D. FAQs
Hier beantwortet der BJR häufige Fragen zu den Corona-Maßnahmen und der Jugendarbeit. Diese Informationen sind nur eine Ergänzung der umfangreichen FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die FAQs der Staatsministerien werden regelmäßig aktualisiert und decken auch viele Fragen aus dem Bereich der Jugendarbeit ab. Es ist daher empfehlenswert, vor Rückfragen an die BJR-Geschäftsstelle auch dort nach Antworten zu suchen. Wenn dort keine Antworten zu finden sind, helfen die FAQs. Im Zweifel helfen die zuständigen Ansprechpersonen im BJR weiter.
Der BJR hat die Fragen und Antworten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir versuchen damit eine zusätzliche Unterstützung für den praktischen Umgang mit der Corona-Pandemie zu geben. Der BJR kann aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Frage: Was gilt im ÖPNV?
Antwort (23.03.2022): Im ÖPNV gilt Maskenpflicht.
Frage: Können im Rahmen des Hausrechts bestimmte Regelungen, z.B. Maskenpflicht, Testpflicht oder 3G für Besucher aufrechterhalten werden?
Antwort (04.04.2022): Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sollte bei der Anmeldung und der Vertragsgestaltung z.B. für Seminare , Freizeiten oder Übernachtungen darauf geachtet werden, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
Frage: Kann ich eine Veranstaltung freiwillig mit 3G durchführen, obwohl der Veranstaltungsort keine Beschränkungen mehr vorsieht?
Antwort (04.04.2022): Hier empfehlen wir, im Vorfeld mit der entsprechenden Einrichtung ins Gespräch zu gehen. Grundsätzlich ist das aber natürlich möglich.
Frage: Was ist, wenn bei einer Freizeit ein:e Teilnehmer:in/Betreuer:in Corona bekommt?
Antwort (04.04.2022): Grundsätzlich empfehlen wir, dieses Szenario schon im Vorfeld zu planen und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, welches den Eltern und Teilnehmenden auch vorgestellt wird. Fragestellungen wie:
- Wie kann der:die Teilnehmer:in isoliert werden?
- Wie wird der:die betroffene Teilnehmer:in betreut?
- Wie kommt der:die Teilnehmer:in nach Hause?
- Wie wird die Betreuung gesichert, sollte ein:e Betreuer:in erkranken?
- Bei Freizeiten außerhalb Bayerns: Welche Regelungen gelten vor Ort?
sollten in diesem Rahmen geklärt werden.
Frage: Müssen wir weiterhin ein Hygienekonzept erstellen?
Antwort (04.04.2022): Es wird weiterhin empfohlen Hygienekonzepte zu erstellen, verpflichtend ist dies aber nicht mehr.