Der BJR fördert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit. Diese Förderung läuft über ein Fachprogramm zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Projekte, die
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Anträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den dort erforderlichen Angaben (Ausgaben- und Finanzierungsplan, Konzeption u.a. inhaltich Beschreibung) beim Bayerischen Jugendring spätestens 8 Wochen vor Beginn vorzulegen.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.