19.03.2018

Für ein Klima der Menschenfreundlichkeit

Die Delegierten der 152. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings fordern einen Perspektivwechsel in der Auseinandersetzung mit dem Thema Flucht und fordern die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Geflüchteten.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!

Die bayerische Jugendarbeit beschäftigt sich nicht erst seit dem Jahr 2014 intensiv mit dem Thema Flucht und setzt sich für die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Geflüchteten ein. 

Wir haben sowohl in vielen Projekten, in unserer Vereins- und Verbandsarbeit, in der Offenen Jugendarbeit als auch während Hilfsaktionen in Aufnahmezentren oder im alltäglichen Kontakt mit jungen Geflüchteten einen vielfältigen Erfahrungsschatz gesammelt und setzen uns, wie für alle jungen Menschen, für deren Belange ein. Junge Geflüchtete sind ganz selbstverständlich Akteure in der bayerischen Jugendarbeit. 

Die von uns erlebte Realität steht im starken Widerspruch zum öffentlichen und politischen Diskurs über Flucht und Asyl. Deshalb fordern wir von Politik und Gesellschaft einen Perspektivwechsel.

Wir wollen nicht mehr von Problemen sprechen, sondern von Herausforderungen, die es zu meistern gilt, und von Chancen, die wir gestalten können. Wir wollen keine Debatten mehr darüber, ob wir uns eine vielfältige Gesellschaft leisten können. Sie ist Realität und muss als solche anerkannt werden. Deutschland und damit auch Bayern ist und war schon längst ein Einwanderungsland, in dem es gilt, die Migrationsgesellschaft für alle gerecht zu gestalten.

Worte schaffen Wirklichkeiten. Deshalb wollen wir, dass die Worte genutzt werden, die die Wirklichkeit schaffen, in der wir leben wollen. Und die Mut machen, diese auch zu gestalten. Solange Politik weiterhin Sprachbilder produziert, die von negativen Stereotypen und Ausgrenzung geprägt sind und diese Haltung in Gesetze gießt, hat Gesellschaft keine Chance, anders zu sprechen. Wir wollen aber eine Politik, die souverän ist und Vertrauen schafft. Eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt, und die nicht ausschließlich von Defiziten, Problemen und Abgrenzung spricht.

Eine vielfältige Gesellschaft ist komplex. Das bedeutet vielfältige Herausforderungen und Fragestellungen. Diese Herausforderungen brauchen Antworten, komplexe Antworten, denn ansonsten wird man den Fragen nicht gerecht. Gerade in den letzten Jahren mit hoher Zuwanderung von Geflüchteten sind Veränderungsprozesse in Gang gekommen, die zunächst viele Menschen verunsichern. Hier hat Politik Verantwortung und eine Steuerungsfunktion. 

Wir brauchen Möglichkeiten, damit sich alle Gesellschaftsmitglieder angesprochen fühlen und Gesellschaft in ihrem Sinne mitgestalten. Gesellschaft ist hier im Sinne der Bevölkerung des Landes gemeint, meint also nicht nur Bewohner_innen mit deutscher Staatsbürgerschaft. 

Es geht um unsere Demokratie. Wir fordern eine Politik, die ein Wertesystem vertritt, das Gemeinschaft schafft und nicht ausgrenzt. 

Jede gesellschaftliche Instanz muss sich an ihrem Umgang mit den schwächsten Gruppenmitgliedern messen lassen. Deshalb ist der Umgang mit Geflüchteten ein so wesentlicher Ausdruck für den Zustand unserer Demokratie.

1. Ehrenamtliches Engagement ermöglichen – staatliche Aufgaben gewährleisten

Wir stellen fest: Politik und Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten im Sinne einer offenen inklusiven Gesellschaft. Gerade in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten wurden hier vielmals Belastungsgrenzen überschritten. 

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern die Anerkennung, dass gesellschaftliche Veränderungsprozesse Zeit brauchen ebenso wie eine professionelle, langfristige Begleitung und eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Wir fordern bedarfsdeckende Personalressourcen sowohl in der Begleitung des bürgerschaftlichen Engagements als auch in der Unterstützung der Geflüchteten.
  • Wir fordern eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Unterstützungsstrukturen.
  • Wir fordern eine zukunftsorientierte Politik, denn die staatliche Aufgabe endet nicht in dem Moment, in dem die vermeintliche Herausforderung nicht mehr quantitativ nachzuweisen ist.
  • Wir betonen: Ehrenamtliches Engagement soll lediglich staatliche Aufgaben ergänzen, darf diese aber nicht übernehmen müssen.
  • Wir fordern von Politiker_innen das Verwenden von positiven Sprachbildern. Es muss mehr von einem „wir“ gesprochen werden, das die Gesamtgesellschaft und nicht nur eine partikulare Wählergruppe meint. Hier heißt es, Haltung zeigen für eine Gesellschaft, die Vielfalt anerkennt  und nicht Haltung gegen etwas, was längst Realität ist. 
  • Wir fordern eine Veränderung der medialen Berichterstattung. Es braucht mehr sachorientierte Berichte, weniger Panikmache. Auch hier gilt: von positiven Ereignissen berichten.

2. Keine Ungleichbehandlung aufgrund von Herkunft

Mit großer Sorge beobachten wir, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft andere Voraussetzungen im Zugang zu Asyl, Aufenthalt und Leben in Deutschland haben. Aufgrund ihrer Herkunft werden schutzsuchende Menschen momentan in solche mit „guter Bleibeperspektive“ und Personen mit sog. „schlechter Bleibeperspektive“ eingeteilt. Bei Asylantragsteller_innen aus sog. "sicheren Herkunftsstaaten" gilt die sog. „Regelvermutung“, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben, da der Herkunftsstaat ausreichend Schutz vor politischer Verfolgung bietet.

Hier wird deutlich, wie Worte Wirklichkeit schaffen. Denn aufgrund solcher Einteilungen findet Ungleichbehandlung statt: Während des Asylverfahrens gilt mit der Regelvermutung, dass Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten beweisen müssen, dass sie in ihrem Land sehr wohl politisch verfolgt wurden oder die Unversehrtheit ihres Lebens in Frage gestellt wurde. Demgegenüber steht die staatliche Einschätzung, dass genau dies nicht der Fall ist. Hinzu kommen Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung bis zum Ende des Verfahrens, ggf. bis zur Ausreise, Residenzpflicht und Arbeitsverbot, zudem kürzere Klagefristen und keine aufschiebende Wirkung von Klagen. Sollte trotz negativ beschiedenem Asylantrags die Ausreise ausgesetzt, also eine Duldung erteilt werden, sind die betroffenen Personen weiter schlechter gestellt. Weiterhin gilt das Arbeitsverbot, der Zugang zu Integrationskursen bleibt ihnen verwehrt, auch im Bundesfreiwilligendienst dürfen sie sich nicht engagieren. Trotzdem können diese Personen auf längere Frist in Deutschland bleiben. Wie z.B. im jugendpolitischen Zwischenruf des Landesjugendhilfeausschusses dargestellt, führt dies zu vielfältigen Problemen. Der BJR warnt ausdrücklich davor, die Liste an sicheren Herkunftsstaaten auszuweiten. Ein besonderes Augenmerk ist auf Afghanistan zu lenken. Es gibt keine Regelung über Afghanistan als „sicheres Herkunftsland“, aber politisch wird von „sicheren Landesteilen“ gesprochen und so der Druck erhöht, Geflüchtete tatsächlich abzuschieben, trotz einer sich stets verschlechternden Sicherheitslage. Die bayerische Jugendarbeit hat sich hierzu klar positioniert. Das Ausweiten dieses Diskurses auf weitere Länder, wie jüngst etwa mit Syrien geschehen, muss unterbleiben.

Diese vornehmlich jungen Menschen werden hier vor Perspektivlosigkeit gestellt und mit Ungleichbehandlungen konfrontiert, die aus unserer Sicht nicht vertretbar sind.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern, dass die Verwendung der Begriffe „gute Bleibeperspektive“ und „schlechte Bleibeperspektive“ aufgegeben wird. 
  • Wir fordern, die Einstufung von Ländern als „sichere Herkunftsstaaten“ aufzugeben.
  • Wir fordern, dass der Begriff „Obergrenze“ nicht mehr im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen verwendet wird.
  • Wir fordern eine Rücknahme der Wohnsitzauflage.
Infokasten [2]: Asylantragstellung bei Personen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“

Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit: die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal, Serbien. Dies steht im Widerspruch zum Asylrecht als Individualrecht. Diese Personengruppe wird zudem strukturell benachteiligt, da sie verpflichtet ist, im jeweiligen Aufnahmezentrum bis zum Ende des Asylverfahrens, im Falle des negativen Ausgangs des Verfahrens bis zur Ausreise, wohnen zu bleiben. Darüber hinaus erlischt die Residenzpflicht nicht, wie bei anderen Asylsuchenden, nach einem gewissen Zeitraum. In Bayern besteht zudem die Möglichkeit, in gesonderten Ankunfts- und Rückführungszentren (ARE) oder seit 2017 auch Transitzentren untergebracht zu werden. Im Klageverfahren gelten für Personen aus sicheren Herkunftsländern kürzere Fristen, da die Anträge als „offensichtlich unbegründet“ zumeist abgelehnt werden. 

Gemäß Artikel 37 Absatz 3 der EU-Asylverfahrensrichtlinie sind bei der Beurteilung der Frage ob ein Staat als sicherer Herkunftsstaat gemäß diesem Artikel bestimmt werden kann, verschiedene Informationsquellen, insbesondere Informationen anderer Mitgliedstaaten, des EASO [2], des UNHCR [3], des Europarates und anderer einschlägiger internationaler Organisationen, heranzuziehen.

Infokasten: Bleibeperspektive

Diese ursprünglich insbesondere vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwendeten Begriffe basieren auf der sog. Schutzquote. Personen, die aus Herkunftsländern stammen, deren Schutzquote (positive Entscheidungen im Asylverfahren) über 50 Prozent liegt, haben eine sog. „gute Bleibeperspektive“. Bei Herkunftsländern mit einer Schutzquote von unter 50 Prozent, wird den jeweiligen Personen eine sog. „schlechte Bleibeperspektive“ zugesprochen. Eine sog. „gute Bleibeperspektive“ haben derzeit Geflüchtete aus Eritrea, Iran, Irak, Somalia und Syrien (diese Liste wird halbjährlich überarbeitet). Ähnlich wie bei der Einschätzung von bestimmten Ländern als „sichere Herkunftsstaaten“ wird hier die Herkunft als ausschlaggebendes Kriterium angesehen, die aber im Asylverfahren lediglich eine Entscheidungsdimension ist. Zudem suggeriert die Verwendung dieser Begriffe, dass Personen mit sog. „schlechter Bleibeperspektive“ nur für eine kurze Zeit in Deutschland sein werden.

3. Vergleichbare Asylverfahren

Je nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und auch Kommune, in der Geflüchtete untergebracht werden, ergeben sich unterschiedliche Zugangsbarrieren für Geflüchtete. Junge Menschen mit gleicher Fluchterfahrung, können ganz unterschiedliche Ergebnisse im Asylverfahren haben. Diese Ungleichbehandlung wird insbesondere dann augenfällig, wenn Familienmitglieder, die aus genau den gleichen Fluchtgründen nach Deutschland gekommen sind, mit unterschiedlichen Entscheidungen im Asylverfahren konfrontiert werden.

