23.10.2022

N*-Wort stoppen 2022

Die Delegierten der 161. BJR-Vollversammlung positionieren sich zum strukturellen Rassismus und beschließen die Ächtung des N*-Wortes (äquivalent dazu des M*-Wortes) als deutliches Zeichen für eine rassismuskritische Haltung der bayerischen Jugendarbeit.

In der deutschen Sprache gibt es Begriffe, die in keinem Kontext einen beschreibenden Charakter besitzen, sondern stets als rassistische Fremdbezeichnung eingesetzt werden. Seit Ende des Jahres 2019 setzen sich schwarze Aktivist:innen, unter anderem von der Afrojugend München, mit der Initiative „N*-Wort Stoppen“ für die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung der grundlegend rassistischen Bedeutung des Begriffs ein. Als erste deutsche Landeshauptstadt hat München am 02.02.2022 im Stadtrat offiziell die Ächtung des N*-Worts beschlossen.

Die Benutzung derart rassistischer Begriffe soll auch in der bayerischen Jugendarbeit keinen Platz haben und direkt sanktioniert werden können. Kinder und Jugendliche afrikanischer Herkunft müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Die Verwendung des N*-Worts in Familiennamen, Orten, Straßennamen und Wappen ist von diesem Antrag nicht betroffen. Orte, Straßennamen und Wappen sind hier nur ausgenommen, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.

Der Initiative der schwarzen Community folgend beschließt die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) daher:

  1. Die Vollversammlung des BJR erkennt die Verwendung des N*-Wortes explizit als rassistisch an. Sie setzt sich dafür ein, dass die Verwendung des N*-Wortes in der bayerischen Jugendarbeit vermieden, geächtet, aktiv unterbunden und ggf. sanktioniert wird.
  2. Die Versammlung spricht sich dafür aus, dass die rassistische Verwendung des N*-Wortes in Sitzungen, Versammlungen und Gremien auf allen Ebenen der bayerischen Jugendarbeit als Störung angesehen wird und die Veranstaltungsleitung das Hausrecht bzw. das Rederecht anwendet, vgl. z.B. § 14 Punkt 4 in der Geschäftsordnung der BJR-Vollversammlung.
  3. Die Vollversammlung fordert ihre Mitgliedsverbände dazu auf, die eigenen Statuten im Sinne der Punkte 1 und 2 zu überprüfen und ggf. Möglichkeiten hierfür zu schaffen.
  4. Des Weiteren werden die Gesellschaft und die politischen Ebenen dazu aufgefordert, die mündliche und die Verwendung in Textform des N*-Worts zu ächten und zu verurteilen.
  5. Die bayerische Jugendarbeit bekennt sich zur rassismuskritischen Arbeit und setzt den Auftrag der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft gemeinsam mit der Schwarzen Community in Bayern nachhaltig um. Der BJR wird weiterhin finanzielle Unterstützung bereitstellen und sich für vermehrte personelle Ressourcen für rassismuskritische Jugendarbeit einsetzen. Hierfür sollen z.B. bei der bayrischen Staatsregierung um mehr Planstellen geworben und Drittmittel bis spätestens 2025 akquiriert werden.
  6. Der BJR versteht diesen Beschluss als Auftrag, sich mit weiteren rassistischen Fremdbezeichnungen (z.B. I-Wort oder Z-Wort) und den betroffenen Communities auseinanderzusetzen, mit dem Ziel, auch weitere rassistische Fremdbezeichnungen als solche anzuerkennen und zu ächten. Eine klare Kommunikation, Definition und die Erstellung von Vorgehensweisen über alle Gliederungsebenen hinweg ist hierfür notwendig.
  7. Die Vollversammlung fordert den Landesvorstand des BJR dazu auf, bis zur nächsten Vollversammlung juristisch zu prüfen, wie diskriminierende und rassistische Formulierungen und Begriffe innerhalb der Gemeinde-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene in den politischen Gremien sanktioniert werden könnten. Die Kommission Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft ist in den Prozess einzubinden.

 

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter