Zur Information und zur Anregung für die Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten aus der Ukraine stellen wir hier wichtige Dokumente und Infos bereit
Zur Information und zur Anregung für die Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten aus der Ukraine stellen wir auf dieser Seite wichtige Dokumente und Informationen aus verschiedenen Organisationen zur Verfügung und beantworten Fragen.
Am 3.3.2022 hat die Europäische Union die EU-Massenzustroms-Richtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine in Kraft gesetzt. Diese können jetzt erleichtert einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland erhalten. Der Aufenthaltstitel ist für ein Jahr befristet und kann bis zu insgesamt drei Jahren verlängert werden. Mit diesem Aufenthalt können Geflüchtete bei Bedarf einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten, grundsätzlich arbeiten und haben Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Diese Regelung gilt für folgende Personengruppen:
Die Regelungen und Aufenthaltsmöglichkeiten für Drittstaatsangehörige, die nicht unter die o.g. Gruppen fallen, hat der Münchner Flüchtlingsrat auf Deutsch und Englisch zusammengestellt.
Alle Personen, die seit dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind, durften sich zunächst bis zum 31.08.2022 ohne ein Visum oder einen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Spätestens bis dahin musste der Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Übersichtlich zusammengestellt sind alle Fragen und Antworten zur Einreise, zum Aufenhalt und vielem mehr auf z.B. auf www.germany4ukraine.de (Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch) oder den Seiten von Handbook Germany (Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Enlisch).
Rechtliche Infos zu Sozialleistungen und Aufenthalt sind übersichtlich von der GGUA zusammengestellt.
Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ankunft von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien in Deutschland finden sich auf der Seite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Kinder und Jugendliche sind als Geflüchtete besonders vulnerabel. Egal ob sie begleitet oder unbegleitet in Deutschland ankommen, gelten für sie besondere Regelungen, damit das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat ein Ablaufschema erstellt, was beim Ankommen junger Geflüchteter gilt.
Auf ihren Seiten finden sich zudem zahlreiche Antworten auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ankunft junger Geflüchteter.
Ebenso lässt sich dort eine Formulierungshilfe für Sorgerechtsvollmachten herunterladen.
Um Geflüchtete in die Jugendarbeit zu integrieren - sei es als Ehrenamtliche:r, als Honorarkraft oder im Rahmen der beruflichen Integration - ist eine Überprüfung zum Tätigkeitsausschluss notwendig. Da ukrainische Geflüchtete kein erweitertes Führungszeugnis in Deutschland erhalten, muss man mit einer Selbstverpflichtungserklärung arbeiten. Das Formular liegt in Deutsch und auf Ukrainisch vor.
Das hängt natürlich, wie überall, von vielen verschiedenen Faktoren wie dem Alter, der Unterbringungssituation, der psychischen Verfassung und den ganz persönlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen ab.
Viele wissen aktuell nicht, wie lang sie in Deutschland oder an einem bestimmten Ort bleiben werden. Deshalb eignen sich niedrigschwellige Angebotsstrukturen, wo keine Anmeldung erforderlich ist, man flexibel kommen und gehen kann und kein langfristiges Engagement erforderlich ist. Das können z.B. Mal-, Bastel- und Sportangebote sein, ein regelmäßiger Besuch mit dem Spielmobil direkt bei der Unterkunft.
Die Bedürfnisse der Kinder kommen auf der Flucht und in den schwierigen ersten Monaten im neuen Land oft zu kurz. Gleichzeitig sind Eltern gestresst und besorgt und vertrauen vielleicht nicht sofort Externen, die sich um ihr Kind kümmern wollen. Es gilt also, die Eltern mitzudenken und Rückzugsräume anzubieten. Zusätzlich zu Freizeitangeboten können auch Beratungsangebote oder Sachspenden angeboten werden, die ein Türöffner für andere Angebote sein können.
Inspiration geben einige Best Practice Beispiele aus der bayerischen Jugendarbeit.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben die gleichen Bedürfnisse wie andere auch. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten, z.B. aufgrund traumatischer Erlebnisse oder Sprachbarrieren.
Der Bezirksjugendring Unterfranken hat dazu verschiedene Informationen zusammengestellt.
Die Praxishilfe „Das neue Wir“ bietet pädagogische und methodische Tipps für den Umgang mit kultureller, sprachlicher und religiöser Vielfalt in Jugendgruppen.
Inspirationen und Erfahrungen finden sich in der Abschlussdokumentation des Aktionsprogramms „Flüchtlinge werden Freunde“ und der Abschlussdokumentation des Aktionsprogramms "mitanand - Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft".
Weitere Informationen zu Angeboten, Anlaufstellen und mehr finden sich auch auf den Seiten des Aktionsprogramms „ju&mi – Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft“
Niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit kommen auch ohne viele Wörter aus. Wichtig ist, sich der sprachlichen Vielfalt bewusst zu sein und entsprechend darauf zu reagieren.
