Der BJR vergibt Verdienstausfallzuschüsse über ein Fachprogramm aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Gefördert wird der bei einer ganztägigen oder auch stundenweisen Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall in Höhe des Bruttogehalts. Eine Erstattung erfolgt nur bei der Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie für die Teilnahme als ehrenamtlicher Funktionsträger_in an Tagungen oder Veranstaltungen von Jugendorganisationen, die mittelbar oder unmittelbar der Vorbereitung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen.
Die Anträge sollen 5 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Landesverband bzw. Bezirksjugendring eingereicht werden. Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen die Anträge beim Bayerischen Jugendring eingegangen sein (Ausschlussfrist). Antragsteller aus dem Bereich der Stadt- und Kreisjugendringe reichen die Anträge über ihren Bezirksjugendring ein, alle anderen direkt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
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