Der BJR fördert Maßnahmen und Projekten im Fachprogramm "Medienpädagogik" aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Unsere Fördermittel in diesem Programm sind aktuell ausgeschöpft. Wir bitte Sie, aktuell keine neuen Anträge zu stellen
Gefördert werden Aktivitäten, mit denen junge Menschen anhand aktiver, kreativer und innovativer medienpädagogischer Aktivitäten einen souveränen Umfang mit Medienangeboten und -inhalten lernen und vor diesem Hintergrund die Medienkompetenz junger Menschen in Bayern stärken.
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen seine Gliederungen und die anerkannten Jugendbildungsstätten in Bayern. Die Medienfachberatungen, die in den Bezirksjugendringen angesiedelt sind, sind antragsberechtigt. Weiterhin antragsberechtigt sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular, mit den dort geforderten Angaben (u.a. Ausgaben und Finanzierungsplan), beim Bayerischen Jugendring, spätestens 8 Wochen vor Beginn, vorzulegen. Den Anträgen ist die Konzeption beizufügen (vgl. Nummer 4.1 der Förderrichtlinien).
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.