Internationaler Schulaustausch mit Mittel-, Ost- und Südeuropa und Israel

Gefördert werden Begegnungen auf Gegenseitigkeit zwischen bayerischen und ausländischen Schüler:innengruppen in Bayern und im Ausland (genaueres siehe Richtlinien), bei denen gemeinsame Aktivitäten im Mittelpunkt stehen und gemeinsam Themen bearbeitet werden.

Antragsberechtigt sind alle staatlichen und kommunalen Schulen, sowie staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Privatschulen in Bayern.

Die Anträge können auf den entsprechenden Formblättern laufend, allerdings spätestens acht  Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Für jede Inlands- und Auslandsveranstaltung ist jeweils ein eigener Antrag erforderlich. 

Wissenswertes

Seit dem 01.01.2018 gelten die neu gefassten Richtlinien zur Förderung des Internationalen Schulaustausch. Konkret genannt sind nun die förderfähigen Länder:

  • Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn;
  • Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien;
  • Estland, Lettland, Litauen, Russland, Ukraine, Weißrussland;
  • Andorra, Griechenland, Italien, Malta, Monaco, Portugal, San Marino, Spanien, Türkei, Vatikanstadt, Zypern
  • und Israel.

Bei Mittelschulen und Schulen zur individuellen Lernförderung ist auch der Austausch mit der Republik Irland und dem Vereinigten Königreich förderfähig. Russland und die Türkei gehören nun vollständig zur förderfähigen Gebietskulisse. Aktuell sind 3.100 Entfernungskilometer zuwendungsfähig. Bisher galten 2.500 Entfernungskilometer. Weiterhin kann leider nur mit den reduzierten Fördersätzen gefördert werden. Die aktuellen Fördersätze (01.01.2021) sind auch für den Schulaustausch mit Israel gültig.

Die Fahrkostenpauschale wird im Ausland auf 0,08 EUR per einfachen Entfernungskilometer festgesetzt. Der Tagessatz für die Förderung von Inlandsbegegnungen wird auf 8,00 EUR festgesetzt. Die aktuellen Fördersätze (01.01.2021) sind auch für den Schulaustausch mit Israel gültig.

Im Wesentlichen unverändert genehmigt wurden wieder die Richtlinien Förderung der Zusammenarbeit (Kleinaktivitäten) zwischen Schulen aus Bayern und aus der Tschechischen Republik.

Zusätzliche Informationen und ggf. Fördermöglichkeiten

Der Schulaustausch kann auch aus Mitteln des Auswärtigen Amtes bzw. aus Mitteln der Europäischen Union gefördert werden.

Informationen erhalten Sie über:
Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder - Pädagogischer Austauschdienst (PAD): Tel: 0228 501-0, Fax: 0228 501-333

Sabine Klein
Referentin für Israel
Helena Hitz
Sachbearbeiterin Förderung, Aktivitäten, Projekte, Grundförderung