Aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Jugendlichen und ihren polnischen Partner_innen in Bayern und in Polen gefördert.
Ziel ist es, polnischen und deutschen Jugendlichen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.
Gefördert werden:
- Gemeinsame Maßnahmen/Projekte mit Begegnungscharakter (Jugendbegegnungen auf Gegenseitigkeit)
- Vor- oder Nachbereitungsseminare
- Fachprogramme/Programme für Multiplikator_innen des Jugendaustausches
- Andere Projektarten, wie zum Beispiel Projekte im grenznahen Raum, trilaterale Projekte, Modellprojekte.
Zu den Programmkosten zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten, Fahrtkosten der Gastgeber und Sprachmittler. Grundlage für die Bemessung des Zuschusses ist dabei die Zahl der Teilnehmenden, die Art der Unterkunft und die Zahl der gemeinsamen Programmtage.
Für die in Polen entstehenden Kosten sowie für die Reisekosten der polnischen Gäste zum Gastgeber in Bayern sind die Anträge vom polnischen Partner zu ergänzen und von ihm zu stellen.
In der Regel erfolgt der Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Festbeträge werden bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 1 (Programmkosten) Anlage 2 (Reisekosten) und ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.