Kein Rückschritt für die Rechte queerer Menschen
Politische Forderungen für eine diversitätssensible Gesellschaft in Deutschland
Deutschland hat einen neuen Bundestag gewählt und das Ergebnis zeigt, dass die demokratischen Parteien weiterhin eine deutliche Mehrheit haben. Die Regierungsbildung und die Koalitionsverhandlungen bieten eine zentrale Gelegenheit, um queerpolitische Anliegen konsequent voranzubringen und bestehende Maßnahmen nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen.
Aus Sicht des Bayerischen Jugendrings (BJR) müssen queere Lebensrealitäten weiterhin aktiv in die politische Agenda aufgenommen werden. Maßnahmen zur Gleichstellung und zum Schutz von LSBTIQA*-Personen dürfen nicht verwässert oder zugunsten anderer politischer Ziele zurückgestellt werden. Insbesondere die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien, die Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und die Fortführung des Aktionsplans Queer Leben sowie des Amts des Queerbeauftragten sind zentrale Punkte, die in den Koalitionsverhandlungen verankert werden müssen.
Auch die internationale Verantwortung Deutschlands darf nicht vernachlässigt werden. Queere Geflüchtete, denen Schutz versprochen wurde, müssen sicher aufgenommen werden. Ebenso gilt es, queerfeindliche Diskriminierung auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden zu bekämpfen. Eine demokratische Gesellschaft ist nur dann zukunftsfähig, wenn sie Vielfalt als Stärke begreift und allen Menschen ein sicheres und gleichberechtigtes Leben ermöglicht.
Deshalb fordert der BJR den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, ein klares Signal für eine diversitätssensible Gesellschaft zu senden – für ein starkes Miteinander, gegen Ausgrenzung, Vorurteile und Diskriminierung. Im Einzelnen fordert der BJR daher
1. Rechtliche Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung
- Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Ausweitung des Schutzes auf staatliche Institutionen sowie explizite Benennung von trans*, inter* und nicht-binären Personen als schutzwürdige Gruppen.
- Verfassungsrechtliche Absicherung: Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität und expliziter Schutz von LSBTIQA* in Artikel 3 Abs. 3 GG.
- Selbstbestimmungsgesetz konsequent umsetzen: Sicherstellung der diskriminierungsfreien Anwendung und Verhinderung bürokratischer Hürden für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.
- Verbot von Konversionsbehandlungen ausweiten und Lücken im Konversionsschutzgesetz schließen: Erweiterung des Verbots auf alle Altersgruppen und Schaffung effektiver Sanktionen gegen Anbieter und Unterstützer solcher Maßnahmen.
2. Vielfalt in Bildung und Wissenschaft
- Bundesweite Integration queerer Themen in Lehrpläne: Verbindliche und diskriminierungsfreie Thematisierung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in schulischen und universitären Curricula.
- Regelmäßige Überarbeitung von Schulmaterialien: Queere Lebensrealitäten müssen in Bildungsmedien sichtbar sein und diskriminierende Inhalte durch zeitgemäße Darstellungen ersetzt werden.
- Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Fachkräften: Pflichtschulungen zur Sensibilisierung für die Belange queerer Jugendlicher und zur Prävention von Mobbing und Diskriminierung.
3. Gesundheit, Pflege und Selbstbestimmung
- Queer-inklusive Gesundheitsversorgung sicherstellen: Verbindliche Schulung von medizinischem und psychologischem Fachpersonal zu den Bedarfen queerer Menschen.
- Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen sicherstellen: Vereinfachte Verfahren zur Kostenübernahme durch Krankenkassen und klare gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierung durch Versicherer.
- TIN-Gesundheitsversorgung durch gesetzliche Krankenkassen sichern.
- Schließen von Lücken im Operationsverbot für intergeschlechtliche Kinder.
- Zugang zu reproduktiver Gesundheit für alle: Gesetzliche Gleichstellung queerer Menschen in Bezug auf Reproduktionsmedizin und Elternschaft, einschließlich der Anerkennung von Mehrelternschaften.
- LSBTIQ-Familiengründungen (auch Mehrelternschaft) ermöglichen, diskriminierungsfreier Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen.
4. Schutz vor Hass und Gewalt
- Hasskriminalität effektiv bekämpfen: Aufnahme von Hassverbrechen gegen queere Menschen als eigener Tatbestand ins Strafgesetzbuch und verpflichtende Sensibilisierung von Polizei und Justiz.
- LSBTIQA*-feindliche Hasskriminalität durch Anpassung des Strafgesetzbuchs und Implementierung der Beschlüsse der Innenministerinnenkonferenz bekämpfen.
- Bundesweite Anlaufstellen und Meldesysteme: Einrichtung von niedrigschwelligen Melde- und Unterstützungsstellen für queerfeindliche Gewalt und Diskriminierung.
- Schutz in Unterkünften für Geflüchtete: Sicherstellung von sicheren Schutzräumen für queere Geflüchtete und verpflichtende Sensibilisierung von Betreuungspersonal.
- LSBTIQA-Geflüchtete bei der Implementierung von GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) beachten.
- Eigenes Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete LSBTIQ installieren.
- LSBTIQ-Verfolgerstaaten aus Liste sicherer Herkunftsstaaten ausschließen.
Deutschland steht in der Verantwortung, queeren Menschen ein selbstbestimmtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Statt Rückschritten oder Stillstand brauchen wir eine konsequente Weiterentwicklung der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hin zu echter Gleichberechtigung und gelebter Vielfalt. Der Bundestag und die Bundesregierung müssen jetzt handeln, um Diskriminierung abzubauen und eine diversitätssensible Gesellschaft zu stärken.