Mitglied werden

Hier gibt es alle notwendigen Informationen - von A wie Aufnahmevoraussetzungen bis Z wie Ziele

Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jeder Jugendverband (im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform.

Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind im § 4 der Satzung des BJR beschrieben. Ansprechpartner:innen sind vor Ort die jeweiligen Stadt- und Kreisjugendringe oder auf Landesebene das Referat Mitgliedschaften und öffentliche Anerkennung.

Im Downloadbereich gibt es Informationen über die Voraussetzungen, die für eine Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring erforderlich sind.

Bei Öffnung der Formulare in den Downloads mit dem Browser Firefox ist folgendes zu beachten: Bitte wählen Sie im Browser "Dokument öffnen mit dem Adobe Reader" und nicht mit Firefox aus. Oder wählen Sie einen anderen Browser.

Ansprechpersonen

Stefan Staudner
Referent für Mitgliedschaften, öffentliche Anerkennung
Nicola Emmer
sie/ihr
Sachbearbeiterin Mitgliedschaften