Besonders auffällig, dass gleiches Recht verschiedene Auslegungen ermöglicht, wird es, wenn man die Schutzstatus nach Bundesländern (bei gleichen Herkunftsländern) aufschlüsselt. Das BAMF als Bundesbehörde muss gewährleisten, dass Asylverfahren überall in der Bundesrepublik vergleichbar sind. Bayern weist im bundesdeutschen Vergleich geringere Schutzquoten auf. Dies führt inzwischen zu immer mehr Klagen bei negativ beschiedenen Asylgesuchen, denen in vielen Fällen auch Recht gegeben wird. [4]

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten. Nach ihrer Anerkennung dürfen sie nicht anders behandelt werden als andere (ausländische) Bürger_innen.
  • Wir fordern Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Umsetzung des Asylrechts.
  • Wir fordern gerechte und vergleichbare Asylverfahren unabhängig vom Ort des Asylverfahrens. 
  • Die Gesetzesgrundlage bietet den Entscheider_innen im Asylverfahren einen Ermessenspielraum, den es auch in Bezug auf Einzelfallentscheidungen braucht. Um diesen aber sinnvoll anwenden zu können, braucht es entsprechend geschulte Mitarbeiter_innen. Wir fordern gute Rahmenbedingungen für das BAMF mit ausreichend qualifiziertem und unbefristetem Personal, sodass es unabhängig arbeiten kann, um das Grundrecht auf Asyl entsprechend umzusetzen. 
  • Wir fordern zudem die interkulturelle Sensibilisierung der Entscheider_innen sowie Fortbildungen in Bezug auf Traumata. 
  • Um Entscheidungen im Asylverfahren vergleichbar zu gestalten, fordern wir den Einsatz von zwei Entscheider_innen im Asylverfahren.
  • Des Weiteren fordern wir eine unabhängige Anhörungsbegleitung für Geflüchtete, die die Vorbereitung auf die Anhörung übernimmt und bei der Anhörung dabei ist. 
  • Gerade beim Thema Abschiebungen ist Menschenfreundlichkeit besonders wichtig. Wenn Abschiebungen auf rechtsstaatlicher Grundlage durchgeführt werden, dann unter Wahrung der Menschenrechte. Eine Abschiebung muss unter Achtung der Würde der_des Einzelnen stattfinden. Dazu gehört etwa, dass die Abschiebung angekündigt wird und dem Betroffenen eine wirkliche Chance zur Vorbereitung gegeben wird. Ebenso muss es die Möglichkeit zum Abschied geben. Eine Retraumatisierung aufgrund von unangekündigter, gewaltsamer Abschiebung muss verhindert werden. Eine Abschiebung muss in Begleitung stattfinden und darf nicht mit Ankunft am Zielflughafen enden. Insgesamt müssen Konzepte entwickelt werden, die eine wirkliche freiwillige Rückkehr mit Perspektive ermöglichen. Diese Veränderungen in der Abschiebepraxis fordern wir ein.

4. Keine Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) bzw. Transitzentren

Der Aufenthalt in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) bzw. Transitzentren ist für die Dauer des Asylverfahrens verpflichtend, in dem Gedanken, dass es sich hierbei um wenige Wochen handelt. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass sich der Aufenthalt über Monate hinziehen kann. Zudem haben die Bewohner_innen der ARE und Transitzentren eine Residenzpflicht und dürfen keine Arbeit aufnehmen. Außerdem werden hier für Kinder und Jugendliche die Kinderrechtskonvention und die Schulpflicht ausgehebelt. In den ARE sind die Standards insgesamt niedriger und die Zugänge für zivilgesellschaftliche Akteure zum großen Teil versperrt, sodass z.B. ehrenamtliche Freizeitangebote nicht wahrgenommen werden können. Darüber hinaus führt die Unterbringung an einem solchen Ort auch zu einer Ausgrenzung.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern die Abschaffung von Ankunfts- und Rückführungszentren bzw. Transitzentren. 
  • Wir fordern die gleichen Standards für alle Asylsuchenden, unabhängig von der Unterbringungsform. Das Recht auf Bildung und Freizeit muss gewährleistet sein, ebenso die sozialpädagogische Betreuung und der Zugang zu unabhängiger Beratung.
  • Darüber hinaus fordern wir eine Entwicklung von Gegenkonzepten. Für uns bedeutet dies u.a. 
    • möglichst kurzer Aufenthalt in großen Aufnahmezentren und eine schnelle Umverteilung in kleine Unterkünfte
    • möglichst dezentrale Unterbringung
    • private Wohnsitznahme bereits im Asylverfahren ermöglichen
    • keine Residenzpflicht
    • Geldleistungen statt Sachleistungen
    • verbindliche Mindeststandards für die Unterkünfte insbesondere unter Beachtung der Kinderrechtskonvention, das heißt  u.a. ausreichend Räume für Freizeitgestaltung, zum Lernen und Spielen, genügend Rückzugsmöglichkeiten, ausreichend getrennte und abschließbare Waschräume usw. 
    • Beibehaltung von getrennten Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
  • Wir fordern den Zugang zu ARE und Transitzentren bis zu ihrer Abschaffung für zivilgesellschaftliche Akteure und insbesondere für die Jugendarbeit.
Infokasten: Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) bzw. Transitzentren

Im Herbst 2015 wurden – einmalig in Deutschland, nämlich in Bayern – zwei sog. Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Bamberg und Ingolstadt/Manching eingerichtet. Hier wurden Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (insbesondere Westbalkanstaaten, später auch Senegal und Ghana) untergebracht. Ziel war es, vor Ort alle Kompetenzen zu bündeln, um möglichst schnell zu einem Ergebnis (angedacht waren wenige Wochen) im Asylverfahren zu kommen und dann die abgelehnten Asylsuchenden möglichst schnell in ihre Herkunftsländer abschieben zu können. Von vielen Seiten wurde Kritik an dieser Unterbringungsform laut, insbesondere von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die hier Grundrechtsverletzungen (Zugang zu Schulen, Gesundheitsversorgung, Zugang von zivilgesellschaftlichen Akteuren) diagnostizierten. 2017 wurden die ARE in sog. Transitzentren umgewandelt und das Konzept weiter ausgebaut. Derzeit werden drei weitere Transitzentren aufgebaut. Hier werden Personen mit sog. schlechter Bleibeperspektive untergebracht. Auch hier ist das Ziel, die Asylverfahren möglichst schnell durchzuführen. Für die Bewohner_innen der Transitzentren besteht Residenzpflicht für die gesamte Dauer des Verfahrens (nicht wie sonst max. sechs Monate).

5. Europäische Asylpolitik auf Basis der Menschenrechte

Die Themen Flucht und Europa können nicht losgelöst voneinander diskutiert werden. Europäische Gesetzgebungen und Entscheidungen beeinflussen ganz maßgeblich die Realität von Geflüchteten in Europa und in Bayern. Hierzu hat sich die bayerische Jugendarbeit bereits ausführlich positioniert. Die Forderungen aus dem Jahr 2015 haben auch weiterhin Bestand, deshalb wiederholen wir sie an dieser Stelle nochmals.[5]

  • Wir fordern die Bekämpfung von Fluchtursachen zum Beispiel durch faire Handelsabkommen, Friedenspolitik, Unterstützung in Krisenzeiten und gute Entwicklungszusammenarbeit.
  • Gemäß unseren Forderungen „Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge“[6] fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Asylpolitik weg von einer Abwehrpolitik hin zu einer Willkommens- und Anerkennungskultur, die Möglichkeit einer gefahrfreien und legalen Einreise in die EU und die Reform von Dublin III. Es bedarf der Gewährleistung einer EU-einheitlichen Umsetzung des Asylrechts und einer uneingeschränkten Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
  • Wir fordern die konsequente Umsetzung von europaweiten kinder- und jugendgerechten Standards zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen und grundsätzlichen Schutz von minderjährigen Flüchtenden in der EU.
  • Wir brauchen dringend Richtlinien für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren und die Anerkennung von kindspezifischen Fluchtgründen, wie zum Beispiel Zwangsverheiratung, Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten oder Kinderprostitution, im Rahmen und als Erweiterung des bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. 
  • Die EU muss sich beim Thema Flucht selbst ernst nehmen und Maßnahmen und Gesetze schaffen, die für eine langfristige Lösung und dauerhafte Sicherstellung einer funktionierenden Asyl- und Migrationspolitik in Europa sorgen. Die Verantwortung für globale Zusammenhänge über die EU-Grenzen hinaus darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, denn Flucht ist global und multikausal. Wirtschaftspolitische Entscheidungen müssen querschnittspolitische Effekte auf Menschen in Drittstaaten und Migration in den Blick nehmen. Hierfür müssen die EU-Mitgliedsstaaten Verantwortung übernehmen.
Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern eine deutsche und europäische Außenpolitik, die nicht auf Abgrenzung und Abschottung aufbaut, sondern ihre Werte auch nach außen trägt und gerade Schutzsuchenden gegenüber schützend auftritt. 
  • Wir fordern, das Augenmerk insbesondere auf die verletzlichsten Gruppen auf der Flucht zu richten und Schutzmaßnahmen für sie zu etablieren: Kinder, Frauen und Mädchen. Sie sind besonders schutzbedürftig, da sie auf der Flucht und in Europa besonderen Gefahren ausgesetzt werden. Sie werden u.a. verstärkt Opfer von Menschenhandel und Prostitution. Durch die europäische Politik und die Verweigerung sichere Fluchtwege und legale Einreisemöglichkeiten zu schaffen wird diesen Praktiken Vorschub geleistet.
  • Die derzeitigen Vorschläge zu Dublin IV sind eine Karikatur einer Willkommens- und Anerkennungspolitik. Sie führen dazu, dass bereits überlastete Länder (etwa Griechenland und Italien) weiterhin überlastet werden und die Belastungen und Sanktionierungen weiterhin auf dem Rücken der Geflüchteten ausgetragen werden. Mit der Rückschiebung in Drittstaaten (auch außerhalb der EU), die angeblich sicher seien und ein faires Asylverfahren gewährleisten, jedoch ohne den Antrag in Europa überhaupt zu prüfen, schottet sich die EU noch mehr ab und entledigt sich ihrer Verantwortung. 
  • Wir fordern ebenfalls, dass die EU keine Abkommen mit Ländern schließt, um die Asylverfahren „vor den Toren Europas“ zu verhandeln (z.B. Libyen oder Ägypten). 
  • Menschen auf der Flucht sind gezwungen, illegal Grenzen zu übertreten. Auch das Nutzen von Schleuser_innen ist ein Ergebnis des Systems, solange es keine legalen Fluchtwege gibt. Deshalb fordern wir, dass Menschen auf der Flucht nicht kriminalisiert werden. Zuvorderst braucht es legale Einreisewege. Die Einrichtung regionaler Grenzschutzpolizei verschärft diese Situation.
  • Asylpolitik wird zumeist als ein Teil der Sicherheitspolitik verhandelt. Wir sagen: Asylpolitik ist auch Jugendpolitik, denn es geht hier um die Rechte junger Menschen. Es geht u.a. um ihr Recht auf Sicherheit, Freizeit, Bildung. In diesem Sinne muss Asylpolitik als Jugendrechtspolitik verhandelt werden. Es geht um die Gewährleistung von Grundrechten.

6. Jedes Kind hat ein Recht auf Kindheit

Viele der jungen Geflüchteten, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, sind Kinder und Jugendliche. [7] Sie sind eine besonders schutzbedürftige Gruppe und haben speziell verbriefte Rechte u.a. auf Grundlage der Kinderrechtskonvention. Besonders viele von ihnen sind mit ihren Familien hier und sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Inzwischen wurden Standards zur kinder- und jugendgerechten Unterbringung erarbeitet.[8] Aber in vielen Unterkünften sind diese nach wie vor nicht umgesetzt. Es fehlt an Rückzugsmöglichkeiten, Räumen zum Spielen und Lernen, kleinen familiären Unterkünften, an sanitären Anlagen, die sich abschließen lassen, kurz an ausreichenden Schutzräumen für Kinder. 

