Vertragsgestaltung
Kooperationsvertrag mit der Schule
Mit einem Kooperationsvertrag wird für die erforderliche Transparenz gesorgt und die Ernsthaftigkeit der Zusammenarbeit dokumentiert. In der rechten Spalte finden Sie eine Kooperationsvereinbarung, die wir empfehlen (Downloads).
Stadt- Kreis- und Bezirksjugendringe sollten sich an dieses Muster für den Kooperationsvertrag mit der Schule halten. Begründete Veränderungen können nach Rücksprache mit dem Justiziar des Bayerischen Jugendrings, Hans-Jakob Faust, vorgenommen werden. Entsprechende Vertragsentwürfe können zur juristischen Überprüfung an den Bayerischen Jugendring gesendet werden.
Auch allen anderen Antragstellern im Fachprogramm schulbezogene Jugendarbeit wird empfohlen, den Vertrag in der vorgelegten Form zu verwenden.
Kooperationsvereinbarung zwischen freien Trägern der Jugendarbeit zur Erbringung von Leistungen der schulbezogenen Jugendarbeit
Bei Koordinationsprojekten empfiehlt es sich, auch mit den jeweiligen Jugendverbänden/-vereinen und -initiativen eine Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die Fachberatung Schulbezogene Jugendarbeit stellt Ihnen einen Mustervertrag vor. Dieser wurde auf Basis des jahrelang erfolgreichen Vertrags des KJR Nürnberger Land ausformuliert. Bitte beachten Sie: Das Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.
Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die vertraglichen Regelungen dem entsprechen, was Sie vor Ort in der aktuellen Situation regeln möchten und welche möglichen Risiken, Konfliktvorkehrungen und Absprachen die Vertragspartner einbinden möchten. Das Muster soll daher eine Orientierungshilfe darstellen, ersetzt aber nicht die Befassung mit der zu regelnden Beziehung im Einzelfall (s. rechte Spalte).