Förderung Fachprogramm Integration in der Kinder- und Jugendarbeit

Förderhinweis

Dank zusätzlicher Mittel im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung können neue Projekte im Fachprogramm Integration gefördert werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 15.000 €.

Anträge sind bis zum 30.04.2026 per Mail an foerderung(at)bjr.de zu stellen.

Die Projekte können ab dem 15.05.2026 beginnen und müssen spätestens zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. 

Der BJR fördert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit. Diese Förderung läuft über ein Fachprogramm zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Projekte, die

  • zur Sensibilisierung, Begegnung, Kommunikation und den Abbau von Vorurteilen beitragen,
  • die Sensibilisierung für die Notwendigkeit von transkulturellen Öffnungsprozessen von Jugendverbänden, Jugendringen und anderen Jugendarbeitsformen sowie zu deren Entwicklung und Umsetzung befördern,
  • besonders die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen,
  • zur Schaffung von rassismuskritischen und diskriminierungsfreien Angeboten, Rahmenbedingungen und Arbeitsformen beitragen,
  • dazu beitragen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Migrationsgesellschaft zu stärken,
  • zur Förderung der Selbstorganisation von jungen Menschen mit Migrationshintergrund/ Geflüchteten beitragen,
  • zur Vernetzung und Kooperation mit Selbstorganisationen junger Menschen mit Migrationshintergrund und anderer relevanter Organisationsformen, z. B. Integrationsbeiräten, Migrationsberatungsstellen, Bündnissen etc. beitragen, z. B. gemeinsame Kirchen- und Moscheebesuche mit anschließender Reflexion.

Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Anträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den dort erforderlichen Angaben (Ausgaben- und Finanzierungsplan, Konzeption u.a. inhaltich Beschreibung) beim Bayerischen Jugendring spätestens 8 Wochen vor Beginn vorzulegen. Den Anträgen ist die Konzeption beizufügen (vgl. Nummer 4.1 der Förderrichtlinien). 

Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.

Ansprechpersonen