19.10.2019

Für ein sicheres Ankunftsland

Die Delegierten der 155. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings beschließen Forderungen für ein sicheres Ankunftsland für Geflüchtete.

Die bayerische Jugendarbeit setzt sich weiterhin dafür ein, dass junge Menschen, die zu uns geflohen sind, hier ankommen, ihren Platz finden und zu selbstständigen Bürger_innen unserer Migrationsgesellschaft werden können. Nach wie vor stehen wir uneingeschränkt zu allen Forderungen, die wir im Positionspapier „Für ein Klima der Menschenfreundlichkeit“ [1] 2018 formuliert haben. Auch wenn sich Themen im Bereich abgeflacht haben, bleiben wir weiterhin fest davon überzeugt, dass Flucht und Migration eines der zentralen globalen Themen von heute und für die Zukunft im Besonderen für junge Menschen sind.

Wir setzen uns ein für:

Die Entkriminalisierung der zivilgesellschaftlichen Seenotrettung: Wie bereits in unseren Beschlüssen „Frauen auf der Flucht. Die Verantwortung der Europäischen Union (EU)“ (154. BJR-Vollversammlung) und „Sicherstellung der Seenotrettung im Mittelmeer“ (153. BJR-Vollversammlung) gefordert, müssen die Staaten ihre Pflicht zur Seenotrettung wahrnehmen. Wenn zivilgesellschaftliche Akteure, die eigentlich staatliche Aufgaben übernehmen müssen, um das Sterben im Mittelmeer möglichst zu verhindern [2], dann darf dieses Engagement nicht von Strafverfolgung bedroht sein. Auch in Anbetracht des europäischen Engagements des BJR fordern wir eine sofortige Veränderung in der Politik. Das Retten von Menschenleben darf nicht im Gefängnis enden!

Wir sprechen uns vehement gegen mehrere Aspekte der neu erlassenen Bundesgesetzgebungen im Bereich Asyl aus:

  • Durch die Einführung der „Duldung mit ungeklärter Identität“, der sogenannten „Duldung light“ wird der Druck auf Asylbewerber_innen erhöht. Es wird davon ausgegangen, dass es für die betroffenen Menschen zumutbar ist, bei der Identitätsklärung mitzuwirken und unterstellt die Verweigerung der Mitwirkung, wenn bspw. Termine im Konsulat nicht wahrgenommen werden. Wir zweifeln an, dass diese Zumutbarkeit immer gegeben ist und in ihrer Komplexität erfasst werden kann. Veranschaulichen lässt sich das an folgender Überlegung: die Aufforderung lautet beispielsweise eine Geburtsurkunde zu besorgen, um eine eindeutige Identitätsklärung herbeizuführen. Dazu muss ein Termin im Konsulat des Landes, aus dem die Person geflohen ist, vereinbart werden, um die Papiere zu erhalten, die dann die Abschiebung in eben dieses Land erlauben. Aus der Erfahrung der Jugendarbeit wissen wir, dass hierbei die Ängste oft so groß sind, dass junge Menschen es vorziehen in die Illegalität zu gehen als sich dieser Gefahr auszusetzen. Wir sehen auch eine weitere Gefahr bei der „Duldung light“, nämlich in der pauschalen Erteilung des Arbeitsverbots, die weitere Menschen in die Kriminalität führen könnte, um Geld zu verdienen. Wir sehen die Gefahr, dass „Gedultete zweiter Klasse“ kreiert werden. Gerade für junge Menschen stellt die „Duldung light“ ein Integrationshindernis dar. Der BJR hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass alle jungen Menschen Perspektiven brauchen, ebenso wie einen festen Aufenthaltstatus. [3]
     
  • Mit großer Besorgnis weisen wir darauf hin, dass die Einführung von sog. Überbrückungsleistungen für Personen, die bereits in anderen EU-Staaten anerkannt und ausreisepflichtig sind, gerade für Kinder in Familienkontexten die Gefahr von Obdachlosigkeit birgt. Wir vertreten die Auffassung, dass Deutschland die Verpflichtung hat allen Menschen solange sie sich auf deutschem Staatsgebiet aufhalten, Leistungen in Höhe des menschenwürdigen Minimums zukommen zu lassen. Dies gilt auch für Menschen, die auf ihre Abschiebung warten.
     
  • Die Ausweitung der Abschiebehaft, insbes. die neu eingeführte Mitwirkungshaft, verurteilen wir. Gerade deshalb, weil dieses Gesetz keine Unterscheidung zw. Minderjährigen und Erwachsenen vornimmt. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren [4] in Ankerzentren und Abschiebehaftanstalten ist mit dem Kindeswohl nicht ver-einbar.

Junge Menschen sind von diesen Regelungen stark betroffen: Nach wie vor sind über 70 Prozent aller Geflüchteten, wenn sie Deutschland erreichen, unter 30 Jahre alt, knapp die Hälfte sogar unter 18 Jahren. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Kindeswohl und die Kinderrechte im Asylverfahren und bei der Unterbringung uneingeschränkt umgesetzt werden.

Wir bekräftigen die Forderung nach speziellen Maßnahmen - in erster Linie bei der Unterbringung - zum Schutz für besonders verletzliche Gruppen. So sind z.B. LGBTIQ* Geflüchtete sowohl in ihren Herkunftsländern als auch in den Unterkünften in Deutschland massi-ven Diskriminierungen und teilweise lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt. [5]

Viele Geflüchtete berichten immer mehr von Unsicherheiten, Angst und Diskriminierungserfahrungen in Deutschland und Bayern. Mit großer Sorge beobachten wir, dass durch die Umsetzung des reformierten Polizeiaufgabengesetz, vor allem mit der Einführung der Präventivhaft, Menschen mit Fluchterfahrung trifft. [6] Dies führt aus unserer Sicht verstärkt zu Unsicherheiten und Angst bei Geflüchteten in Bayern und Deutschland. Dies reiht sich ein in eine von uns wahrgenommene verstärkte Diskriminierung von jungen Menschen mit Fluchtbiografien. Der BJR setzt sich entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit und damit für ein sicheres Ankunftsland ein.

Wir erwarten das Gleiche von den Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft dieses Landes.

[1] Vgl. www.bjr.de/service/beschluesse/details/fuer-ein-klima-der-menschenfreundlichkeit-2010.html
[2] Im Jahr 2018 ertranken mind. 2.275 Menschen. Vgl. www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/news/uebersicht/detail/artikel/unhcr-bericht-jeden-tag-6-tote-im-mittelmeer/; im Jahr 2019 sind bis zum 2. August bereits 840 Menschen ums Leben gekommen. Vgl. www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/news/uebersicht/detail/artikel/unhcr-bericht-jeden-tag-6-tote-im-mittelmeer
[3] Vgl. Beschluss des 149. Hauptausschusses: Ausbildung erlaubt! – Alle junge Menschen brauchen Perspektiven! Und Be-schluss des 145. Hauptausschusses: Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge.
[4] Vgl. BAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgabe: Dezember 2018. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-dezember-2018.pdf?__blob=publicationFile
[5] Vgl. www.subonline.org/schwul_in_muenchen/aktuelles/neues/petition_fuer_geschuetzte_lsbti_gefluechtetenunterkuenfte/
[6] Vgl. www.netzpolitik.org/2019/bayerisches-polizeigesetz-19-personen-wochenlang-in-praeventivgewahrsam/

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter