Rahmenbedingungen zum Demokratiebudget

Ziel des Projekts "Demokratiebudget" ist die Stärkung der Demokratiekompetenz junger Menschen.
So sollen z.B. die kognitiven Fähigkeiten und das Wissen über Demokratie gefördert werden und das Reflexionsvermögen, geschichtliches Wissen und auch Transferwissen gefördert werden.
Auch praktisch-instrumentelle Fertigkeiten wie z.B. die Dialog- und Konfliktfähigkeit, die Kooperationsfähigkeit und die Verantwortungsbereitschaft junger Menschen sollen gestärkt werden.
Ebenso sollen affektiv-moralische Einstellungen wie bspw. das Vertrauen in demokratische Prinzipien und die Wertschätzung von demokratischen Verfahrensweisen Gegenstand der Demokratiebildung sein.

Die Jugendringe sollen mit dem Demokratiebudget in die Lage versetzt werden, möglichst viele junge Menschen in Bayern mit Projekten zur Demokratie-Bildung zu erreichen.
Als Projekt gilt in diesem Zusammenhang eine neue, zeitlich befristete Maßnahme, an deren Ende ein konkretes Ergebnis steht. Das kann z.B. ein Poster, eine Collage, ein Film, ein Werkstück o.ä. sein.

Die Projekte müssen dabei folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Veranstaltungen müssen sich inhaltlich mit den Werten der Bayerischen Verfassung und/oder dem Grundgesetz auseinandersetzen.
  • Pädagogische Zielsetzung ist die Erlangung bzw. Stärkung von Demokratiekompetenz in Bezug auf drei Elemente:
    • Kognitive Fähigkeiten und Wissen über Demokratie (z.B. Reflexionsvermögen, geschichtliches Wissen, Transferwissen)
    • Praktisch-instrumentelle Fertigkeiten (z.B. Dialog- und Konfliktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft)
    • Affektiv-moralische Einstellungen (z.B. Vertrauen in demokratische Prinzipien und Wertschätzung von demokratischen Verfahrensweisen)

Pro Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendring stehen zunächst jeweils bis zu 20.000,-€ zur Verfügung. Werden die Fördermittel nicht von allen Jugendringen ausgeschöpft, können übrige Fördermittel an Jugendringe mit Bedarf verteilt werden. Anträge können also auch höher als 20.000,-€ sein!

Es handelt sich um ursprüngliche Corona-Mittel des Bundes, welche dem BJR nun als zweckgebundene Projektmittel vom Freistaat Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einmalig zusätzlich für die Demokratie-Bildung bereitgestellt werden.

Bei den Demokratiebudgets handelt es sich nicht um reguläre Haushaltsmittel aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung.
Die Demokratiebudgets sind zweckgebundene Projektmittel, die dem BJR einmalig zusätzlich bereitgestellt werden.

Der offizielle Startschuss des Projekts war am 8.5.2024.
Ab sofort stehen für jeden Jugendring bis zu 20.000,-€ Demokratiebudget bereit.

Für die 103 Jugendringe stehen die Sondermittel bis Ende 2024 zur Verfügung.
Der letzten Mittelabruf muss allerdings bis zum 1.11.2024 erfolgen, die Verwendungsnachweise der JR müssen bis zum 30.11.2024 beim BJR vorgelegt werden.
Diese Fristen müssen unbedingt eingehalten werden.

Alle 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe können ein Demokratiebudget von jeweils bis zu 20.000,-€ direkt zugewiesen bekommen. Eine förmliche Beantragung ist nicht erforderlich.
Im Vorfeld der Zuweisung erfolgt eine Abfrage, ob und in welcher Höhe ein Demokratiebudget gebraucht wird, so daß ggf Mittel. noch umverteilt werden können.
Zusätzlich ist ein Digitalbonus von bis zu 2.000,-€ möglich.

Insgesamt stehen für die Demokratiebudgets deutlich weniger Mittel zur Verfügung als in der Aktivierungskampagne.
Die direkte Zuweisung ist auch nur an die Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe möglich, da diese Teile der Gesamtkörperschaft sind.
Für eine Weiterleitung an die Jugendverbände und andere Akteure der Jugendarbeit bräuchte es ein Förderverfahren mit eigenen Richtlinien. Dies wäre in der kurzen Zeit nicht machbar, da hierfür Finanzministerium und Oberster Bayerischer Rechnungshof miteingebunden werden müssen.

Alle Aktionen und Veranstaltungen zum Demokratiebudget können ausschließlich von den Jugendringen durchgeführt werden.

Allerdings ist es möglich, dass Jugendverbände und andere Akteure der Jugendarbeit mit den örtlichen Jugendringen zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit ist ausschließlich auf Grundlage des Dienstvertrags (siehe Downloads) möglich.

Im Rahmen vereinbarter Dienstverträge können Jugendverbänden, Arbeitsfeldern u.a. gegen Vorlage entsprechender Belege Auslagen erstattet werden. Eine direkte Weiterleitung von Mitteln aus dem Demokratiebudget an die Jugendverbände, Arbeitsfelder u.a. zur freien Verfügung ist leider nicht möglich.

  • Sachkosten (Bastelmaterial, Moderationsmaterial, Verpflegung in angemessenem Umfang etc.)
  • Honorarkosten in angemessenem Umfang (Honorarsätze sollen sich an der Honorar-Ordnung des jeweiligen Jugendrings orientieren.)
  • Personalkosten
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten

Reisekosten sind leider nicht förderfähig.
Wenn Ihr aber im Rahmen des Demokratiebudgets eine Veranstaltung oder Einrichtung besuchen wollt und herfür einen Bus mietet, dann könnt Ihr in diesem Zusammenhang die Busmiete als Sachkosten ansetzen.

