Jugendarbeit lebt in ganz besonderer Weise vom Engagement der Mitarbeiter_innen, der Funktionsträger_innen und Persönlichkeiten, die sich auf allen Ebenen der Jugendarbeit und in der Jugendpolitik für die Belange der jungen Generation einsetzen. Als Ehrenamtliche leisten sie diese Arbeit freiwillig und in ihrer Freizeit neben den schulischen, beruflichen und familiären Verpflichtungen, hauptberufliche Mitarbeiter_innen sind meist über die üblichen beruflichen Verpflichtungen hinaus tätig. Der Einsatz dieser Frauen und Männer, Jugendlicher wie Erwachsener, stellt einen besonderen Beitrag für Bestand und Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens dar und verdient Dank und Anerkennung.
Mit der Verleihung einer "Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit" möchte der BJR Jugendgruppen, Funktionsträger_innen und anderen Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Jugendringorganisation ehren, die einen besonderen und hervorragenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit geleistet haben.
Kriterien
Die Auszeichnung kann an Jugendgruppen, Funktionsträger_innen und Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Jugendringorganisationen verliehen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Entwicklung neuer und weiterführender Ideen für die Ausgestaltung der Jugendarbeit
- beispielhafte Aktivitäten in der Praxis der Jugendarbeit
- kontinuierliche und weiterführende Wahrnehmung eines Ehrenamts
- besondere Beiträge zur Weiterentwicklung der konzeptionellen und wissenschaftlichen Grundlagen der Jugendarbeit
- überdurchschnittliche Unterstützung der Jugendarbeit im gesellschaftlichen und politischen Bereich
- besondere Beiträge zur Stärkung des BJR, seiner Mitgliedsorganisationen und Gliederungen
Diese Voraussetzungen müssen im deutlichen Bezug zur Zielsetzung und zu den Aufgaben des BJR stehen, wie sie in den §§ 2 und 3 der BJR-Satzung niedergelegt sind, und sich über den spezifisch verbandlichen Bereich hinaus erstrecken.
Die Vergabe der Auszeichnung soll nicht routinemäßig erfolgen, vielmehr muss auch die Vergabepraxis dem besonderen Charakter der Jugendarbeit gerecht werden.
Vorschläge
Die Auszeichnung kann von jeder Gliederung des BJR (Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringe) einmal pro Jahr nach Beschluss der Vollversammlung/des Bezirksausschusses oder des Vorstands der jeweiligen Gliederung vergeben werden.
Die Auszeichnung kann auf Vorschlag der Landesvorstands und nach Beschluss der BJR-Vollversammlung (früher: Hauptausschuss) vergeben werden. Die Zahl der jährlichen Auszeichnungen ist auf maximal fünf begrenzt.
Vergabepraxis
Die "Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit" wird in Form einer Urkunde übergeben. Die Überreichung an die auszuzeichnende Person soll in einem geeigneten Rahmen, in der Regel durch die/den Vorsitzende/n der Gliederung, erfolgen.
Bitte teilen Sie uns ihre Entscheidung unter Nennung der erforderlichen Angaben (s. Antragsformular in der rechten Spalte) und einer gesonderten schriftlichen Würdigung der Verdienste mit.
Beschluss des 89. Hauptausschusses des BJR vom 15.-17. Oktober 1987