Jugendliche formen mit ihren Fingern in V-Haltung einen Stern

Grundlagen Internationaler Jugendarbeit

Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Internationalen Jugendarbeit (IJA) des BJR und zur Verankerung in den Beschlüssen der Vollversammlung

Internationale Jugendarbeit (IJA) ist ein integraler Bestandteil der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII. Diese Relevanz der IJA im Bayerischen Jugendring (BJR) wurde bereits in der Präambel 1949 explizit genannt und in verschiedenen Beschlüssen (zuletzt Forderungen der 151. Vollversammlung Oktober 2017 und Beschluss des Landesvorstands von 2017) bekräftigt.

Wirkungsweise

Die IJA ist ungebrochen ein wichtiges Instrument im Bereich der Demokratie-Bildung, politischen Bildung und internationalen Verständigung. Außerdem fördert sie nachhaltige, individuelle Reflexionsprozesse und Kompetenzen, um sich mit Gesellschaftsprozessen kritisch auseinanderzusetzen.

Eine diversitätsbewusste internationale Bildungsarbeit im Selbstverständnis des BJR ist darauf ausgerichtet, allen jungen Menschen Zugänge zu gesellschaftlichen Ressourcen und Teilhabe zu ermöglichen. Vielfalt wird hierbei als Selbstverständlichkeit wahrgenommen, die Sensibilität für Diskriminierungen und Ausschlussmechanismen aber noch nicht per se erhöht. Hierfür bedarf es besonderer pädagogischer Begleitung und entsprechender Methodik. Die Lebenswelt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss Ausgangspunkt und Gegenstand von Bildungsprozessen sein, die in der Internationalen Jugendarbeit angestoßen werden. Bildung soll dazu befähigen, Probleme der eigenen Lebenswelt zu benennen und zu identifizieren, um diese im Kontext der gesellschaftlich-historischen Verursachungszusammenhänge begreifen zu lernen und so lokales und globales Handeln miteinander verbinden zu können.

Strukturen im BJR

Der BJR schafft durch Veranstaltungen wie Seminare und Weiterbildungen für Multiplikator:innen, durch Austausch, Vernetzung und Förderung Rahmenbedingungen, in denen junge Menschen gemeinsam lernen, sich selbst entfalten und Selbstwirksamkeitserfahrungen machen können. Neben der Partizipation junger Menschen geht es auch um deren gezielte Interessensvertretung. Und dies nicht nur zur Sicherung von Rahmenmöglichkeiten Internationaler Jugendarbeit, sondern darüber hinaus zur gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltung.

Jugendaustausch

Der (außerschulische) Jugendaustausch ist für diese nachhaltige Bildungs- und Begegnungsarbeit ein zentrales Instrument. Er wird von bayerischen Jugendverbänden, Jugendringen, kommunaler Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt.

Der Bayerische Jugendring berät bei der Projektentwicklung, stellt Kontakte zu Partnerländern her und bildet Multiplikator:innen und Fachkräfte der Jugendarbeit weiter. Zudem ist der BJR die Landeszentralstelle für die Förderung durch Mittel aus dem Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) und durch die Jugendwerke (DPJW, DFJW).

Schulaustausch

Als übertragene Staatsaufgabe fördert und berät der BJR zudem Partnerschaften zwischen bayerischen Schulen und deren Partnern im Ausland.

Auch hier unterstützt der Bayerische Jugendring bei der Projektentwicklung, stellt Kontakte zu Partnerländern her und bildet Multiplikato:innen weiter. Die Förderung erfolgt aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung für Schulen.

Individueller Schüler:innen-Austausch (ISA)

Eine Säule der internationalen Jugendarbeit des BJR ist der ISA. Im Auftrag des bayerischen Kultusministeriums bietet der BJR zwei- bis dreimonatige individuelle Austauschprogramme für einzelne Schüler:innen mit mehreren Partnerländern an.

 

Michael Schwarz
Leitung Bereich strategische Handlungsfelder
Matthias Flakowski
Referent Individueller Schüler:innen-Austausch
Sabine Klein
Referentin für Israel
Theresa Leppert
Referentin für Südeuropa
Lea Sedlmayr
Referentin für gruppenbezogenen Schüler:innen-Austausch