Ehrenamtlich Engagierte investieren sehr viel Zeit in ihre Tätigkeit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass darüber hinaus nicht auch noch finanzielle Aufwendungen anfallen. Die Erstattung von entstandenen Kosten oder pauschale Aufwandsentschädigungen sowie eine umfassende Absicherung durch Versicherungen gehören daher zu den grundlegenden Rahmenbedingungen für das Ehrenamt.
Neben der Übernahme der Reisekosten gemäß dem Bayerischen Reisekostengesetz sollten auch die Kosten für Telefon, Porto, Internet usw. erstattet werden. Da gerade im Telekommunikationsbereich eine genaue Abrechnung sehr zeitaufwändig ist, können angemessene pauschale Aufwandsentschädigungen zur Verwaltungsvereinfachung und damit auch wieder zur Entlastung der Ehrenamtlichen beitragen.
Gerade junge Menschen verfügen über wenig Geld und können es sich deshalb nicht leisten, für ihr Engagement auch noch Geld aufzuwenden. Für Jugendorganisationen bedeutet dies, dass sie in die Lage versetzt werden müssen, den finanziellen Aufwand ihrer Ehrenamtlichen ersetzen zu können.
Der Gesetzgeber hat inzwischen mehrere Möglichkeiten geschaffen, um das ehrenamtliche Engagement zur unterstützen:
Die Ehrenamtspauschale würdigt mit einem Steuerfreibetrag von 840 Euro/Jahr das Engagement. Ehrenamtliche Empfänger von Aufwandsentschädigungen müssen ihren tatsächlichen Aufwand für die Steuererklärung nicht einzeln nachweisen, sondern können den Freibetrag nützen.
Die sogenannte Übungsleiter-Pauschale ermöglicht für ganz bestimmte Tätigkeitsbereiche (im Einkommenssteuergesetz genau geregelt) einen Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro jährlich. Daneben gibt es eine Regelung für die Aufwandsentschädigungen, die Vorstandsmitglieder der Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendringe erhalten.