Der besondere Schutz, den Kinder brauchen, wird zu wenig beachtet.[9] Auch der Leistungsbezug für begleitete Kinder und Jugendliche bzw. ihrer Familien nach dem Jugendhilfegesetz (etwa frühe Hilfen zu Erziehung, Beratungsleistungen oder Erkennen von Kindeswohlgefährdung) ist gerade in Gemeinschaftsunterkünften kaum gegeben.[10]

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern, den Fokus auf den Schutz von Kindern und die Wahrung ihrer verbrieften Kinderrechte, (insbesondere in Gemeinschaftsunterkünften), und eine verpflichtende Umsetzung der Mindeststandards zu legen. Jedes Kind hat das Recht Kind zu sein. Dazu braucht es u.a. Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten. 
  • Wir fordern die Anerkennung von kindspezifischen Fluchtgründen und die Anhörung von Kindern im Asylverfahren. Hierzu benötigt es speziell geschultes Personal und Übersetzer_innen.
  • Wir fordern eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften durch die Jugendhilfe und Jugendarbeit. 

7. Jeder Mensch hat das Recht auf Familie

Familie ist die primäre Sozialisationsinstanz und als solche gerade für junge Menschen in ihrer Entwicklung von großer Bedeutung. Der Schutz der Familie ist gesetzlich verbrieft (UN-Menschenrechtskonvention, EU-Recht, Grundgesetz, Kinderrechtskonvention). Die Familie ist unersetzlich, man kann sie sich nach der Flucht im Aufnahmeland nicht wieder neu aufbauen.

Anerkannte Flüchtlinge haben zwar das Recht auf Familiennachzug, allerdings unter derzeit sehr schwierigen Bedingungen. Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder und den_die Ehepartner_in nachholen, nicht aber volljährig gewordene Kinder. Minderjährige dürfen lediglich die Eltern, nicht aber die (minderjährigen) Geschwister nachholen. 

Mit der Verabschiedung des Asylpaket II und der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte, nimmt die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus rapide zu. Dies empfinden wir als problematisch.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Alle Menschen haben ein Recht auf Familie. Wir fordern, die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte aufzuheben. Wer in Deutschland bleibt, darf auch seine Familie nachholen.
  • Der derzeitige Familiennachzug greift zu kurz. Es ist nicht zumutbar, wenn Eltern vor die Entscheidung gestellt werden, zu ihrem minderjährigen Kind zu ziehen und dabei weitere minderjährige Kinder zurücklassen müssen. Dies gefährdet das Kindeswohl. Wir fordern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Recht, sowohl ihre Eltern als auch ihre Geschwister nachzuholen.
  • Wir fordern, das Recht auf Familiennachzug (in Anlehnung an die Maßstäbe der Jugendarbeit) für Kinder und Geschwister bis ins 27. Lebensjahr auszuweiten.

8. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung 

Die Bildungschancen sind für Geflüchtete je nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland sehr verschieden. Das bedeutet auch, dass diese Vorrecht vor den individuellen Fähigkeiten, formalen und non-formalen Bildungsqualifikationen der betroffenen Personen haben. Dabei sind sie nicht die maßgeblichen Kriterien für Bildung und Bildungserfolg. Durch häufige Umverteilung oder Unterbringung in sog. ARE und Transitzentren ist für viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter der Zugang zu Schulen nicht gewährleistet. Auch die Versorgung mit Sprachkursen ist nicht in ausreichendem Maße gegeben und steht im Gegensatz zu den staatlichen Forderungen zum Spracherwerb. Einen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten während des Asylverfahrens nur Geflüchtete mit sog. „guter Bleibeperspektive“. Die Nachfrage nach Deutschkursen ist aber hoch und wird in vielen Fällen von ehrenamtlichen Initiativen übernommen. Selbst wenn die deutsche Sprache in kurzer Frist erlernt wurde, stehen viele – auch junge – Geflüchtete vor großen Herausforderungen, denn häufig werden ihre im Herkunftsland erworbenen Kenntnisse nicht anerkannt, z.B. die Berufserfahrung oder das Studium.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Bildung ist ein Grundrecht. Wir fordern den bedingungslosen Zugang zu Bildung für alle geflüchteten Menschen.
  • Wir fordern, dass Zugänge geschaffen werden, damit jeder geflüchtete Mensch seinen Fähigkeiten entsprechend den Bildungsweg gehen kann. Diese müssen unabhängig sein von Aufenthaltsstatus und Herkunftsland. Um die Zugänge nutzen zu können, braucht es entsprechende Unterstützung, etwa in Form von spezifischen Deutschkursen, Lernbegleitungen, Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Kompetenzen (ggf. auch aus der non-formalen Bildung). Dazu gehört auch die Vereinheitlichung der Anerkennung der Bildungsabschlüsse zwischen den Bundesländern.
  • Wir fordern ein Umdenken: weg vom Defizitdenken hin zum Unterstützen von Potentialen. Insbesondere junge Geflüchtete brauchen Unterstützung, wenn es um Bildungsvorhaben geht. Häufig wird in der Praxis hier zusätzlicher Druck aufgebaut und auch mal mit dem Entzug der Jugendhilfe gedroht, wenn die gesetzten Bildungsziele nicht erreicht werden. Hier braucht es eine Kehrtwende!
  • Darüber hinaus fordern wir eine Ausweitung der 3+2-Regelung für alle Bildungsarten. Es muss für Asylsuchende Möglichkeiten geben, sich entsprechend ihrer Fähigkeiten zu bilden und darüber Sicherheit im Aufenthalt zu bekommen. Konkret bedeutet dies, dass ein Schulbesuch über den (qualifizierten) Hauptschulabschluss zur Mittleren Reife/zum Abitur ebenso wie ein Studium gleichwertig zu einer Ausbildung behandelt wird. Eine Duldung für die Dauer der schulischen Ausbildung und der beruflichen Ausbildung (auch an Hochschulen) muss gewährleistet werden. Junge Geflüchtete sind Menschen mit Ressourcen und Potentialen und diese sollten sie auch nutzen können, dazu müssen ihnen die entsprechenden Möglichkeiten gegeben werden. 

