Förderung Deutsch-Polnischer Jugend- und Schüleraustausch

Jugendaustausch mit Polen

Der BJR fördert außerschulischen Jugendaustausch mit Jugendlichen aus Polen aus Mitteln des Deutsch-PolnischenJugendwerks (DPJW).

Aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Jugendlichen und ihren polnischen Partner:innen in Bayern und in Polen gefördert.
Ziel ist es, polnischen und deutschen Jugendlichen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.

Gefördert werden:

  • Gemeinsame Maßnahmen/Projekte mit Begegnungscharakter (Jugendbegegnungen auf Gegenseitigkeit)
  • Vor- oder Nachbereitungsseminare
  • Fachprogramme/Programme für Multiplikator:innen des Jugendaustausches
  • Andere Projektarten, wie zum Beispiel trilaterale Projekte.

Für Veranstaltungen, die in Bayern stattfinden, können Programmkosten gefördert werden.
Zu den Programmkosten zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten, Fahrtkosten der Gastgeber und Sprachmittler. Grundlage für die Bemessung des Zuschusses ist dabei die Zahl der Teilnehmenden, die Art der Unterkunft und die Zahl der gemeinsamen Programmtage.

Für Veranstaltungen, die in Polen stattfinden, können Reisekosten gefördert werden.

Die polnischen Partner können im gemeinsamen Antrag ihre jeweils anfallenden Kosten ergänzen.

Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Jugendarbeit aus Bayern. Die Anträge sind online über die Homepage des DPJWs zu stellen und werden zur Bearbeitung an den Bayerischen Jugendring, als Zentralstelle des DPJWs in Bayern, weitergeleitet, falls der Antragsteller keiner anderen Zentralstelle zugeordnet ist.

Beim Bayerischen Jugendring können in Bayern tätige Träger Zuschüsse zu den hier entstehenden Programmkosten und für die Reisekosten der bayerischen Teilnehmenden nach Polen beantragen.

Die Anträge sind auf dem entsprechenden Formblatt einzureichen; sie können laufend gestellt werden.
Um im Interesse der Finanzierungssicherheit eine rechtzeitige Förderentscheidung zu ermöglichen, soll der Antrag drei Monate vor Veranstaltungsbeginn beim Bayerischen Jugendring eingegangen sein.
Auf keinen Fall ist es möglich, Maßnahmen zu fördern, für die der Antrag nicht vor Beginn beim BJR vorliegt.

Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Homepage des Deutsch-Polnischen-Jugendwerks (DPJW) HIER

Schüleraustausch mit Polen (ab 01.01.202 neu geregelt)

Der BJR fördert den deutsch-polnischen Schulaustausch aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW).

Aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen Schülerinnen und Schülern und ihren polnischen Partner:innen in Bayern und in Polen gefördert.
Ziel ist es, polnischen und deutschen Jugendlichen die Chance zu geben, einander bei Projekten verschiedenster Art und zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und so das Leben und den Alltag im Nachbarland zu erfahren.

  • Maßnahmen in Bayern
    Bei Maßnahmen in Bayern werden die hier entstehenden Programmkosten bezuschusst. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien, Programmfahrten, Fahrtkosten der Gastgeber und Sprachmittler.
  • Maßnahmen in Polen
    Reisekosten der bayerischen Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrkräfte nach Polen, werden ebenfalls aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks bezuschusst.
  • Die polnischen Partner können im gemeinsamen Antrag ihre jeweils anfallenden Kosten, z.B. Fahrtkosten nach Deutschland ergänzen. Der gemeinsame Antrag ist von beide Partnern zu unterschreiben.

Antragsberechtigt sind alle staatlichen und kommunalen Schulen, staatlich anerkannte und staatlich genehmigte Privatschulen oder andere anerkannte Träger aus Bayern, deren Maßnahmen diese Voraussetzungen erfüllen.

Ein Projekt gilt als Schulaustausch, wenn der deutsche Projektpartner eine Schule ist oder am Projekt Lehrer:innen teilnehmen - als Mitorganisator:innen und Betreuer:innen (und zu dieser Aufgabe von ihrer Schule entsandt wurden).
Der polnische Partner muss nicht notwendig auch eine Schule sein. Bei Fragen zur Förderung von Projekten mit solchen Partnern wenden Sie sich bitte an das Warschauer Förderreferat

In aller Regel erfolgt der Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten.

Die Anträge sind auf dem entsprechenden Formblatt des DPJWs online einzureichen. Sie können grundsätzlich laufend gestellt werden. Ihr Antrag wird nach Eingang beim DPJW automatisch an den BJR als zuständige Zentralstelle für bayerische Schulen zur Bearbeitung weitergeleitet.
Um im Interesse der Finanzierungssicherheit eine rechtzeitige Förderentscheidung zu ermöglichen, sollte jedoch ein Antrag 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn beim BJR eingegangen sein.
Auf keinen Fall ist es möglich, Maßnahmen zu fördern, für die der Antrag nicht vor Beginn beim BJR vorliegt!

Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Homepage des DPJWs HIER

Weitere Informationen zum Jugend- und Schulaustausch
Doris Weiß
Sachbearbeiterin Förderung, Aktivitäten, Projekten, Grundförderung