Gemeindejugendpfleger:innen

Sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.

Gemeindejugendpfleger:innen sind pädagogische Fachkräfte, die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten in der Jugendarbeit einer Gemeinde übernehmen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.       

Wesentliches Ziel der Tätigkeit von Gemeindejugendpfleger:in­nen ist es, in den Gemeinden  Bedingungen zu schaffen und zu fördern, in denen Jugendarbeit in vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist.       

Aufgaben

Als fachlich Verantwortliche für Jugendarbeit übernehmen Gemeindejugendpfleger:innen vielfach Aufgaben der Begleitung von örtlichen Jugendtreffs bzw. der dienstlichen und fachlichen Anleitung, Betreuung und Unterstützung von weiteren Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit in der Gemeinde (z.B. Mitarbeiter:innen in Jugendfreizeitstätten). Sie arbeiten in der Regel aber nicht in den Treffs selbst.

Funktionen und Leistungen des BJR

Dem Bayerischen Jugendring (BJR) als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind gemäß Art. 32 Abs. 4 Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern (AGSG) i.V.m. § 32 Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) für den Bereich der Jugendarbeit die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) zur Besorgung im Auftrag des Staats übertragen. Der BJR übernimmt damit die Aufgaben der Beratung, Koordinierung, Planung und Fortbildung für den Bereich der Jugendarbeit, die für das Arbeitsfeld der gemeindlichen Jugendarbeit im Funktions- und Leistungspapier dokumentiert sind.

Die aktuell gültigen Empfehlungen für die Gemeindejugendpflege sind in der Publikation „Arbeitsprofil“ beschrieben, die im April 2016 veröffentlicht wurde.
für Gemeindejugendpfleger:innen in Bayern
Qualifizierung für Jugendarbeit in kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden

Ansprechperson