9. Jeder Mensch hat das Recht auf Ausbildung und Arbeit

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesintegrationsgesetz eine konkrete Möglichkeit geschaffen, Geflüchteten über die sog. 3+2-Regelung den geduldeten Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Die Praxis sieht insbesondere in Bayern anders aus, hier hat sich die bayerische Jugendarbeit bereits klar positioniert.[11] Die Ausländerbehörden erteilen in vielen Fällen keine Arbeitserlaubnis etwa für die Aufnahme der Ausbildung. Zudem gibt es die Situation, dass Asylsuchende während des Asylverfahrens bereits eine Ausbildung begonnen haben und mit Abschluss des Asylverfahrens nun plötzlich die Verpflichtung zur Ausreise vorliegt. Dies führt dazu, dass Geflüchtete aus der Ausbildung heraus abgeschoben werden.

Viele Menschen sind hier einer schwer nachvollziehbaren Behandlung ausgesetzt, denn wie die Entscheidung bzgl. Ausbildungserlaubnis aussieht, ist abhängig von den lokalen Ausländerbehörden, die verschieden entscheiden. Allerdings handeln die Ausländerbehörden hier nicht nur nach individuellen Einschätzungen, sondern auch aufgrund innenministerieller Aufforderungen, die eine spezifische, restriktive Auslegung der Bundesgesetzgebung auf bayerischer Ebene nahelegen. 

Viele junge Geflüchtete haben sich als leistungsbereit gezeigt, die deutsche Sprache gelernt und einen Abschluss erworben. Gerade die Hoffnung auf eine Ausbildungsstelle war damit häufig verbunden. Die Verweigerung der Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme bei vielen gleichaltrigen Geflüchteten – gerade auch solchen, die sich besonders engagiert haben – führt zu einer großen Verunsicherung unter den jungen Geflüchteten. Ihnen wird die Perspektive genommen und die Enttäuschung spüren wir in der Jugendhilfe und Jugendarbeit. Viele ziehen sich zunehmend zurück und sind schwerer zu erreichen und zu motivieren. Das behördliche Vorgehen stellt aus unserer Sicht ein großes Integrationshemmnis dar. 

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Die Umsetzung der 3+2-Regelung in Bayern ermöglicht es jungen Menschen, eine Perspektive in diesem Land aufzubauen und Kompetenzen zu erwerben, die sie ggf. auch wieder mit ins Heimatland (im Sinne unserer globalen Verantwortung) tragen können. Insbesondere werden dadurch die Integrationsbemühungen von Geflüchteten, ehrenamtlichen Helfer_innen und Wirtschaft honoriert. Wir fordern eine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis nach der 3+2-Regelung, unabhängig von sog. „Bleibeperspektive“. Gleichzeitig fordern wir die Rücknahme der innenministeriellen Aufforderungen, die diese Praxis verhindern.
  • Wir fordern die Umsetzung der 3+2-Regelung für Personen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten und solchen, die in ARE und Transitzentren wohnen, denn alle jungen Menschen brauchen eine Perspektive!
  • Wir fordern einheitliche und gerechte Entscheidungshilfen für Ausländerbehörden, damit es nicht zu einer ungleichen Genehmigungspraxis kommt, und um die große Verunsicherung bei vielen Geflüchteten aufzuheben. Transparente Entscheidungen und eine einheitliche Praxis sind leichter zu erklären, umzusetzen und zu akzeptieren.
Infokasten: 3+2 Regelung

Die 3+2-Regelung besagt, dass Geflüchtete für die Dauer der qualifizierten Ausbildung (also im Normalfall zwei oder drei Jahre) eine Duldung erhalten können und im Anschluss noch für weitere zwei Jahre im Beruf geduldet arbeiten können. Dies wird in § 60a des Aufenthaltsgesetzes begründet: Einer_einem Ausländer_in kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen vorliegen. Die Berufsausbildung stellt einen dringenden persönlichen Grund dar. In Bayern wird diese Regelung allerdings sehr restriktiv ausgelegt. Der Halbsatz im § 60a des Aufenthaltsgesetzes, in dem es heißt, die Duldung sei zu erteilen, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“, bildet hierfür die Grundlage. In Bayern werden „konkrete Maßnahmen“ sehr weit gefasst. Dies führt u.a. dazu, dass insbesondere jungen Geflüchteten, die z.B. Berufsintegrationsklassen besucht und in kürzester Zeit einen (qualifizierten) Hauptschulabschluss erworben haben, der Zugang zur Ausbildung verweigert wird, gerade wenn die Ausländerbehörde erwartet, dass das Asylverfahren negativ beschieden werden könnte (Stichwort: sog. schlechte Bleibeperspektive).

10. Jeder Mensch hat das Recht auf ein gesundes Leben

Das Recht auf ein gesundes Leben hat jeder Mensch. Nach wie vor haben Geflüchtete, solange sie sich im Asylverfahren befinden, nur Anspruch auf eine gesundheitliche Versorgung im Notfall. Viel zu häufig wird die Entscheidung darüber, ob es sich um einen Notfall handeltnicht von medizinisch ausgebildetem Fachpersonal getroffen. 

Menschen mit Fluchterfahrung sind in einem überdurchschnittlichen Maße von psychischen Erkrankungen (insbesondere Traumata) betroffen. Die Bedarfe werden hier aber häufig nicht oder zu spät erkannt und es gibt nicht ausreichend Therapieplätze. 

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Wir fordern den Zugang zum Gesundheitssystem in gleichberechtigter Art für alle Geflüchteten, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Staatsbürgerschaft.
  • Wir fordern von Anfang an die Ausgabe von Gesundheitskarten an Geflüchtete, wie es in Bremen, Hamburg und weiteren Bundesländern bereits üblich ist.  
  • Der Ausbau der psycho- und traumatherapeutischen Angebote muss gefördert werden und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen. Nur durch die unterstützenden Angebote in dieser Hinsicht wird es für viele Geflüchtete möglich werden, ein gesundes Leben zu führen. Dabei müssen auch Kosten für Übersetzer_innen übernommen werden.