Viele Informationen zu einem guten Umgang mit sprachlicher Vielfalt und Methodenvorschläge finden sich im entsprechenden Kapitel der Praxishilfe „Das neue Wir“
Die ASJ hat eine Zusammenstellung einiger Spiele fast ohne Worte erstellt.
Hilfreich können auch das Bildwörterbuch Ukrainisch-Deutsch oder das OhneWörterbuch von Langenscheidt sein.
Vielleicht finden sich auch mehrsprachige Engagierte, die bei den Angeboten unterstützen möchten?
Ukrainische Geflüchtete dürfen sich die ersten 90 Tage nach ihrer Registrierung frei in der Europäischen Union bewegen und das Land auswählen, in dem sie vorübergehenden Schutz beantragen wollen. Wenn sie den Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (also aufgrund der sog. Massenzustromsregelung der EU) erhalten haben, dürfen sie gemäß der EU Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage in andere Schengen-Länder reisen. Dies gilt auch für andere Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 haben.
Für Reisen in Länder außerhalb der EU gelten die dort gültigen Einreisebestimmungen.
Für weitere Informationen finden sich auf der Seite der Integrationsbeauftragten des Bundes zahlreiche Antworten zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Viele der jungen Menschen, die aus der Ukraine flüchten, haben traumatische Erfahrungen gemacht. Dies kann, muss aber nicht, zu posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychischen Erkrankungen führen.
In der Jugendarbeit sollte ein sensibler und bewusster Umgang damit gewahrt werden. Über Fluchtgeschichten sollten Geflüchtete nicht ausgefragt werden. Es muss aber die Möglichkeit geben, darüber zu sprechen, falls der Wunsch von den Jugendlichen ausgeht.
In der Jugendarbeit mit Geflüchteten ist erhöhte Aufmerksamkeit und Sensibilität bei der Auswahl von Methoden, Übungen und Aktivitäten gefragt. Schwierig können insbesondere Übungen sein, die gewisse Sinne „ausschalten“ (z. B. Übungen mit Augenbinden), Methoden, die Enge hervorrufen (z. B. Gordischer Knoten), Nachtwanderungen oder Bootsfahrten. Aber auch hier gilt: Junge Geflüchtete sind individuell verschieden und wissen häufig selbst, was gut für sie ist.
Es kann helfen, Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und Kontaktmöglichkeiten zu Vertrauenspersonen anzubieten.
Gleichzeitig sollten Verantwortliche in der Jugendarbeit darauf achten, wo ihre eigenen Grenzen sind. Dazu gehört auch, in schwierigen Situationen professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Viele Jugendverbände und Jugendringe bieten Freizeit- und Ferienangebote, an denen auch Geflüchtete willkommen sind. Teilweise sind Dolmetscher:innen vor Ort, teilweise funktionieren Angebote ohne Sprache. Informationen finden sich z.B. auf www.ferienportal.bayern, in der Integreat App oder direkt bei den Stadt- und Kreisjugendringen oder den Geschäftsstellen der Jugendverbände.
Seit dem 1. Juni 2022 steht die Helpline Ukraine allen nach Deutschland geflüchteten Menschen, Kindern wie Erwachsenen, bei Sorgen und Problemen zur Seite. Sie ist montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr unter der Tel.-Nr. 0800-5002250 zu erreichen. Die Beratung wird in ukrainischer und russischer Sprache angeboten, sie ist kostenlos und vertraulich. Helpline Ukraine ist ein gemeinsames Projekt des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und Nummer gegen Kummer e.V. mit Unterstützung der Deutschen Telekom. Weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de
Auch die russischsprachige Telefonseelsorge „Tefelon Doverija“ steht geflüchteten Ukrainer:innen als Ansprechparterin zur Verfügung: https://www.diakonie-portal.de/themen/ehrenamt-freiwilligendienste/ehrenamt-und-engagement/telefon-doweria-telefon-doverija/
In Augsburg gibt es außerdem „Smena – russischsprachiges Sorgentelefon“: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/soziales/krisendienste. In Nürnberg steht bei akuten Krisen und Notfällen der Krisendienst Mittelfranken geflüchteten Menschen aus der Ukraine zur Seite: https://krisendienst-mittelfranken.de/?page_id=169
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kann als Anlaufstelle bei möglichen Diskriminierungen auf Russisch, Ukrainisch und Romanes beraten. Die Beratungsstelle ist täglich von 9 bis 17 Uhr unter den Telefonnummern +49 176 88215091 und 06621-9811-53 erreichbar: Muttersprachliche Beratung und Unterstützung für geflüchtete Roma aus der Ukraine | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma