Der BJR fördert die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) und AEJ-Kurzseminare aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Ab sofort sind der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter_innen reine Onlineformate und gemischten Formate zuwendungsfähig.
Der BJR fördert Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit.
Gefördert werden die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die in der Jugendarbeit in Bayern tätig sind. Die Förderung gilt nicht für öffentliche Träger, also Gemeinden, Städte und Landkreise (auch nicht für Einrichtungen in deren Trägerschaft).
Jugendorganisationen, die einem in der Vollversammlung des BJRs vertretenen Jugendverband angehören, erhalten ihre Förderung über diesen. Sie wenden sich bitte direkt an ihren Landesverband, dort erhalten sie auch die notwendigen Formulare.
Die Stadt- und Kreisjugendringe werden über ihren jeweiligen Bezirksjugendring gefördert.
Antragsteller, die keinem dieser Landesverbände angehören, bzw. denen kein eigenes Kontingent zugewiesen wurde, stellen ihre Anträge direkt beim BJR.
Diese Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BJR eingegangen sein.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Der BJR fördert Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit.
Gefördert werden die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die in der Jugendarbeit in Bayern tätig sind.
Die Förderung gilt nicht für öffentliche Träger, also Gemeinden, Städte und Landkreise (auch nicht für Einrichtungen in deren Trägerschaft).
Jugendorganisationen, die einem in der Vollversammlung des BJRs vertretenen Jugendverband angehören, erhalten ihre Förderung über diesen. Sie wenden sich bitte direkt an ihren Landesverband, dort erhalten sie auch die notwendigen Formulare.
Die Stadt- und Kreisjugendringe werden über ihren jeweiligen Bezirksjugendring gefördert.
Antragsteller, die keinem dieser Landesverbände angehören, bzw. denen kein eigenes Kontingent zugewiesen wurde, stellen ihre Anträge direkt beim BJR.
Diese Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BJR eingegangen sein.