11. Jugendhilfe muss bedarfsorientiert sein

Junge Geflüchtete, insbesondere unbegleitete Minderjährige, haben Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe wie alle anderen jungen Menschen auch. Aus der Praxis wissen wir, dass Jugendhilfemaßnahmen mit dem Erreichen der Volljährigkeit sehr häufig eingestellt werden und Anträgen auf Weiterführung der Hilfen nur in Ausnahmefällen stattgegeben werden, zum großen Unverständnis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Betreuer_innen und weiteren Aktiven im Umfeld. Ebenso stehen die immer wieder aufkommenden Forderungen nach einer speziellen Form der Jugendhilfe für Geflüchtete im Gegensatz zu den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst. Junge Geflüchtete sind zuerst junge Menschen. Für sie muss – wie für alle anderen auch – der Vorrang des Kindeswohles, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Einzelfallentscheidung gelten. Welche Lebenserfahrungen eine Person gemacht hat, muss dabei in die Entscheidungsfindung einfließen, sie zum pauschalen Grundargument gegen die gleichen Standards in der Jugendhilfe für Geflüchtete zu machen, ist falsch. 

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Jugendhilfe muss an dem tatsächlichen Bedarf von jungen Menschen ansetzen und darf nicht nach Herkunfts- und Aufenthaltsstatus diskriminieren. Es darf keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe geben!
  • Wir fordern, dass die Jugendhilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus vollumfänglich gewährt wird, insofern dies für den jungen Menschen in seiner Entwicklung nötig ist.
  • Solange ein Anspruch auf Jugendhilfeleistungen besteht, dürfen keine Abschiebungen erfolgen.

12. Jugendarbeit – Räume schaffen und gestalten

Jugendarbeit hat eine essentielle Rolle in der Lebensphase Jugend – unabhängig von der Herkunft der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Aufgabe auch gegenüber jungen Geflüchteten wahrzunehmen, dem hat sich die Jugendarbeit verschrieben. Junge Geflüchtete haben die gleichen Bedürfnisse wie alle Jugendlichen. Um der Aufgabe gerecht werden zu können, jungen Menschen mit Fluchterfahrung Freiräume zu eröffnen und auch im Sinne einer Anwaltschaft für diese Zielgruppe übernehmen zu können, braucht Jugendarbeit Unterstützung.

Wir fordern einen Perspektivwechsel! 
  • Jugendarbeit kann junge Geflüchtete in der Lebensphase Jugend begleiten. Hierzu braucht es langfristige und nachhaltige Perspektiven und Ressourcen. Diese fordern wir ein.
  • Bei jungen Geflüchteten spielen Beziehungs- und Elternarbeit eine sehr wichtige Rolle, insbesondere wenn auch geflüchtete Mädchen erreicht werden sollen. Hier braucht es zusätzliche Ressourcen (Personal- und Finanzmittel), die über einen Projektstatus hinausgehen. Die Themen Flucht und Integration und der Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft werden junge Menschen auch in Zukunft begleiten. Wenn hier jetzt angesetzt werden kann, heißt das für die Zukunft lernen und junge Menschen dabei unterstützen, aktive Bürger_innen dieser Gesellschaft zu werden.
  • Wir fordern, Integrationsleistungen von Geflüchteten anzuerkennen und bei der Entscheidung über den Aufenthalt zu berücksichtigen. Hierzu muss auch das Engagement in der Jugendarbeit, als Ehrenamtliche_r, in der offenen Jugendarbeit, im Jugendverband etc. anerkannt werden.
  • Wir fordern das Anerkennen der Bedeutung von Jugendarbeit in der Arbeit mit Geflüchteten. Jugendarbeit stärkt junge Menschen in ihrer Persönlichkeit, bietet ihnen Netzwerke, politische Bildung und alternative Perspektiven. 
  • Wir fordern außerdem die Gegenmodelle, die Jugendarbeit aufzeigt, anzuerkennen und in den politischen und medialen Diskurs mit aufzunehmen. 

13. Willkommen in Verantwortung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung. Jeder Mensch braucht Empowerment und die Möglichkeit, freie Entscheidungen treffen zu können. Nicht alle Menschen sind aber in gleichem Maße an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt und können sich gleichermaßen in die Gesellschaft einbringen. Kinder und Jugendliche sind hier in vielen Bereichen gegenüber Erwachsenen benachteiligt, Geflüchtete sind in vielerlei Hinsicht gegenüber der Mehrheitsgesellschaft benachteiligt. Junge Geflüchtete haben es also in doppelter Hinsicht schwer, sich in gesellschaftliche Prozesse einzubringen. Wahlrecht besteht lediglich bei der Wahl von Migrationsbeiräten (18+), die ein beratendes Gremium darstellen. Ein umfassender Ansatz von Teilhabe geht aber weit über die Teilnahme an Wahlen hinaus. Gerade die Jugendarbeit bietet hier viele Möglichkeiten.

Wir fordern einen Perspektivwechsel!
  • Junge Geflüchtete dürfen nicht nur als Empfänger_innen von Leistungen und Personen mit Defiziten wahrgenommen werden. Sie sind Akteure, die einen Beitrag zur hiesigen Gesellschaft leisten. Diesen Wechsel des Blickwinkels fordern wir ein!
  • Politische Jugendbildung ist ein wichtiger Baustein für gleichberechtigte Teilhabe. Demokratie braucht Jugendpolitik: Politische Beteiligung muss man aber ausprobieren können.[12] Deshalb fordern wir zum einen den Ausbau der Angebote und entsprechende Ausstattung mit Ressourcen. Gleichzeitig müssen neue Konzepte entwickelt werden, damit sich Zielgruppen, die bis jetzt von den Angeboten wenig erreicht werden, angesprochen fühlen. Dabei geht es u.a. um die Zielgruppe der jungen Geflüchteten. Wir fordern eine Öffnung der politischen Jugendbildung, um Teilhabe zu fördern. Gleichzeitig muss politische Jugendbildung ausgebaut werden. Hier braucht es ebenfalls neue Konzepte, um Zielgruppen anzusprechen, die bis jetzt wenig repräsentiert sind. 
  • Es braucht ein Zusammenspiel verschiedener Ebenen. Zuvorderst ist die Politik hier in der Verantwortung, aber Schulen und Jugendarbeit sowie weitere zivilgesellschaftliche Akteure müssen hier ebenfalls ihren Beitrag leisten. Wir fordern die Politik auf, diese Verantwortung wahrzunehmen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Des Weiteren fordern wir, dass die Beteiligungsmöglichkeiten auf vielen Ebenen transparent gemacht werden: sprachlich (leichte Sprache, deutsch, verschiedene Fremdsprachen) und örtlich, sodass die Informationen zugänglich gemacht werden und die Zielgruppen erreichen können. Eine bloße Information reicht ebenfalls nicht, es braucht Veranstaltungen, die die Möglichkeiten greifbar machen. Außerdem müssen die Informationen für die Zielgruppe relevant dargestellt werden. Sie müssen sich mit den Informationen identifizieren können und dürfen nicht auf Stereotypen basieren.