Prinzipiell ist die Anschaffung bzw. der Um- und Ausbau von Fahrzeugen, Anhängern etc. als „Demokratiemobile“ im Rahmen des Demokratiebudgets nicht ausgeschlossen.

Es gilt hierbei jedoch unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Bei der Anschaffung bzw. dem Aus-/Umbau müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zwingend eingehalten werden.
  • Vor der Anschaffung bzw. dem Aus-/Umbau sind Alternativen wie bspw. eine Miete zu prüfen.
  • Die Anschaffung bzw. der Aus-/Umbau eines Demokratiemobiles muss im direkten Zusammenhang mit einem pädagogischen Konzept der Demokratiebildung stehen, welches während des Projektzeitraums umgesetzt und abgeschlossen wird. Eine Nutzung der Demokratiemobile auch nach dem Projektzeitraum ist grundsätzlich möglich.
  • Die Kosten für Anschaffung bzw. den Aus-/Umbau müssen verhältnismäßig und dem Projektzeitraum angemessen sein. Größere Ausgaben können nur anteilig über das Demokratiebudget abgerechnet werden. Bei der Ermittlung, welcher Anteil der Anschaffungskosten vom Projektzeitraum abgedeckt ist, können die AfA-Tabellen hilfreich sein: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html
  • Bei größeren Ausgaben sind unbedingt die einschlägigen Vorschriften zur Vergabe bzw. Ausschreibung einzuhalten. So müssen z.B. ab einem Auftragswert von mehr als 5.000,-€ mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt werden. Ab einem Auftragswert von mehr 20.000,-€ muss eine Ausschreibung erfolgen.

Plant ein Jugendring im Rahmen des Demokratiebudgets digitale Angebote für junge Menschen, so kann er zusätzlich einen Digitalbonus von bis zu 2.000,-€ erhalten.
Insgesamt stehen dem Jugendring dann bis zu 22.000,-€ zur Verfügung.
Digitale Angebote können z.B. Veranstaltungen im digitalen Raum oder Aktionen über Social Media sein. Auch die Anschaffung von Software o.ä. kann durch den Digital-Bonus gedeckt sein, sofern sie mit den Projekt-Zielen vereinbar ist.
Die Abfrage zum Digitalbonus erfolgt zusammen mit der Bedarfsmeldung zum Demokratiebudget bis spätestens zum 30.06.2024.

Hier kann der Digital-Bonus helfen.

Ihr könnt z.B. auf Honorarbasis einen Social-Media-Beauftragten damit betrauen, Eure Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien zu gestalten und zu bewerben.
Es dürfen jedoch keine zusätzlichen Honorare an Mitarbeiter:innen gezahlt werden, die ohnehin schon bei Euch angestellt sind.

Im Laufe des Projekts soll ein vorzeigbares Produkt erarbeitet werden, welches die Auseinandersetzung der jungen Menschen mit Demokratie anhand der inhaltlichen Dimension dokumentiert.

Das kann zum Beispiel ein Plakat, ein Film, eine Projektdokumentation, ein Poster, eine Collage oder ähnliches sein.

Nein. Grundsätzlich stehen für jeden Jugenring bis zu 20.000,-€ bereit.
Bis zum 30.6.2024 müssen die Jugendringe ihren Bedarf an Demokratiebudget an den BJR melden. Dieser kann auch weniger oder mehr als 20.000,-€ betragen.
Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird geprüft, inwieweit die gemeldeten Mehrbedarfe berücksichtigt werden können.

Ja, siehe oben.

Bei allen Aktivitäten muss folgender Hinweis zwingend verwendet werden:

„Dieses Projekt wird aus dem ‚Demokratiebudget‘ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“ 

Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Logos des Bayerischen Jugendrings, zum Bayerischen Aktionsplan Jugend, das Logo Mach mit - für deine Demokratie und die Wort-Bildmarke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales enthalten sein. Über die Links können die Logopakete einzeln herunter geladen werden, jedes Logopaket enthält die Wort-Bild-Marke in verschiedenen Formaten sowie das jeweilige Corporate Design Manual. 

  • 30.6.2024 Bedarfsmeldung der Jugenringe an den BJR (anschließend (Um-)Verteilung)
  • 1.11.2024 Letzter Mittelabruf der Jugenringe beim BJR
  • 30.11.2024 Vorlage der Verwendungsnachweise der Jugendringe beim BJR

Sachkosten, die im Zusammenhang mit Aktivitäten aus dem Demokratiebudget anfallen, sind förderfähig.

Unter Sachkosten fallen z.B. Verbrauchsgüter (Papier, Stifte, Verpflegung etc.), Mieten (z.B. für Räumlichkeiten, Busse, Equipment etc.) und ggf. auch Anschaffungskosten.

Bei Anschaffungen aus dem Demokratiebudget ist unbedingt vorher zu prüfen, ob die geplante Anschaffung zur Durchführung der Aktivität zwingend erforderlich ist, oder ob es nicht Alternativen zur Anschaffung gibt wie bspw. eine Miete.

Bei Anschaffungen ist grundsätzlich immer auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Im Zweifel bitte vor der Anschaffung Rücksprache mit dem BJR halten.

Kooperationen mit Schulen sind möglich, der Fokus sollte jedoch auf der Jahrgangsstufe 5 aufwärts liegen.