebote nun ausdrücklich als Bestandteil des Rechtsanspruchs anerkannt werden können, unterstreicht ihren gesellschaftlichen Wert. Gleichzeitig darf diese Entwicklung nicht dazu führen, dass Ferienangebote lediglich unter dem Blickwinkel der Betreuung betrachtet werden. Kinder- und Jugendarbeit bleibt auch im Rahmen des Rechtsanspruchs ihrem gesetzlichen Auftrag verpflichtet. Ihre Angebote leben von Freiwilligkeit, Partizipation und einer eigenständigen pädagogischen Zielsetzung. Sie dürfen nicht zu einer bloßen Verlängerung schulischer Betreuung werden.
… VERBINDET FORMALE MIT OFFENEN LERNPROZESSEN ...
Der Erfolg des Rechtsanspruchs wird sich deshalb nicht allein an der Zahl geschaffener Plätze messen lassen. Entscheidend wird sein, welche Qualität die Angebote haben und wie Kinder diese erleben.Ein guter Ganztag orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder. Er ermöglicht Beteiligung, schafft verlässliche Beziehungen, bietet Freiräume, eröffnet Bildungsgelegenheiten und verbindet formale, non-formale und informelle Lernprozesse. Dazu braucht es qualifiziertes Personal, ausreichend Zeit für Kooperation und eine auskömmliche Finanzierung. Vor allem aber braucht es den Mut, die unterschiedlichen Stärken von Schule und Kinder- und Jugendhilfe nicht einzuebnen, sondern bewusst miteinander zu verbinden.
… UND VERSPRICHT KINDERN FREIE ENTFALTUNG
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung markiert den Beginn einer neuen Phase der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Für die Kinder- und Jugendarbeit liegt darin eine große Chance, ihre Kompetenzen und ihr Bildungsverständnis einzubringen und die Ganztagsentwicklung aktiv mitzugestalten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie dabei nicht ihre Eigenständigkeit verliert. Kinder brauchen nicht nur mehr Zeit in Bildungseinrichtungen. Sie brauchen gute Orte zum Aufwachsen. Orte, an denen sie mitbestimmen, Verantwortung übernehmen, Gemeinschaft erleben und ihre Persönlichkeit entfalten können. Darin liegt die besondere Stärke der Kinder- und Jugendarbeit – und deshalb ist sie für einen gelingenden Ganztag unverzichtbar.