Für ein Klima der Menschenfreundlichkeit

Wir fordern ein Klima der Menschenfreundlichkeit. Das bedeutet zuallererst die kompromisslose Anerkennung, dass Vielfalt in der deutschen Gesellschaft Realität ist. Gleichzeitig geht es darum, zu erkennen, dass genau in dieser Vielfalt eine große Stärke liegt. Eine Demokratie lebt von Aushandlungsprozessen. Wenn mehr beteiligte Stimmen einen Konsens erreichen, dann macht das eine Demokratie stärker, z.B. gegen anti-demokratische Bewegungen. Vielfalt trägt einen großen Wissensgewinn in sich und führt zu einer Profilschärfung. Ein Klima der Menschenfreundlichkeit bedeutet, auch anderen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft auf Augenhöhe zu begegnen. Für andere eintreten wird als Wert im Klima der Menschenfreundlichkeit gestärkt.

Die in diesem Papier formulierten Forderungen gehen einher mit einer Selbstverpflichtung. Jede_r Einzelne_r ist gefragt, sein_ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern, denn unsere Handlungen sind wirkmächtig. 

In einer globalisierten Welt stehen wir mit unseren Handlungen und Entscheidungen auch immer in einem globalen Zusammenhang. Es ist wichtig, hier Ursache-Wirkung-Kausalitäten zu kennen und abzuwägen. Es gilt, das Leben so zu gestalten, dass es auch in Zukunft gut ist.

Jede_r Einzelne_r ist hier in der Verantwortung. Das heißt, Flucht differenziert zu betrachten und differenziert darüber zu sprechen. Es heißt auch, zu unterscheiden welche Sachverhalte tatsächlich mit Flucht zu tun haben und welche nicht. Es heißt auch, Gegenrede halten und Haltung zeigen, wenn rassistische, diskriminierende, demokratiefeindliche, beleidigende Aussagen gemacht werden. Es heißt auch, die politischen Verantwortungsträger_innen immer wieder auf ihre Verantwortung zu verpflichten. Es heißt auch, mit Entscheidungen, insbesondere bei demokratischen Wahlen und hinsichtlich des eigenen Konsumverhaltens, sich die globalen Zusammenhänge ins Bewusstsein zu rufen und entsprechend zu handeln.  

Wir sind bereit, diese Verantwortung anzunehmen und eine positive Haltung einzunehmen. Das vorliegende Positionspapier ist ein wichtiger Schritt, diese gesellschaftliche Verantwortung umzusetzen.

Fußnoten 

[1]  In diesem Text werden an verschiedenen Stellen zur Verdeutlichung und Einordnung Infokästen verwendet. Diese haben ausschließlich erklärenden Charakter und sind nicht teil des Beschlusstextes.

[2] EASO steht für European Asylum Support Office, www.easo.europa.eu>www.easo.europa.eu

[3] UNHCR steht für United Nations High Commissioner of Refugees (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen), UNHCR ist das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen.

[4] Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Klageverfahren im Vergleich zum Vergleichszeitraum im Vorjahr verfünffacht, etwa 40 Prozent der Bescheide im Asylverfahren führten zu einer Klage. Derzeit bekommt dabei ca. jede/r vierte. Kläger_inRecht zugesprochen. Vgl. mediendienst-integration.de/artikel/Zahl-der-Asylklagen-deutlich-gestiegen-verwaltungsgerichte.html 

[5] Vgl. Beschluss des 147. Hauptausschusses des BJR: Positionspapier zur europäischen Jugendpolitik: Ein Europa der Zukunft

[6] Vgl. den Beschluss des 145. Hauptausschusses des BJR: Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge

[7] Im Zeitraum von Januar bis November 2017 waren 44,8 Prozent der Asylantragsteller_innen unter 18 Jahre alt. Vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-november-2017.pdf?__blob=publicationFile  Für das Jahr 2016 lag der Prozentsatz bei 36,2 Prozent. Vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-dezember-2016.pdf?__blob=publicationFile

[8] Die Standards wurden unter Federführung des BMFSFJ und Unicef erarbeitet, vgl. Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften www.bmfsfj.de/blob/107848/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-mindeststandards-unterkuenfte-data.pdf

[9] So steht es u.a. im Unicef-Bericht: In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland aus dem Jahr 2014, vgl. www.unicef.de/blob/56282/fa13c2eefcd41dfca5d89d44c72e72e3/fluechtlingskinder-in-deutschland-unicef-studie-2014-data.pdf Dass sich an der hier dargestellten Situation nichtgrundlegend etwas geändert hat, unterstreicht der Bericht „Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften des Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und UNICEF. www.unicef.de/blob/106516/d0912061605d9a839102bc34cfae0ba2/unicef-bumf-factfinding-fluechtlingskinder-2016-data.pdf

[10] Vgl. Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. www.unicef.de/blob/137704/053ab16048c3f443736c4047694cc5d1/studie--kindheit-im-wartezustand-data.pdf, S. 54 ff.

[11] Vgl. Beschluss des BJR: Ausbildung erlaubt! – Alle jungen Menschen brauchen Perspektiven

[12] Vgl. Beschluss des BJR: Wir haben was zu sagen. Demokratie braucht Jugendpolitik

 

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter