24.10.2021

Für Menschenwürde an der EU-Außengrenze zu Belarus

Die Delegierten der 160. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings sind entsetzt über die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze.

Es ist untragbar, dass politische Kämpfe auf dem Rücken fliehender Menschen ausgetragen werden. Menschen fliehen, um besonders schwierigen Umständen zu entkommen, und viele suchen eine neue Perspektive in Europa. Bekannt ist, dass seit August bereits sieben Geflüchtete an der Grenze ums Leben gekommen sind, mindestens drei davon laut Polens Premier an Unterkühlung und Erschöpfung. Die EU-Kommission rief Polen zur Aufklärung der Todesfälle auf. Währenddessen warnen Hilfsorganisationen angesichts der immer kälteren Temperaturen vor einer humanitären Katastrophe. Es ist die Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, den ankommenden Menschen – darunter viele Minderjährige und andere vulnerable Personen – ein faires Asylverfahren zu ermöglichen. Stattdessen werden sie jetzt auch an der EU-Außengrenze zu Belarus blockiert und zu einem Ausharren unter menschenunwürdigen Bedingungen gezwungen. Dass bereits Menschen ihr Leben an dieser Grenze lassen mussten, muss auch als direkte Folge der europäischen Abschottungspolitik gesehen werden. Es darf nicht zu einer Ausweitung dieser humanitären Katastrophe kommen.

Deshalb fordern wir:

  • Versorgung der Menschen im Grenzgebiet
    Als erste und unmittelbare Maßnahme müssen Menschen, die im Grenzgebiet zu Belarus festsitzen, ausreichend Nahrungsmittel, Wasser, warme Kleidung und Schutz zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht zu weiteren Todesfällen aufgrund von Unterkühlung oder Hunger kommen.
  • Unterbringung in sicheren Unterkünften
    In Kooperation mit internationalen Organisationen wie UNHCR, IOM und anderen Hilfsorganisationen müssen Polen, Litauen und Lettland den Schutzsuchenden an ihrer Grenze die vorübergehende Aufnahme in sicheren, menschenwürdigen, vor Wettereinflüssen geschützten Unterkünften ermöglichen. Angesichts des nahenden Winters drohen ansonsten Unterkühlungen und Erfrierungen. Auch für Minderjährige muss eine kinder- und jugendgerechte Unterkunft geschaffen werden.
  • Ermöglichung der Beantragung von Asyl
    Es ist völkerrechtswidrig, Menschen daran zu hindern, in einem Staat Asyl zu suchen. Die geflüchteten Menschen im Grenzgebiet müssen die Möglichkeit bekommen, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und zeitnah einen Asylantrag zu stellen.
  • Europäische Solidarität und sichere Fluchtwege
    Fliehende Menschen müssen die Möglichkeit haben, auf sicherem Weg nach Europa zu kommen. Um den Druck auf die Staaten, die an Europas Außengrenzen liegen, zu verringern, müssen Optionen bestehen, die auch die Verteilung auf weitere europäische Länder ermöglichen. Dabei müssen Faktoren berücksichtig werden, die eine schnelle Integration erleichtern, wie z.B. Familienangehörige, die schon vor Ort sind.
  • Zugang von Journalist:innen, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen zum Grenzgebiet
    Eine unabhängige Berichterstattung aus dem Grenzgebiet muss möglich sein. Deshalb muss Journalist:innen sowie Mitarbeitenden von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen der Zugang zum Grenzgebiet wieder ermöglicht werden. Letztere können auch dazu beitragen, die Situation der geflüchteten Menschen zu verbessern und ihr Leiden zu lindern.
  • Internationaler Druck
    Die Notlage von Menschen auszunutzen, um sie als politisches Druckmittel zu verwenden, so wie es die belarussische Regierung tut, muss von internationalen Organisationen wie der EU aufs schärfste verurteilt werden. Ebenso verurteilt werden müssen Menschenrechtsverletzungen, wie sie durch die polnische Regierung an den Geflüchteten im Grenzgebiet verübt werden.
  • Neuausrichtung der EU-Asylpolitik
    Die Asylpolitik muss grundlegend reformiert werden, um eine gefahrenfreie und legale Einreise in die EU zu ermöglichen. Der Migrationspakt muss dies gewährleisten, Verantwortlichkeiten und Solidarität schaffen und ein menschliches Asylsystem gestalten. Zudem brauchen wir Richtlinien für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren und die Anerkennung von kinder- und jugendspezifischen Fluchtgründen, wie beispielsweise Zwangsheirat oder Zwangsrekrutierung als Kindersoldat:innen.
Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter