Ab dem 01.01.2018 gelten die neu gefassten Richtlinien zur Förderung des Internationalen Schüleraustausch. Konkret genannt sind nun die förderfähigen Länder:
- Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn;
- Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien;
- Estland, Lettland, Litauen, Russland, Ukraine, Weißrussland;
- Andorra, Griechenland, Italien, Malta, Monaco, Portugal, San Marino, Spanien, Türkei, Vatikanstadt, Zypern
- und Israel.
Bei Mittelschulen und Schulen zur individuellen Lernförderung ist auch der Austausch mit der Republik Irland und dem Vereinigten Königreich förderfähig. Russland und die Türkei gehören nun vollständig zur förderfähigen Gebietskulisse. Aktuell sind 3.100 Entfernungskilometer zuwendungsfähig. Bisher galten 2.500 Entfernungskilometer. Weiterhin kann leider nur mit den reduzierten Fördersätzen gefördert werden. Die aktuellen Fördersätze (01.01.2021) sind auch für den Schüleraustausch mit Israel gültig.
Aufgrund der Vielzahl eingereichter Anträge und um eine gleichmäßige Verteilung der Mittel zu gewährleisten, bei allen noch nicht bewilligten Anträgen, wird die Fahrkostenpauschale im Ausland auf 0,08 EUR per einfachen Entfernungskilometer festgesetzt. Bisher galten 0,07 EUR, für Israel 0,08 EUR. Der Tagessatz für die Förderung von Inlandsbegegnungen wird auf 8,00 EUR festgesetzt. Bisher galten 3,50 EUR. Die aktuellen Fördersätze (01.01.2021) sind auch für den Schüleraustausch mit Israel gültig.
Im Wesentlichen unverändert genehmigt wurden wieder die Richtlinien Förderung der Zusammenarbeit (Kleinaktivitäten) zwischen Schulen aus Bayern und aus der Tschechischen Republik.