Zeugnisverweigerungsrecht
Die Vollversammlung des Bayerischen Jugendring unterstützt mit diesem Beschluss das Anliegen des auf Bundesebene aktiven Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.
Zielsetzung des Bündnisses ist eine Reform des § 53 StPO durch eine Aufnahme von Sozialarbeitenden in die geschützten Berufsgruppen. Der BJR unterstützt dieses Vorhaben durch eine öffentliche Positionierung zu einer Reform des § 53 StPO, durch das gezielte Adressieren politischer Entscheidungsträger:innen und durch eine Mitgliedschaft im Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.
Die Soziale Arbeit, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, basiert auf einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Fachkräften und den von ihnen begleiteten jungen Menschen. Damit diese Unterstützung wirksam sein kann, müssen sich die begleiteten jungen Menschen sicher sein, dass von ihnen gegenüber Fachkräften offenbarte sensible Informationen vertraulich behandelt werden.
Sozialarbeitende sind häufig erste und zentrale Ansprechpersonen für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen. Besonders in der Mobilen Jugendarbeit und Streetwork, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch in anderen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit nehmen Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine Schlüsselrolle im Leben junger Menschen ein. In diesen Kontexten entstehen zwischen Fachkräften und Adressat:innen oft langjährige und vertrauensvolle Beziehungen, die für eine erfolgreiche sozialpädagogische Unterstützung essenziell sind.
Ein solches Vertrauensverhältnis ist die Grundlage dafür, dass sich Hilfesuchende überhaupt an Fachkräfte der Jugendarbeit wenden und über persönliche oder belastende Themen sprechen. Dies betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche, die sich beispielsweise wegen Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen, familiärer Konflikte, Vernachlässigung oder eigener Straftaten an Sozialarbeitende wenden. Ohne die Gewissheit, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden, besteht das Risiko, dass betroffene junge Menschen sich nicht offen äußern – mit der Folge, dass notwendige Hilfen erst spät eingeleitet oder erst gar nicht in Anspruch genommen werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden Orientierung der Gesellschaft an den Kategorien Ordnung und Sicherheit trägt ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit dazu bei, mehr Rechtssicherheit für Fachkräfte in der Jugendarbeit wie auch für junge Menschen als Adressat:innen von Jugendarbeit zu schaffen. Diese Stärkung von Fachkräften in ihrer professionellen Rolle trägt letztlich zu einer höheren Qualität der sozialpädagogischen Unterstützung insgesamt bei, wirkt damit präventiv gegen Jugendkriminalität und für öffentliche Sicherheit und kommt dem Wohle junger Menschen als oberstes Ziel der Jugendarbeit zugute.