Die Delegierten der 162. BJR-Vollversammlung beschließen die Aufnahme des Jugendverbands.
Der Jugendverband „Dachverband Bayerischer Jugendvertretungen“ (DVBJ) wird gemäß §5 Abs. 5 BJR Satzung Mitglied des Bayerischen Jugendrings. Der DVBJ wird gebeten sich innerhalb von fünf Jahren Qualitätsstandards für Jugendvertretungen zu entwickeln und dieser der Vollversammlung des BJR vorzulegen.