Juleica-Qualitätsstandards
Eine Juleica kann nur ausgestellt werden, wenn die Ausbildung den Juleica-Qualitätsstandards entspricht.
Der 147. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings hat verbindliche Juleica-Qualitätsstandards beschlossen, die für alle bayerischen Jugendorganisationen gelten. Da die Ausbildung der Jugendleiter_innen der Verbandshoheit unterliegt, können die Jugendverbände die Ausbildung individuell um verbandsspezifische Themen ergänzen.
Wesentliche Eckdaten der Qualitätsstandards sind:
- längerfristige und kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
- Mindestalter 16 Jahre (in Ausnahmefällen mit Begründung ab 15 Jahren)
- 34 Stunden Ausbildung mit verbindlichen Inhalten (bspw. Prävention sexueller Gewalt)
- Grundausbildung Erste Hilfe (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt); Seit dem 01.04.2015 beträgt der zeitliche Umfang der Grundausbildung nur noch 9 Schulungseinheiten.
- Bei Verlängerung der Juleica müssen 8 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden
Zusammenfassung der Juleica-Qualitätsstandards (Kurzform)