19.03.2022

Es wird Zeit! Pride-Monat für Dialog nutzen

Die Delegierten der BJR-Vollversammlung fordern vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskurse u.a. die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung um den internationalen Gedenktag zum Christopher-Street-Day (CSD) zu ergänzen.

Als Zusammenschluss von jungen Menschen steht der Bayerische Jugendring (BJR) für eine offene, tolerante und vielfältige Gesellschaft, in der sich alle junge Menschen frei entwickeln und selbst verwirklichen können. Daher nehmen wir „Vielfalt“ in der Jugendarbeit in jeder Hinsicht als Bereicherung wahr. Mit dieser Haltung stellen wir uns gleichzeitig entschieden und in aller Klarheit gegen jede Form von Diskriminierung: egal, ob durch Zuschreibungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch Einzelne oder durch Personengruppen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskurse und in Ergänzung des Beschlusses der 152. BJR-Vollversammlung,

  • sieht der BJR eine große Chance, den Dialog zwischen allen gesellschaftlichen Gruppierungen vor allem im Pride-Monat Juni zu fördern,
  • lädt der BJR die Jugendarbeit in Bayern dazu ein, insbesondere den Pride-Monat Juni für Austausch- und Begegnungsformate mit LSBTIAQ*-Organisationen zu nutzen,
  • begrüßt der BJR jegliche gendersensible Gestaltung von Formaten, Angeboten und Maßnahmen in der Jugendarbeit und darüber hinaus,
  • fordert der BJR, um die Sichtbarkeit von Vielfalt in Bayern zu stärken, die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung um den internationalen Gedenktag Christopher-Street-Day (CSD) am 28. Juni zu ergänzen und eine Regenbogenflagge an allen öffentlichen Gebäuden zu hissen.

1 In Anlehnung an die fortgeschriebene Präambel des BJR unterstreichen wir insbesondere: „In der gelebten Vielfalt der Jugendorganisationen und damit der in ihnen zusammengeschlossenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bringen wir zum Ausdruck, dass ein Miteinander gelingt, in dem Respekt, Akzeptanz und Achtsamkeit Ausdruck unserer gemeinsamen Werte sind.“ (Präambel zur Satzung des Bayerischen Jugendrings)
2 https://www.bjr.de/ueber-uns/gremien/beschluesse/sexuelle-vielfalt
3 Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung regelt die Beflaggung der Staatsbehörden an denselben Tagen an öffentlichen Gebäuden wie der Bundeserlass.
4 Die Regenbogenflagge ist seit Juni 1978 zum Symbol der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-, Intersexuellen- und queeren Personen geworden. Die erste Regenbogenflagge wurde in der ursprünglichen Farbkombination auf dem damaligen San Francisco Pride getragen. Entworfen wurde die Flagge von Gilbert Baker, sie beinhaltete acht Farben.

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter