24.10.2016

Ausbildung erlaubt! – Alle jungen Menschen brauchen Perspektiven!

Die Delegierten des 149. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings fordern das Bayerische Innenministerium auf, die Weisung vom 01.09.2016, die nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung geflüchteter Jugendlicher ermöglicht, mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen.

Der im Integrationsgesetz aufgenommene Halbsatz, dass das Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung nur dann erteilt werden soll, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“, bietet keinen Spielraum für eine solche Interpretation.

Eine gelungene und nachhaltige Integration ist aus unserer Sicht nur dann möglich, wenn alle jungen Menschen eine Perspektive haben und sich mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gesellschaft einbringen können. Dazu gehört auch, dass geflüchtete Jugendliche und Heranwachsende eine Ausbildung beginnen können. Sie in die „Warteschleife“ zu setzen, widerspricht der eigens zusammen mit Spitzenvertreter/-innen der bayerischen Wirtschaft formulierten Zielperspektive „Integration durch Ausbildung und Arbeit“. Vor allem aus dem Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit aber auch aus dem Kontext der Jugendverbandsarbeit wissen wir, wie wichtig und zielführend eine Ausbildung in der Integration für junge Menschen unterschiedlichster Herkunft ist. Eine doppelte Botschaft, die zum einen Integration verspricht aber zum anderen Hürden aufbaut, ist für uns nicht akzeptabel.

 

Beschlossen am 149. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 21. bis 23. Oktober 2016

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter