18.03.2023

Schaffung einer bayernweiten Landesantidiskriminierungsstelle

Der Bayerische Jugendring setzt sich seit vielen Jahren mit verschiedenen Beschlüssen, Maßnahmen und seinen Strukturen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. So hat bereits die 157. Vollversammlung im Beschluss „Antimuslimischen Rassismus entschieden bekämpfen“ gefordert: „…Eine zentrale Antidiskriminierungsstelle in Bayern einzurichten“.

Am 10.12.2022 hat der Bayerische Jugendring in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns, AGABY und dem Netzwerk rassismus- und diskriminierungsfreies Bayern, NRDB, die Landeskonferenz: „Bayern gegen Rassismus und Diskriminierung - Warum Bayern eine unabhängige Landesantirassismus- und Antidiskriminierungsstelle braucht“ mit über 100 Teilnehmenden aus verschiedenen Organisationen durchgeführt, bei der der Bedarf sehr deutlich formuliert wurde. Infolgedessen hat sich der Bayerische Jugendring an der Förderausschreibung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 22.12.2022 beteiligt. Grundsätzlich ist die Schaffung einer landesweiten Antidiskriminierungsstelle weder Aufgabe der Jugendarbeit, noch anderer ziviler Träger, sondern liegt in der Zuständigkeit der Landesregierung, wie es in den anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg - Vorpommern, der Fall ist.

Weder bei der Landeskonferenz noch bei der Antragstellung war es möglich, die bayerische Ebene mit einzubeziehen und die für die Antragstellung benötigte ministerielle Stellungnahme einzuholen, da es weder im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus noch im Bayerischen Staatsministerium der Justiz eine Zuständigkeit für Antidiskriminierungsberatung und Antidiskriminierungsarbeit gibt.

Der Bayerische Jugendring fordert die Bayerische Staatsregierung auf, für eine ministerielle Zuständigkeit zu sorgen, eine landesweite, horizontal wirkende Antidiskriminierungsstelle zu schaffen und diese finanziell und personell auszustatten. Aufgabe dieser Stelle sollte insbesondere sein, unabhängige landesweite Strukturen der Antidiskriminierungsberatung in Kommunen zu organisieren, finanzieren und koordinieren sowie ein landesweites Monitoring zu den Bedarfen und Angeboten durchzuführen. Eine weitere Aufgabe ist die Aufklärung, Sensibilisierung und das Empowerment der Gesellschaft, insbesondere der Betroffenen. Horizontal meint hier, dass sich die Antidiskriminierungsstelle in ihren Strukturen und Angeboten auf alle Diskriminierungsmerkmale bezieht, wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Gesundheit, Behinderung, Armut, LGBTIQ* etc. Bei der Umsetzung der unabhängigen landesweiten Strukturen in den Kommunen sind zivilgesellschaftliche Akteur:innen einzubeziehen.

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter